Erkennen und Handeln bei (Verdacht auf) Kindeswohlgefährdung im Landkreis Zwickau
Antragsdatum
Sehr geehrte Netzwerkpartnerin,
sehr geehrter Netzwerkpartner,
Sie machen sich Sorgen um das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen? Sie sind unsicher, ob Sie Ihre Sorge richtig einschätzen? Dann unterstützt Sie das nachfolgende digitale Kinderschutzverfahren bei der Einschätzung und im Handeln bei (Verdacht auf) Kindeswohlgefährdung im Landkreis Zwickau.
Dafür werden Sie Schritt für Schritt durch das Kinderschutzverfahren geleitet.
Im ersten Schritt geht es um die Einschätzung einer akuten Kindeswohlgefährdung und die daraus resultierenden Hinweise zum Handeln. Eingebunden sind an dieser Stelle auch das Formular Verletzungsbilder für den Fall von körperlichen Auffälligkeiten/Verletzungen sowie der Mitteilungsbogen an das Jugendamt.
Insofern es sich nicht um eine akute Kindeswohlgefährdung handelt, werden Sie im zweiten Schritt zum Ampelbogen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung weitergeleitet. Auch hier erhalten Sie im Anschluss Hinweise zum Handeln und können relevante weitere Formulare (Schweigepflichtentbindung, Schutzplan, Mitteilungsbogen Jugendamt) in Ihre Arbeit einbinden.
Die Ampelbögen zur Gefährdungseinschätzung können von allen Berufsgruppen ein- oder mehrmalig im Prozess genutzt werden. So ist es möglich, im Verlauf ggf. positive oder negative Entwicklung sichtbar zu machen. Eingesetzt werden kann er von der fallverantwortlichen Fachkraft, die die Gefährdung erkannt hat (z. B. Erzieherin, Klassenlehrerin) oder in der Zusammenarbeit mit anderen Fachkräften (z. B. Team). Einzubeziehen sind in die Einschätzung nur eigene Beobachtungen, Aussagen des Kindes und der Personensorgeberechtigten (Fakten), sonst ist keine Angabe möglich.
Wichtige Hinweise zur Handhabung:
Sie haben zur Unterstützung bei (Verdacht auf) Kindeswohlgefährdung folgende Möglichkeiten
(bitte anklicken):
Bitte wählen Sie die Altersgruppe des Kindes/Jugendlichen aus:*
Fachkraft: *
Code für/bitte eingeben:*
Hinweis zur Vergabe des Codes:
Für den datenschutzkonformen Umgang mit einem Kinderschutzfall ist ein Code durch Sie als Fachkraft zu vergeben. Der Code könnte ein erfundener Name, eine Nummer oder eine Abkürzung des Namens sein (z. B. für Miriam Rabe könnte der Code „Mini-Vogel“ oder „MiRa“ lauten).
Auf weiteren Formularen (z. B. Schutzplan, Verletzungsbilder), die Ihnen im Verlauf des Kinderschutzverfahrens angezeigt werden, ist der von Ihnen gewählte Code ebenfalls einzutragen.
Mit dem Code kann dann ein Gespräch mit einer insoweit erfahrenen Fachkraft oder mit anderen externen Fachkräften anhand der Formulare erfolgen ohne die personenbezogenen Daten der Kinder, Jugendlichen und ihren Familien zu benennen.
Rechtsgrundlage ist § 64 (2a) SGB VIII bzw. die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Feststellung einer akuten Kindeswohlgefährdung mit Notwendigkeit zur sofortigen Einschaltung des Jugendamtes (Schnellbogen)
Hinweis:
Auf dieser Seite erfolgt im ersten Schritt die Einschätzung einer akuten Kindeswohlgefährdung. Sollten Sie hierbei körperliche Verletzungen oder Auffälligkeiten feststellen, haben Sie die Möglichkeit, diese im Formular „Dokumentationshilfen für Verletzungsbilder“ festzuhalten (wird angezeigt).
Altersgruppe: 0 - 2 Jahre (bis Vollendung 3. Lebensjahr)
Wichtiger Hinweis:
Bei lebensbedrohlichen Zuständen sind umgehend der Notarzt und die Eltern oder die Polizei zu verständigen.
Zur Unterstützung stehen die "Dokumentationshilfen für Verletzungsbilder" als Formular mit erklärenden Hinweisen zur Verfügung.
Es besteht keine akute Kindeswohlgefährdung, weil Sie keinen Anhaltspunkt bei der akuten Kindeswohlgefährdung angeklickt haben.
Deshalb ist nun der Ampelbogen zur Gefährdungseinschätzung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung auszufüllen.
