Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Vergabe bisher nicht abgerufener oder vom Freistaat Sachsen zusätzlich zur Verfügung gestellter Fördermittel im Leistungsbereich § 11 SGB VIII gemäß Anlage 2.
Begründung:
In den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses vom 10.11.2021, 02.02.2022 und 11.05.2022 wurde die Förderung der Träger der freien Jugendhilfe auf der Grundlage der Richtlinien des Landkreises Zwickau zur Gewährung von Zuwendungen in den Bereichen der freien Jugendhilfe §§ 11–14 SGB VIII und § 16 SGB VIII für das Jahr 2022 beschlossen.
Es wurde nunmehr von den Trägern der freien Jugendhilfe mitgeteilt, dass die bereitgestellten Fördermittel nicht in der bewilligten Höhe abgerufen werden. Eine Gesamtübersicht über die zum Stichtag 15.07.2022 freigewordenen Fördermittel ist in Anlage 1 dargestellt.
Im Leistungsbereich § 11 SGB VIII (Jugendarbeit) belaufen sich die nicht abgerufenen Fördermittel auf 2.731,73 Euro. Weiterhin war eine Übertragung freier Mittel in Höhe von 23.242,83 Euro aus dem Leistungsbereich des § 13 SGB VIII möglich, da in diesem Bereich bereits allen Anträgen richtlinienkonform entsprochen werden konnte. Dementsprechend stehen dem Leistungsbereich
§ 11 SGB VIII insgesamt Fördermittel in Höhe von 25.974,56 € zur weiteren Vergabe zur Verfügung.
Nach der fachlich-inhaltlichen Auseinandersetzung mit den bisher nicht vollumfänglich bewilligten Anträgen schlägt die Verwaltung des Landkreises vor, die freien Fördergelder den folgenden Leistungsangeboten zur Verfügung zu stellen (Anlage 2):
Leistung |
Leistungsträger
|
Fördervorschlag
zusätzliche Förderung |
Indianercamp Silverstreet |
SBBZ e. V. |
3.634,76
Euro |
Jugendclub Kirchberg |
Alter Gasometer e. V. |
19.341,69
Euro |
Sozialpädagogische Fanarbeit |
Fanprojekt Zwickau e. V. |
2.998,11
Euro |
Die Haushaltsmittel
stehen im Haushaltsjahr 2022 in den Produktkonten 36310102.4318513 und
36210101.4318511 zur Verfügung.
Anlage 2: Darstellung zur Vergabe bisher nicht abgerufener oder vom
Freistaat Sachsen zusätzlich zur Verfügung gestellter Fördermittel im
Leistungsbereich § 11 SGB VIII
Sozialgesetzbuch
Achtes Buch (SGB VIII); § 12 der Hauptsatzung des Landkreises Zwickau; § 8 Nr.
3 Satzung des Jugendamtes des Landkreises Zwickau;
Richtlinie des
Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
zur Unterstützung örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe (FRL
Jugendpauschale) in der jeweils gültigen Fassung;
„Richtlinie des
Landkreises Zwickau zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich der freien
Jugendhilfe §§ 11-14 SGB VIII“ vom 01.01.2020