Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt die Förderung von Projekten gegen
Diskriminierung, Fremden-feindlichkeit, Extremismus und für Demokratie und
Toleranz für das Haushaltsjahr 2022 gemäß Anlage 1.
Begründung:
In der Verwaltung
des Jugendamtes ist bis zum zweiten Beantragungstermin am 31.05.2022 ein
Förderantrag fristgerecht mit einem Fördermittelbedarf von 5.000 € eingegangen
(Anlage 1).
Lfd. |
Eingangs-datum |
Träger |
Projekt |
Projektzeitraum |
1 |
12.05.2022 |
Wolschanka e. V. |
Gemeinsame Zukunft nur zusammen |
01.09.2022 - 31.12.2022 |
Unter Beachtung der Bewertungen sowie der zur 2.
Antragsfrist zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von 5.000 € ergeht seitens
der Verwaltung folgender Fördervorschlag:
Der Antrag des Vereins Wolschanka e. V. mit seinem Projekt „Gemeinsame
Zukunft nur zu-sammen“ wird mit 5.000 € gefördert.
Gemäß Punkt 5.1 der
„Richtlinie des Landkreises Zwickau zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung
von Projekten gegen Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit, Extremismus und für
Demokratie und Toleranz“ beträgt die maximale Förderung 5.000,00 € pro
Modellprojekt. Der Antrag entspricht den Zuwendungsvoraussetzungen entsprechend
der Richtlinie und ist somit förderfähig. Als Einzelantrag in diesem
Förderabschnitt (2. Halbjahr 2022) entfällt eine priorisierende Bewertung.
Die Projekte des
Wolschanka e. V. sind differenzierte Ausgestaltungen des Vereinszwecks
„Integration von
Spätaussiedlern, Migranten und Flüchtlingen“. Sie werden jährlich den Bedarfen
und Zielen angepasst und verändert.
Es war zunächst zu
prüfen, inwiefern bei diesen Projekten von einer Strukturförderung ausge-gangen
werden muss. Ein Überblick über die Projekte des Trägers der vergangenen
Jahre stellt in der Anlage 2 dar, dass sich die Methoden ähneln aber die
inhaltliche Ausrichtung sowie die Projekttitel verändern. Von einer
Strukturförderung ist daher nicht auszugehen. Somit ist ein
richt-linienkonformer Modellprojektantrag eingereicht worden.
Projektbeschreibung:
Das Projekt
„Gemeinsame Zukunft nur zusammen“ soll unter der Anleitung von Fachpersonal ein
besseres gegenseitiges Verständnis entwickeln und zum Abbau von Vorurteilen
beitragen. Der Träger setzt das Gesamtprojekt in 7 Einzelangeboten um.
Diese Angebote sind
folgende:
- „Handarbeit
und Kreativität erfreuen das Auge und das Herz“
- „Meine
Musik und Gesang sind meine Laune und Emotion“
- „Meine
Weltanschauung durch Tanz und Bewegung“
- „Vielfältiges
Leben einer Familie“ (Internationale Club)
- „Wir
lernen Zwickauer Land kennen“
- „Tag
der offenen Tür zum 20. Jahrestag“
- „Ein
Hauch von Weihnachten“
Mit dieser
Vielfältigkeit von Aktivitäten soll das Zueinanderfinden unterschiedlicher
Nationen mit deren Kulturen, Traditionen und Weltanschauungen befördert werden.
Auf diese Weise sollen Bekanntschaften und Freundschaften entstehen sowie
gelebte Toleranz gefördert werden. Die Integration von Spätaussiedlern und
Migranten soll im Rahmen des Gesamtprojektes nachhaltig gelingen.
Das
Gesamtfördervolumen aller förderfähigen Anträge beträgt nach o. g.
Argumentation nunmehr 5.000,00 € und entspricht damit dem Förderbudget im
Haushalt des Landkreises.
Die Finanzierung
ist im Produkt: 36310103 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§ 14 SGB
VIII) Konto: 4318521 Sonstige Aufgaben örtlicher Träger eingestellt.
Anlage
1: Förderung von Projekten
über die „Richtlinie des Landkreises Zwickau zur
Gewährung von Zuwendungen zur
Förderung von Projekten gegen
Diskriminierung,
Fremdenfeindlichkeit, Extremismus und für Demokratie und
Toleranz“ im Jahr 2022
Anlage 2: Überblick
über die Projekte des Trägers von 2018 – 2022
Landkreisordnung
des Freistaates Sachsen
Hauptsatzung
Landkreis Zwickau
„Richtlinie des
Landkreises Zwickau zur Gewährung von
Zuwendungen
zur Förderung von Projekten gegen
Diskriminierung,
Fremdenfeindlichkeit, Extremismus und für
Demokratie und Toleranz“ in der jeweils gültigen Fassung