Hinweis zum Handeln bei ungeeigneten Aufsichtspersonen:
1. alle Personensorgeberechtigte/Abholberechtigte zur Abholung des Kindes
kontaktieren,
2. entfällt dies, Verständigung Jugendamt-ASD/HzE bzw. Rufbereitschaft,
3. bei eskalierender Situation Hinzuziehung der Polizei
Hinweis zum Handeln bei unmittelbar körperlich übergriffigen Eltern:
1. Einschreiten durch Sie
2. bei eskalierender Situation Hinzuziehung der Polizei und
3. Information des Jugendamtes
Weiteres Vorgehen:
Es besteht akute Kindeswohlgefährdung.
Das Jugendamt/ASD-Hilfen zur Erziehung ist sofort ohne Einbeziehung der Eltern zu benachrichtigen. Das weitere Vorgehen wird zwischen dem/der Sozialarbeiter/in des Jugendamtes und Ihnen als Fachkraft besprochen.
Sie erreichen das Jugendamt zu den Öffnungszeiten unter 0375 4402-23211 oder falls bekannt unter der Telefonnummer des/der zuständigen Sozialarbeiters/in.
Außerhalb der Öffnungszeiten des Jugendamtes ist die Rettungsleitstelle unter 112 mit dem Stichwort „Kindeswohlgefährdung“ zu verständigen.
Nach erfolgter telefonischer Mitteilung ist der Mitteilungsbogen bei (Verdacht auf) Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt/ASD-Hilfen zur Erziehung zu übersenden.
Sie haben nun zwei Möglichkeiten:
1. Herunterladen des Ampelbogens
Bei „Herunterladen des Ampelbogens“ wird Ihnen das Ergebnis Ihrer Einschätzung zur akuten Kindeswohlgefährdung am Bildschirm angezeigt. Sie können das Dokument für Ihre Unterlagen abspeichern oder ausdrucken.
2. weiter zum Mitteilungsschreiben
Bei „weiter zum Mitteilungsschreiben“ haben Sie die Möglichkeit, das Mitteilungsschreiben sofort zu erstellen. Sie können das erstellte Mitteilungsschreiben danach online an das Jugendamt senden. Alternativ können sie das erstellte Mitteilungsschreiben ausdrucken, abspeichern und per Fax oder per Post an das Jugendamt senden. Die Kontaktdaten des Jugendamtes werden Ihnen am Ende angezeigt.
Auf dieser Seite erfolgt im ersten Schritt die Einschätzung einer Akuten Kindeswohlgefährdung. Sollten Sie hierbei körperliche Verletzungen oder Auffälligkeiten feststellen, haben Sie die Möglichkeit, diese im Formular „Dokumentationshilfen für Verletzungsbilder“ festzuhalten (wird angezeigt).
Altersgruppe: 3 - 5 Jahre (bis Vollendung 6. Lebensjahr)
Es besteht Akute Kindeswohlgefährdung.
2 .weiter zum Mitteilungsschreiben
Altersgruppe: 6 - 11 Jahre (bis Vollendung 12. Lebensjahr)
Altersgruppe: 12 - 18 Jahre (bis Vollendung 19. Lebensjahr)
Außerhalb der Öffnungszeiten des Jugendamtes ist die Rettungsleitstelle unter 112 oder 0375 19222 mit dem Stichwort „Kindeswohlgefährdung“ zu verständigen.
Bei lebensbedrohlichen Zuständen sind der Notarzt und die Eltern (z. B. massives selbst verletzenden Verhalten, Suizid) oder die Polizei zu verständigen.
Bei Ausgabe wird Ihnen das Ergebnis der akuten Kindeswohlgefärdung am Bildschirm angezeigt, sie können dieses abschpeichern oder ausdrucken.
Ampelbogen zur Gefährdungseinschätzung
Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Auf dieser und den folgenden Seiten können Sie eine Einschätzung einer möglichen Gefährdungslage des Kindes/Jugendlichen vornehmen. Hier sind alle Anhaltspunkte enthalten, die Sie bereits aus den vorherigen Ampelbögen kennen.
Für die weitere Arbeit am Kinderschutzfall können Sie sich darüber hinaus die Belastungsfaktoren, Kooperationsfähigkeit und Schutzfaktoren (Ressourcen) der Personensorgeberechtigten und des Kindes in Vorbereitung auf ein Elterngespräch vergegenwärtigen.
A - Erscheinungsbild des Kindes
Bitte wählen Sie die entsprechenden Punkte aus und wenn erforderlich, können Sie unter "Weiteres" und "Bemerkungen" zusätzliche Angaben eintragen.
