Sitzung: 25.01.2023 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: BV/551/2023
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt
1.
Die
Rangfolge der Förderung der Träger der freien Jugendhilfe in dem
Leistungsbereich § 16 SGB VIII für das Haushaltsjahr 2023
1.1.
zunächst
entsprechend der Reihenfolge ihrer Priorisierung bis zur Deckung des
Primärbedarfs aller richtlinienkonform gestellten Anträge (Anlage 2) und
darauffolgend
1.2.
entsprechend
der Reihenfolge ihrer Priorisierung bis zur Deckung des Sekundärbedarfs aller
richtlinienkonform gestellten Anträge (Anlage 2).
2.
nicht abgerufene Fördermittel aus dem Fördervollzug
2023 werden an die Leistungsangebote entsprechend der Reihenfolge ihrer
Priorisierung, vorbehaltlich der Kofinanzierung der Sitz-kommune, vergeben. (Anlage
2).
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei richtlinienkonformer Bewilligung aller Anträge im Leistungsbereich § 16 SGB VIII die noch zur Verfügung stehenden Mittel auf die Leistungsbereiche §§ 11-14 SGB VIII zu verteilen.
4.
Der
Vollzug der Förderung nach Ziffer 1 bis 3 steht unter dem Vorbehalt der
a)
des
Haushaltsbeschlusses 2023 durch den Kreistag,
b)
der
Genehmigung des Haushaltes 2023 durch die Landesdirektion und
c)
des
wirksamen in Kraft treten des Haushaltes 2023.