Fahrverbot
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Fahrverbot, Bußgeldstelle

Hinweise:

  • Zuständig für die Entgegennahme des Führerscheines sind die Bußgeldstelle (Ansprechpartner siehe unten) und der Bürgerservice des Landratsamtes Zwickau in Glauchau, Hohenstein-Ernstthal, Limbach-Oberfrohna, Zwickau und Werdau.
  • Zuständig ist grundsätzlich die Verwaltungsbehörde, welche den Bußgeldbescheid erlassen hat.
  • Fahrverbote aus Bußgeldbescheiden von anderen Behörden können in Amtshilfe auch bei uns vollstreckt werden.
  • Urteile von Amtsgerichten werden von der zuständigen Staatsanwaltschaft vollstreckt.
  • Voraussetzung:
    • rechtskräftiger Bußgeldbescheid
      • Einspruchsfrist von 2 Wochen ist abgelaufen,
      • Rechtsmittelverzicht wurde erklärt oder
      • Einspruch wurde schriftlich zurückgenommen

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