Betreff
Informationen zum Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona"
Vorlage
InfoV/470/2022
Art
Informationsvorlage

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Informationsvorlage zur Kenntnis.


Begründung:

 

Um den Folgen der Corona-Pandemie für Kinder und Jugendliche auch im Jahr 2022 entgegenwirken zu können, wurden dem Landkreis Zwickau Mittel aus dem Bundes- sowie dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellt.

 

Umsetzung im Landkreis Zwickau

 

Bisher wurde der Landkreis Zwickau über zusätzlich zur Verfügung gestellte Mittel in den nachfolgend näher ausgeführten drei Förderbereichen informiert, welche bis spätestens 31.12.2022 zu verbrauchen sind:

 

1.    Kurzfristige örtliche Maßnahmen mit regionalem Bezug

 

Mit Rundschreiben des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen (KSV) vom 08.04.2022 wurde der Landkreis Zwickau informiert, dass im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ Mittel in Höhe von 380.000,00 Euro für Projekte, die insbesondere Angeboten nach §§ 11 bis 13, 14 und 16 SGB VIII entsprechen, ausgereicht werden. Konkret sollten zusätzliche kurzfristige Maßnahmen und Angebote mit regionalem Bezug für Kinder und Jugendliche geschaffen werden. Die Verwendung der Mittel im Bereich Fachkraftförderung ist förderrechtlich ausgeschlossen. Förderrechtliche Vorgaben machten es ebenfalls notwendig, dass, entgegen der Vorgehensweise im Jahr 2021, die Koordinierung des Mitteleinsatzes in diesem Jahr durch die Verwaltung des Landkreises erfolgte.

 

Mit den zur Verfügung gestellten Mitteln sollten unter Nutzung bereits vorhandener Strukturen zusätzliche Projekte und Angebote geschaffen werden, die unsere Kinder und Jugendlichen nach der Pandemie auf den Weg zurück in ein unbeschwertes Aufwachsen begleiten. Es wurden daher alle haupt- und ehrenamtlichen Kinder- und Jugendvereine, alle Kinder- und Jugendeinrichtungen, Sportvereine sowie Kommunen angeregt, sich am Antragsverfahren zu beteiligen. Eine Veröffentlichung hierzu fand sowohl im Landkreiskurier vom 20.05.2022 als auch auf der Homepage des Landkreises statt. Weiterhin wurden die bereits im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Institutionen direkt angeschrieben sowie über die Dachverbandsorganisationen informiert.

 

Zuwendungsfähig waren Personal- und Sachausgaben bis zu einer Höhe von 10.000,00 Euro je Projekt. Ein Eigenanteil war nicht notwendig.

 

Nachfolgend wird der Antragseingang zum 30.06.2022 dargestellt:

 

Eingegangene Anträge

212 (116 Träger)

Antragsvolumen

779.645,40 Euro

 

Förderfähige Anträge

191

Förderfähiges Antragsvolumen

635.420,74 Euro

Da aus sozialpädagogischer Sicht Maßnahmen der Kinder-, Jugend- und Familienerholung den größtmöglichen Erholungswert mit sich bringen, erfolgte die Förderung dieser Maßnahmen vollständig in der jeweils förderkonform beantragten Höhe. Es wurden 45 Freizeiten mit 189.446,21 Euro gefördert. Um im Weiteren viele Kinder und Jugendliche mit dem Aktionsprogramm zu erreichen, war jeweils ein förderwürdiges Projekt aller Träger prozentual gleichwertig zu fördern. Antragstellern, welche mehrere Projektanträge eingereicht haben, wurde die Möglichkeit eingeräumt, eine Priorisierung ihrer Projekte vorzunehmen. Hieraus ergab sich eine Förderung von insgesamt 85 Projekten in Höhe von 60 % der von den Trägern richtlinienkonform beantragten Projektmittel.

