Betreff
Beitritt des Tourismusregion Zwickau e. V. (TRZ) und des Landkreises Zwickau in den neu zu gründenden Verband Chemnitz Zwickau Region e. V. als anerkannte touristische Destination in Sachsen
Vorlage
BV/394/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Landkreis Zwickau stimmt für einen Beitritt des Vereins Tourismusregion Zwickau e. V. in den Tourismusverband Chemnitz Zwickau Region e. V.

2.         Der Landkreis Zwickau wird Mitglied im Tourismusverband Chemnitz Zwickau Region e. V. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für die Direktmitgliedschaft wird auf 1.000,00 Euro festgeschrieben.

3.         Der Landrat wird beauftragt, die entsprechenden Willenserklärungen abzugeben.

 


Begründung:

 

Mit der Tourismusstrategie 2020 des Freistaates Sachsen sowie der aktualisierten Fassung Tourismusstrategie 2025 wurde festgelegt, dass Förderungen für die touristische Entwicklung sowie die Vermarktung auf Landesebene ausschließlich wettbewerbsfähigen Destinationen vorbehalten bleiben. Voraussetzung für die Anerkennung als Destination ist z. B. ein Minimum von 1.000.000 jährlichen Übernachtungen.

 

Der Landkreis Zwickau ist Mitglied im Verein Tourismusregion Zwickau e. V. (TRZ), der die notwendigen Kriterien allein nicht erfüllt. Mit der Schaffung einer wettbewerbsfähigen Destination haben sich der Tourismusregion Zwickau e. V., die Chemnitzer Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH sowie der Fremdenverkehrsverein Rochlitzer Muldental e. V. für die Gründung einer gemeinsamen Destination Chemnitz Zwickau Region e. V. entschieden.

 

Nur mit dem Beitritt in diesen neu entstehenden Tourismusverband können weiterhin Höchstfördersätze aus touristischen Fördertöpfen erzielt werden, so z. B. GRW Infra (z. B. Rad- und Wanderwegebau, Beschilderung, touristische Digitalisierung), touristische LEADER-Förderung (z. B. Ausbau von Ferienwohnungen). Außerdem werden ausschließlich den sächsischen Destinationen jährlich zwischen 450 T und 600 T Euro von der Sächsischen Aufbaubank zur touristischen Vermarktung zur Verfügung gestellt.

 

Eine Chance der neuen Destination ist u. a. die nachhaltige Steigerung der Übernachtungszahlen in der Region (Steigerung bereits um rund 19 % seit Eintritt in den Destinationsentwicklungs-prozess im Zeitraum von 2016 - 2019) sowie die regionsübergreifende Entwicklung gemeinsamer Themen insbesondere in den Bereichen Kultur & Schlösser, Chemnitz Kulturhauptstadt 2025, Industriekultur sowie Aktiv- und Fahrradtourismus. Außerdem können auf Augenhöhe Kooperationen mit den angrenzenden Destinationen Leipzig Region, dem Erzgebirge und dem Vogtland eingegangen werden.

 

Das Ziel ist es, die Wertschöpfungskette des Wirtschaftsfaktors Tourismus (z. B. Hotellerie, Gastronomie, Einzelhandel, Handwerk) in der Region zu stabilisieren und zu erhöhen. Die wirtschaftlichen Einnahmen im Tourismus liegen derzeit bei rund 347 Mio. Euro jährlich im IHK-Gesamtkammerbezirk Chemnitz (Quelle: dwif-Studie: “Wirtschaftliche Bedeutung tourismusrelevanter Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie Großevents im IHK-Bezirk Chemnitz, November 2018 bis November 2019”).

 

Um die Individualität und die Besonderheiten der Tourismusregion Zwickau auch weiterhin touri­stisch hervorzuheben und in der bisherigen Qualität Ansprechpartner für die einzelnen Kommunen und Leistungsträger zu bleiben, ist es unabdingbar, dass der Verein TRZ e. V. vor Ort erhalten bleibt.

 

Der Verein bündelt die Angebote der einzelnen Kommunen und Leistungsträger für die Arbeit in der Destination und kann dann gemeinsam vor Ort Projekte entwickeln, die über die Destination zur Förderung eingereicht werden können.


 

Nach Kalkulation der Kosten für die neue Destination steigt der Mitgliedsbeitrag der Kommunen. Bisher wurden 0,15 Euro je Einwohner bezahlt. Für die folgenden Jahre ändern sich die Beiträge wie folgt:

 

2022 und 2023    0,45 Euro je Einwohner (2022 anteilig je nach Gründungsbeginn),

2024 und 2025    0,60 Euro je Einwohner,

2026 und 2027    0,75 Euro je Einwohner.

 

Zusätzlich wird von den Kommunen ein Übernachtungsbetrag in Höhe von 0,10 Euro pro Übernachtung erhoben. Dieser ist gedeckelt bei 10.000,00 Euro.

 

Auch für die in der Destination vertretenen Landkreise steigen die Einwohnerbeiträge, im Landkreis Zwickau wie folgt:

 

2022:                   0,34 Euro (anteilig, da die DMO planmäßig ab Juli 2022 in Kraft tritt)

2023:                   0,70 Euro

2024:                   0,72 Euro

2025:                   0,88 Euro

2026:                   0,91 Euro

2027:                   0,95 Euro

 

Die Auswirkungen des Finanzaufwands für den Landkreis Zwickau werden in ihren jeweiligen Einzelpositionen in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage für die Haushaltsjahre 2022 – 2027 abgebildet. Für das Jahr 2022 ist die Finanzierung des Mitgliedsbeitrages durch den Haushaltsansatz für Mitgliedsbeiträge und geplante Zuschüsse zur Destinationsentwicklung auf dem Produktsachkonto 57510101/4429000 abgesichert. Für die Folgejahre ab 2023 sind die höheren Mitgliedsbeiträge in die Haushaltsplanungen aufzunehmen.

 

Durch diese neuen Beitragssätze wird die Finanzierung einer leistungsfähigen Destination sichergestellt und es kann gleichzeitig die Arbeit des TRZ e. V. in der gewohnten Qualität fortgeführt werden. Vorausgesetzt wird dabei, dass auch der Finanzierungsaufwand des Landkreises eine Steigerung wie oben dargestellt erfahren wird.

 

Nur durch einen positiven Beschluss können für die überregionale und internationale Vermarktung Fördermittel bei der der Sächsischen Aufbaubank im sechsstelligen Bereich erzielt werden. Auch touristische Infrastruktur, wie z. B. Radwegebau, wird bei speziellen Fördertöpfen nur innerhalb der Destination mit Höchstsätzen gefördert werden.

 

Gemäß § 56 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) soll die Eintragung eines Vereines nur erfolgen, wenn die Zahl der Mitglieder mindestens sieben beträgt. Neben den drei touristischen Organisationen (TRZ e. V., CWE mbH und Rochlitzer Muldental e. V.) sollen daher auch die vier größten beteiligten Gebietskörperschaften (Stadt Zwickau, Landkreis Zwickau, Stadt Chemnitz und Landkreis Mittelsachsen) Mitglieder des neu zu gründenden Verbandes werden. Da es sich nur um eine formale Unterstützung zur Vereinsgründung handelt, ist der Mitgliedsbeitrag dieser vier Gebietskörperschaften auf jeweils 1.000,00 Euro gedeckelt.

 


§ 63 SächsLKrO i.V.m. § 95 SächsGemO

§ 24 Abs. 2 Nr. 14 SächsLKrO

§ 7 Abs. 1, 2 Nr. 10 Hauptsatzung des Landkreises Zwickau