Sitzung: 06.07.2022 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Stimmen dafür: 84, Stimmen dagegen: 0, Enthaltungen: 3
Vorlage: BV/446/2022
Beschluss:
1. Der Kreistag beschließt unter Bezugnahme auf den Beschluss des Kreistages vom 30.03.2022 (Beschluss 170/22/KT), den ab dem Schuljahr 2022/23 geltenden Eigenanteil für das Bildungsticket und für die notwendige Schülerbeförderung gemäß Schülerbeförderungssatzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Mittelsachsen in Höhe von 180,00 EUR für Eltern von Schülern der Klassenstufen 1 bis 4, welche ihren Wohnsitz im Landkreis Zwickau haben, um jährlich 120,00 EUR pro Kind über die beigefügte Förderrichtlinie zu bezuschussen, welche Bestandteil dieser Beschlussfassung ist.
2. Der Landrat wird ermächtigt, zur effizienten Durchführung ein Verrechnungsverfahren mit der Regionalverkehr Westsachsen GmbH, der Städtische Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH und dem Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen zu vereinbaren und ergänzend ein Antragsverfahren anzubieten.
3. Die Finanzierung des Zuschusses ab dem Jahr 2023 ist in die Haushaltsplanung aufzunehmen. Im Jahr 2023 ist eine Evaluierung der Inanspruchnahme des Bildungstickets sowie der Kosten und deren Finanzierung (Zuschüsse des Freistaates Sachsen, eigene Mittel des Landkreises und Elternbeitrag) durchzuführen.