Weitere Angaben zum Erscheinungsbild des Kindes/Jugendlichen
Offene Einschätzungen (weitere Beobachtung, ggf. Nachfrage bei den Personensorgeberechtigten zur besseren Einschätzung)
B - Verhalten des Kindes
Weitere Angaben zum Verhalten des Kindes
C - Verhalten der Personensorgeberechtigten Person
Personensorgeberechtigte Person
Weitere Angaben zum Verhalten der Personensorgeberechtigten Person gegenüber dem Kind/Jugendlichen
C - Verhalten der weiteren Personensorgeberechtigten Person
D - Häusliches Umfeld
Weitere Angaben zum häuslichen Umfeld:
E - Vergegenwärtigung von Belastungsfaktoren: In welcher Situation befindet sich die Familie?
Weitere Angaben zu den Belastungsfaktoren - Familiensituation
F - Kooperationsfähigkeit und Schutzfaktoren (Ressourcen) der Personensorgeberechtigten
Weitere Angaben zur Kooperationsfähigkeit
F - weitere Personensorgeberechtigte Person
Personensorgeberechtigter
G - Schutzfaktoren (Ressourcen) des Kindes
Weitere Angaben zu Schutzfaktoren des Kindes
Offene Einschätzungen zu Schutzfaktoren des Kindes
Nach Ihren Einschätzungen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung auf den vorhergehenden Seiten geht es nun um das weitere Vorgehen. Hierzu sind durch Sie die folgenden zwei Fragen zu beantworten. Je nachdem, ob Sie die Fragen mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten, wird Ihnen das weitere Vorgehen angezeigt.
Geht die Gefährdung in diesem Fall von Kindern/Jugendlichen, Mitarbeitern oder Eltern von anderen Kindern in der Einrichtung aus?*
Es handelt sich um eine institutionelle Kindeswohlgefährdung, da bspw. in der Einrichtung fremde Erwachsene (z. B. andere Eltern) gegenüber Kindern, Fachkräfte gegenüber Kindern, Kinder gegenüber Kindern oder Kinder gegenüber Fachkräften das Wohl gefährden.
Ist dies der Fall, handeln Einrichtungen, die der Betriebserlaubnis bedürfen nach § 47 SGB VIII.
Alle anderen Einrichtungen handeln nach den Vorgaben ihres Trägers/ihrer Institution und nach der Vereinbarung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl mit dem Jugendamt.
Sollte die Gefährdung von einem Kind ausgehen und sich gegen andere Kinder und/oder Erwachsene richten, prüfen Sie bitte zusätzlich, ob es sich um eine Kindeswohlgefährdung aus dem häuslichen Umfeld handeln könnte. Falls ja, wenden Sie neben dem Verfahren der Institutionellen Kindeswohlgefährdung das Verfahren bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung an.
Fragen hierzu kann die Koordinierungsstelle des „Netzwerkes zur Förderung des Kindeswohls“ beantworten (Kontakt: 0375 4402-23270, -23271 oder -23272, Mail: kindeswohl@landkreis-zwickau.de).
Es handelt sich um keine institutionelle Kindeswohlgefährdung, so dass es hierzu keine Hinweise zum weiteren Vorgehen gibt.
Sind Sie in diesem Fall als Einrichtung/Institution am Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII mit dem Jugendamt beteiligt?*
Sollte Ihr/e Einrichtung/Dienst am Hilfeplanverfahren beteiligt sein, ist zu den angeklickten Anhaltspunkten ein Gespräch mit den Erziehungsberechtigten zu führen. Der zuständige Sozialarbeiter wird telefonisch über die neuen Sachverhalte im Anschluss informiert. Die Mitteilung erfolgt im Nachgang schriftlich (formlos). Die Personensorgeberechtigten sind über die Mitteilung zu informieren, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt wird.
Es handelt sich um eine mögliche Kindeswohlgefährdung.
Zu den angeklickten Anhaltspunkten ist zunächst ein Gespräch mit den Personensorgeberechtigten zu führen, jedoch nur, wenn der Schutz des Kindes dadurch nicht gefährdet wird. Bitte klären Sie im Elterngespräch ab, ob es für Anhaltspunkte eine medizinische Erklärung/Diagnose gibt (ggf. ärztliche Abklärung empfehlen) und es sich folglich um keine Kindeswohlgefährdung handelt.
Bei Bestätigung/Vorliegen gewichtiger Anhaltspunkte nach dem Elterngespräch ist das Verfahren bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung (Information Leitung, Beratung im Team, Gespräche mit Personensorgeberechtigten, insoweit erfahrene Fachkraft, Vermittlung von Hilfen) anzuwenden:
Bei Bestätigung/Vorliegens gewichtiger Anhaltspunkte nach dem Elterngespräch:
Sie haben abschließend nun zwei Möglichkeiten:
Bei „Herunterladen des Ampelbogens“ wird Ihnen das Ergebnis Ihrer Einschätzung zum Verdacht auf Kindeswohlgefährdung und das weitere Vorgehen am Bildschirm angezeigt. Sie können das Dokument für Ihre Unterlagen abspeichern oder ausdrucken sowie die weitere Bearbeitung im Verdachtsfall nutzen.
