Anzeige eines Eigentümerwechsels (Abfallentsorgung)
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Bitte teilen Sie dem Amt für Abfallwirtschaft mit, wenn ein Eigentümerwechsel für ein an die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Zwickau angeschlossenes Grundstück erfolgt. Dies nehmen Sie bitte innerhalb von 14 Tagen nach dem Wechsel vor.

Die Gebührenschuld geht zum Ersten des auf den Wechsel folgenden Monats auf die neue Eigentümerin beziehungsweise den neuen Eigentümer über.

Voraussetzungen:
Die Mitteilung kann nur durch die Grundstückseigentümerin beziehungsweise den Grundstückseigentümer (sowohl bisherig als auch neu) oder die Hausverwaltung erfolgen.





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