Betreff
Wahl von fünf weiteren Vertretern und deren Stellvertreter für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwestsachsen (ZAS)
Vorlage
BV/023/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag wählt für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwestsachsen folgende fünf Vertreter sowie deren Stellvertreter:

-     Vertreter: Herrn/Frau                                  Stellvertreter: Herrn/Frau

-     Vertreter: Herrn/Frau                                  Stellvertreter: Herrn/Frau

-     Vertreter: Herrn/Frau                                  Stellvertreter: Herrn/Frau

-     Vertreter: Herrn/Frau                                  Stellvertreter: Herrn/Frau

-     Vertreter: Herrn/Frau                                  Stellvertreter: Herrn/Frau

 


Begründung:

Nach § 8 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwestsachsen (ZAS) besteht die Verbandsversammlung aus den Verbandsräten (Landrat sowie fünf weitere Vertreter des jeweiligen Verbandsmitgliedes). Die weiteren Vertreter sind vom Kreistag des Verbandsmitgliedes aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlperiode zu wählen.

Für jeden Vertreter ist auch ein Stellvertreter zu wählen.

Wenn mehr Wahlvorschläge vorliegen als die vorgesehene Anzahl der Vertreter/Stellvertreter, ist eine Listenwahl durchzuführen.


§ 8 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwestsachsen (ZAS)