Betreff
Wahl von acht stimmberechtigten Mitgliedern und deren Stellvertreter für den Jugendhilfeausschuss auf Vorschlag der Mitglieder des Kreistages oder an deren Stelle in der Jugendhilfe erfahrene Bürgerinnen und Bürger des Landkreises
Vorlage
BV/006/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag bestellt folgende acht Mitglieder und Stellvertreter für den Jugendhilfeausschuss auf Vorschlag des Kreistages wie folgt:

                               Mitglied                                              Stellvertreter

                               - Herrn/Frau...                                  - Herrn/Frau...

                               - Herrn/Frau...                                  - Herrn/Frau...

                               - Herrn/Frau...                                  - Herrn/Frau...

                               - Herrn/Frau...                                  - Herrn/Frau...

                               - Herrn/Frau...                                  - Herrn/Frau...

                               - Herrn/Frau...                                  - Herrn/Frau...

                               - Herrn/Frau...                                  - Herrn/Frau...

                               - Herrn/Frau...                                  - Herrn/Frau...

 


Begründung:

Der Jugendhilfeausschuss besteht aus dem Vorsitzenden, stimmberechtigen Mitgliedern und beratenden Mitgliedern.

Stimmberechtigte Mitglieder sind:

- der Landrat,

- acht Mitglieder des Kreistages oder an deren Stelle in der Jugendhilfe erfahrene

  Bürgerinnen und Bürger des Landkreises sowie

- sechs Bürgerinnen und Bürger auf Vorschlag der im Kreisgebiet wirkenden anerkannten Träger

  der freien Jugendhilfe.

Über die acht Mitglieder des Kreistages oder an deren Stelle in der Jugendhilfe erfahrene Bürgerinnen und Bürger des Landkreises ist hier zu entscheiden.

Für jedes stimmberechtigte Mitglied ist ein Stellvertreter zu wählen.

Das Benennungsverfahren zur Besetzung der Ausschüsse findet bei Jugendhilfeausschuss keine Anwendung.

Die Wahlvorschläge sind in der Anlage aufgeführt.


§§ 5 und 6 Satzung für das Jugendamt des Landkreises Zwickau