Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Informationsvorlage zur Kenntnis.
Begründung:
Um den Folgen der Corona-Pandemie für Kinder und Jugendliche auch im Jahr 2022 entgegenwirken zu können, wurden dem Landkreis Zwickau Mittel aus dem Bundes- sowie dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellt.
Umsetzung im Landkreis Zwickau
Bisher wurde der Landkreis Zwickau über zusätzlich zur Verfügung
gestellte Mittel in den nachfolgend näher ausgeführten drei Förderbereichen
informiert, welche bis spätestens 31.12.2022 zu verbrauchen sind:
1. Kurzfristige
örtliche Maßnahmen mit regionalem Bezug
Mit Rundschreiben des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen (KSV) vom
08.04.2022 wurde der Landkreis Zwickau informiert, dass im Rahmen des
Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ Mittel in Höhe von 380.000,00 Euro für
Projekte, die insbesondere Angeboten nach §§ 11 bis 13, 14 und 16 SGB VIII
entsprechen, ausgereicht werden. Konkret sollten zusätzliche kurzfristige
Maßnahmen und Angebote mit regionalem Bezug für Kinder und Jugendliche
geschaffen werden. Die Verwendung der Mittel im Bereich Fachkraftförderung ist
förderrechtlich ausgeschlossen. Förderrechtliche Vorgaben machten es ebenfalls
notwendig, dass, entgegen der Vorgehensweise im Jahr 2021, die Koordinierung
des Mitteleinsatzes in diesem Jahr durch die Verwaltung des Landkreises
erfolgte.
Mit den zur Verfügung gestellten Mitteln sollten unter Nutzung bereits
vorhandener Strukturen zusätzliche Projekte und Angebote geschaffen werden, die
unsere Kinder und Jugendlichen nach der Pandemie auf den Weg zurück in ein
unbeschwertes Aufwachsen begleiten. Es wurden daher alle haupt- und
ehrenamtlichen Kinder- und Jugendvereine, alle Kinder- und Jugendeinrichtungen,
Sportvereine sowie Kommunen angeregt, sich am Antragsverfahren zu beteiligen.
Eine Veröffentlichung hierzu fand sowohl im Landkreiskurier vom 20.05.2022 als
auch auf der Homepage des Landkreises statt. Weiterhin wurden die bereits im
Bereich der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Institutionen direkt angeschrieben
sowie über die Dachverbandsorganisationen informiert.
Zuwendungsfähig waren Personal- und Sachausgaben bis zu einer Höhe von
10.000,00 Euro je Projekt. Ein Eigenanteil war nicht notwendig.
Nachfolgend wird
der Antragseingang zum 30.06.2022 dargestellt:
Eingegangene Anträge |
212 (116
Träger) |
Antragsvolumen |
779.645,40 Euro |
Förderfähige Anträge |
191 |
Förderfähiges Antragsvolumen |
635.420,74 Euro |
Da aus
sozialpädagogischer Sicht Maßnahmen der Kinder-, Jugend- und Familienerholung
den größtmöglichen Erholungswert mit sich bringen, erfolgte die Förderung
dieser Maßnahmen vollständig in der jeweils förderkonform beantragten Höhe. Es
wurden 45 Freizeiten mit 189.446,21 Euro gefördert. Um im Weiteren viele Kinder
und Jugendliche mit dem Aktionsprogramm zu erreichen, war jeweils ein
förderwürdiges Projekt aller Träger prozentual gleichwertig zu fördern.
Antragstellern, welche mehrere Projektanträge eingereicht haben, wurde die
Möglichkeit eingeräumt, eine Priorisierung ihrer Projekte vorzunehmen. Hieraus
ergab sich eine Förderung von insgesamt 85 Projekten in Höhe von 60 % der von
den Trägern richtlinienkonform beantragten Projektmittel.
Durch das
Aktionsprogramm konnten im Landkreis Zwickau 130 Projekte gefördert werden. Die
zugewiesenen Mittel in Höhe von 380.000,00 Euro konnten dabei vollständig
vergeben werden. Die Anzeige eines Mehrbedarfes beim KSV blieb bislang
erfolglos.
2. Schulsozialarbeit
Dem Landkreis
Zwickau wurden mit Zuwendungsbescheid vom 27.10.2021 für die Haushaltsjahre
2021 und 2022 zusätzliche Fördermittel in Höhe von 142.968,60 Euro über
o. g. Aktionsprogramm
zur Verfügung gestellt.
Hiervon entfallen
92.420,00 Euro auf das Haushaltsjahr 2022.
Die Projektmittel
wurden/werden den 60 im Landkreis Zwickau befindlichen Leistungsangeboten der
Schulsozialarbeit für die folgenden Förderschwerpunkte bereitgestellt:
- Sachausgaben für Digitalisierung
- pädagogisches Verbrauchsmaterial
- Durchführung von zusätzlichen Projekten
3. Fonds
Frühe Hilfen
Mit Rundschreiben 3-23/2021 vom 09.09.2021
wurde der Landkreis durch den KSV Sachsen darüber informiert, dass für den Förderbereich
Frühe Hilfen im Jahr 2022 insgesamt 104.159,09 Euro zusätzliche Bundesmittel
aus dem Aktionsprogramm zur Verfügung stehen.
Diese bereitgestellten Mittel wurden mit Anträgen vom 22.03.2022 und
25.04.2022 gegenüber dem Fördermittelgeber vollumfänglich geltend gemacht.
Der Einsatz der Mittel erfolgt/e zweckgebunden für zusätzliche und
coronabedingte Ausgaben im Rahmen der Umsetzung des Fonds Frühe Hilfen.
Konzeptionell wurden die beiden Fördermittelanträge dabei mit den
folgenden Schwerpunkten untersetzt:
Antrag vom 22.03.2022
- Finanzierung des Mehrbedarfes im Bereich
der Familienhebammen
- finanzielle Unterstützung von sieben
zeitlich befristeten Projekten, die von Trägern der freien Jugendhilfe des
Landkreises Zwickau durchgeführt wurden (Schwerpunkt: Freizeit- und
Kompetenzentwicklungsprojekte für Kinder von 0-3 Jahren und ihre Familien)
Antrag vom 25.04.2022
- Finanzierung der Erhöhung der Honorarkosten im Bereich der
Familienhebammen
- Finanzierung von fachspezifischen
Veranstaltungen für regionale Netzwerke
- Modulreihen/Curriculum für Fachkräfte
zum Thema: „Suchtbelastete Eltern mit Kindern von 0 bis 3 Jahren“
- Ausstattung für die Strukturstärkung der
Koordinierungsstelle
- Gutscheine für den Eintritt Tierpark
Hirschfeld, Limbach-Oberfrohna und dem Freizeitbad Webalu
- Druck des Familienbegleitheftes.
Bisher liegt dem Landkreis lediglich ein Zuwendungsbescheid zu dem am
22.03.2022 gestellten Antrag über die Fördersumme in Höhe von 75.216,86 Euro
vor.
Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) vom 26. Juni 1990 in der jeweils gültigen Fassung; § 12 der Hauptsatzung des Landkreises Zwickau; § 8 Nr. 3 Satzung des Jugendamtes des Landkreises Zwickau
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) zur Förderung der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe im Freistaat Sachsen (FRL Weiterentwicklung)
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) zur Förderung des Präventiven Kinderschutzes und Früher Hilfen im Freistaat Sachsen (FRL Präventiver Kinderschutz und Früher Hilfen – FRL PKFH)
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Förderung der Schulsozial-arbeit im Freistaat Sachsen (FRL Schulsozialarbeit)