Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt

1.    Die Rangfolge der Förderung der Träger der freien Jugendhilfe in dem Leistungsbereich § 16 SGB VIII für das Haushaltsjahr 2023

1.1.  zunächst entsprechend der Reihenfolge ihrer Priorisierung bis zur Deckung des Primärbedarfs aller richtlinienkonform gestellten Anträge (Anlage 2) und darauffolgend

1.2.  entsprechend der Reihenfolge ihrer Priorisierung bis zur Deckung des Sekundärbedarfs aller richtlinienkonform gestellten Anträge (Anlage 2).

2.    nicht abgerufene Fördermittel aus dem Fördervollzug 2023 werden an die Leistungsangebote entsprechend der Reihenfolge ihrer Priorisierung, vorbehaltlich der Kofinanzierung der Sitz-kommune, vergeben. (Anlage 2).

3.    Die Verwaltung wird ermächtigt, bei richtlinienkonformer Bewilligung aller Anträge im Leistungsbereich § 16 SGB VIII die noch zur Verfügung stehenden Mittel auf die Leistungsbereiche §§ 11-14 SGB VIII zu verteilen.


4.    Der Vollzug der Förderung nach Ziffer 1 bis 3 steht unter dem Vorbehalt der

a)    des Haushaltsbeschlusses 2023 durch den Kreistag,

b)    der Genehmigung des Haushaltes 2023 durch die Landesdirektion und

c)    des wirksamen in Kraft treten des Haushaltes 2023.