Beschlussvorschlag:
Der Kreistag bestellt folgende acht Mitglieder und Stellvertreter für den Jugendhilfeausschuss auf Vorschlag des Kreistages wie folgt:
Mitglied Stellvertreter
- Herrn/Frau... - Herrn/Frau...
- Herrn/Frau... - Herrn/Frau...
- Herrn/Frau... - Herrn/Frau...
- Herrn/Frau... - Herrn/Frau...
- Herrn/Frau... - Herrn/Frau...
- Herrn/Frau... - Herrn/Frau...
- Herrn/Frau... - Herrn/Frau...
- Herrn/Frau... - Herrn/Frau...
Begründung:
Der Jugendhilfeausschuss besteht aus dem Vorsitzenden, stimmberechtigen Mitgliedern und beratenden Mitgliedern.
Stimmberechtigte Mitglieder sind:
- der Landrat,
- acht Mitglieder
des Kreistages oder an deren Stelle in der Jugendhilfe erfahrene
Bürgerinnen und Bürger des Landkreises sowie
- sechs Bürgerinnen und Bürger auf Vorschlag der im Kreisgebiet wirkenden anerkannten Träger
der freien Jugendhilfe.
Über die acht Mitglieder des Kreistages oder an deren Stelle in der Jugendhilfe erfahrene Bürgerinnen und Bürger des Landkreises ist hier zu entscheiden.
Für jedes stimmberechtigte Mitglied ist ein Stellvertreter zu wählen.
Das Benennungsverfahren zur Besetzung der Ausschüsse findet bei Jugendhilfeausschuss keine Anwendung.
Die Wahlvorschläge sind in der Anlage aufgeführt.
§§ 5 und 6 Satzung für das Jugendamt des Landkreises Zwickau