Insofern Sie die Kindeswohlgefährdung mit dem Verfahren bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung nicht abwenden konnten und eine Mitteilung an das Jugendamt erstellen möchten, gehen Sie auf „weiter zum Mitteilungsschreiben“.
Zum Abschluss können Sie das Mitteilungsschreiben sowie Ihre gerade getätigten Einschätzungen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung und weitere Unterlagen an das Jugendamt/ASD-HzE online oder per Fax bzw. Post senden.
Mit den folgenden Seiten wird das Mitteilungsschreiben an das Jugendamt einschließlich aller erforderlichen Angaben zu dem betroffenen Kind erstellt.
Träger*
Einrichtung*
Leitung*
Straße*
Auswahl nach den ersten drei Zeichen
Hausnr.*
PLZ*
Ort*
Ansprechpartner*
Telefonnummer*
E-Mail-Adresse*
Mitteilung gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit informieren wir das Jugendamt, Sachgebiet Allgemeiner Sozialdienst-Hilfen zur Erziehung, da uns gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung eines Kindes / Jugendlichen vorliegen und unsere Möglichkeiten nicht ausreichen, um die Gefährdung abzuwenden
Telefonisch informiert wurde:*
Angaben zum betroffenen Kind/Jugendlichen und den Sorgeberechtigten
Status der Mitteilung*
Angaben zum betroffenen Kind/Jugendlichen
Name*
Vorname*
Geburtsdatum
Staatsangehörigkeit
Geschlecht*
Alter des Kindes
Wohnort*
Ortteil
Falls erforderlich. Auswahl nach den ersten drei Zeichen.
Strasse*
ggf. abweichender Aufenthaltsort
Angaben zu Sorgerecht und Familienstand
Sorgerecht
Familienstand
Name, Vorname des sorgeberechtigten Vaters
Name, Vorname der sorgeberechtigten Mutter
Name Vormund
Telefonnummer Vormund
Gibt es weitere Kinder/Jugendliche (Geschwister)?*
Angaben zu weiteren betroffenen Kindern/Jugendlichen
Alter
Angaben zu den Personensorgeberechtigten
Angaben zur Gefährdung
Es wird eingeschätzt, dass die Gefährdung hauptsächlich ausgeht von:
Name
Vorname
Beziehung dieser Person (Verwandschaftsgrad, im Haushaltlebend, ...)
Kurzbeschreibung der Vorkommnisse/der Beobachtung
(ggf. Verweis auf Kriterien des Ampelbogens, eigene Einschätzungshilfen, Dokumentationen)*
Bisher veranlasste Maßnahmen/angebotene Hilfe/Unterstützung (Schutzplan)
(ggf. Verweis auf folgende Anlagen der Verlaufsdokumentation)*
Risikoabschätzung erfolgt unter Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft:*
Wurden die Sorgeberechtigten über die Meldung informiert?*
Warum keine Information?*
Am Ende werden Sie gefragt, ob Sie das Mitteilungsschreiben und weitere Unterlagen sofort an den ASD übersenden möchten, oder nicht.
Bei "Ja" wird Ihnen ein Upload angeboten, wo Sie weitere Unterlagen zum Mitteilungsschreiben und Ampelbogen an das Jugendamt senden können. Nach dem Versenden erhalten Sie eine Information, dass die Unterlagen erfolgreich übermittelt wurden. Außerdem werden Ihnen Ihre Unterlagen per Link zum Download angeboten. Diese können Sie aufrufen und für Ihre Unterlagen speichern.
Bei "Nein" wird Ihnen ein Download mit einer zip-Datei angeboten, die den Ampelbogen und das Anschreiben an das Jugendamt enthält. Bitte speichern Sie sich diese Datei ab. Sie können dann den Mitteilungsbogen einschließlich der angegebenen Anlagen (z.B. Schutzplan) eigenständig an das Jugendamt übersenden.
Kontaktdaten zur Übermittlung der Unterlagen an den ASD
Fax: 0375 4402-23240
Postanschrift:
Landratsamt Zwickau
Dezernat II, Jugendamt
SG ASD – Hilfen zur Erziehung
Postfach 10 01 76
08067 Zwickau
Möchten Sie das Mitteilungsschreiben, den Ampelbogen bzw. weitere Unterlagen sofort an den ASD übersenden?
Wählen Sie die Unterlagen aus, welche Sie zu dem Mitteilungschreiben mit einsenden.
Möchten Sie das Mitteilungsschreiben und eventuell weitere Unterlagen sofort an den ASD übersenden?