Beschlussvorschlag:
Der Kreistag wählt für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes
Abfallwirtschaft Südwestsachsen folgende fünf Vertreter sowie deren
Stellvertreter:
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Vertreter: Herrn/Frau Stellvertreter: Herrn/Frau
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Vertreter: Herrn/Frau Stellvertreter: Herrn/Frau
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Vertreter: Herrn/Frau Stellvertreter: Herrn/Frau
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Vertreter: Herrn/Frau Stellvertreter: Herrn/Frau
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Vertreter: Herrn/Frau Stellvertreter: Herrn/Frau
Begründung:
Nach § 8 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft
Südwestsachsen (ZAS) besteht die Verbandsversammlung aus den
Verbandsräten (Landrat sowie fünf weitere Vertreter des jeweiligen
Verbandsmitgliedes). Die weiteren Vertreter sind vom Kreistag des
Verbandsmitgliedes aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlperiode zu wählen.
Für jeden Vertreter
ist auch ein Stellvertreter zu wählen.
Wenn mehr Wahlvorschläge vorliegen als die vorgesehene Anzahl der Vertreter/Stellvertreter, ist eine Listenwahl durchzuführen.
§ 8 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwestsachsen (ZAS)