 

Durch das Aktionsprogramm konnten im Landkreis Zwickau 130 Projekte gefördert werden. Die zugewiesenen Mittel in Höhe von 380.000,00 Euro konnten dabei vollständig vergeben werden. Die Anzeige eines Mehrbedarfes beim KSV blieb bislang erfolglos.

 

 

2.    Schulsozialarbeit

 

Dem Landkreis Zwickau wurden mit Zuwendungsbescheid vom 27.10.2021 für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 zusätzliche Fördermittel in Höhe von 142.968,60 Euro über

o. g. Aktionsprogramm zur Verfügung gestellt.

 

Hiervon entfallen 92.420,00 Euro auf das Haushaltsjahr 2022.

 

Die Projektmittel wurden/werden den 60 im Landkreis Zwickau befindlichen Leistungsangeboten der Schulsozialarbeit für die folgenden Förderschwerpunkte bereitgestellt:

 

  • Sachausgaben für Digitalisierung
  • pädagogisches Verbrauchsmaterial
  • Durchführung von zusätzlichen Projekten

 

 

3.    Fonds Frühe Hilfen

 

Mit Rundschreiben 3-23/2021 vom 09.09.2021 wurde der Landkreis durch den KSV Sachsen darüber informiert, dass für den Förderbereich Frühe Hilfen im Jahr 2022 insgesamt 104.159,09 Euro zusätzliche Bundesmittel aus dem Aktionsprogramm zur Verfügung stehen.

 

Diese bereitgestellten Mittel wurden mit Anträgen vom 22.03.2022 und 25.04.2022 gegenüber dem Fördermittelgeber vollumfänglich geltend gemacht.

 

Der Einsatz der Mittel erfolgt/e zweckgebunden für zusätzliche und coronabedingte Ausgaben im Rahmen der Umsetzung des Fonds Frühe Hilfen.

Konzeptionell wurden die beiden Fördermittelanträge dabei mit den folgenden Schwerpunkten untersetzt:

 

 

      Antrag vom 22.03.2022

  • Finanzierung des Mehrbedarfes im Bereich der Familienhebammen
  • finanzielle Unterstützung von sieben zeitlich befristeten Projekten, die von Trägern der freien Jugendhilfe des Landkreises Zwickau durchgeführt wurden (Schwerpunkt: Freizeit- und Kompetenzentwicklungsprojekte für Kinder von 0-3 Jahren und ihre Familien)

 

 

      Antrag vom 25.04.2022

  • Finanzierung der Erhöhung der Honorarkosten im Bereich der Familienhebammen
  • Finanzierung von fachspezifischen Veranstaltungen für regionale Netzwerke
  • Modulreihen/Curriculum für Fachkräfte zum Thema: „Suchtbelastete Eltern mit Kindern von 0 bis 3 Jahren“
  • Ausstattung für die Strukturstärkung der Koordinierungsstelle
  • Gutscheine für den Eintritt Tierpark Hirschfeld, Limbach-Oberfrohna und dem Freizeitbad Webalu
  • Druck des Familienbegleitheftes.

 

Bisher liegt dem Landkreis lediglich ein Zuwendungsbescheid zu dem am 22.03.2022 gestellten Antrag über die Fördersumme in Höhe von 75.216,86 Euro vor.

 

 


Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) vom 26. Juni 1990 in der jeweils gültigen Fassung; § 12 der Hauptsatzung des Landkreises Zwickau; § 8 Nr. 3 Satzung des Jugendamtes des Landkreises Zwickau

 

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) zur Förderung der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe im Freistaat Sachsen (FRL Weiterentwicklung)

 

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) zur Förderung des Präventiven Kinderschutzes und Früher Hilfen im Freistaat Sachsen (FRL Präventiver Kinderschutz und Früher Hilfen – FRL PKFH)

 

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Förderung der Schulsozial-arbeit im Freistaat Sachsen (FRL Schulsozialarbeit)