Höhe der Abfallgebühren erfahren
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Die Abfallgebühren im Landkreis Zwickau bestehen aus drei Teilen:
  • einer Grundgebühr (sogenante Sockelgebühr),
  • Gebühren für das Leeren der Restabfall- und Biotonnen (sogenannte Leistungsgebühr) und
  • eventuellen Zusatzgebühren. 
Den Bescheid über die Sockel-, Leistungs- und Zusatzgebühren erhalten die Eigentümerinnen oder Eigentümer des Grundstücks. Bei einem Verkauf zahlt die neue Eigentümerin oder der neue Eigentümer die Abfallgebühren ab dem ersten Tag des nächsten Monats.

Wer Elektrogeräte abholen lässt oder Restabfallsäcke nutzt, bezahlt diese Leistung selbst.

Im Jahr 2024 zahlten die Menschen im Landkreis Zwickau im Durchschnitt  61 Euro pro Person für ihren Müll. Das zeigt die sächsische Abfallbilanz. Damit hat der Landkreis Zwickau die zweitniedrigsten Gebühren in ganz Sachsen. Der sächsische Durchschnitt lag in dem Jahr bei 74 Euro pro Person.


Sockelgebühr

Die jährliche Sockelgebühr für die Abfallentsorgung im Landkreis Zwickau beträgt 28,44 Euro. 

Sie muss gezahlt werden:
  • für jede Person, die im Landkreis Zwickau ihren Hauptwohnsitz hat,
  • für jeden Einwohnergleichwert bei Gewerben im Landkreis (das betrifft Beschäftigte und wenn vorhanden betreute Kinder oder Betten),
  • für jedes Grundstück im Landkreis, auf dem Abfalltonnen stehen. 

Mit dem Geld bezahlt der Landkreis:
  • die Planung und Verwaltung der Abfallwirtschaft,
  • dass Sperrmüll, Elektrogeräte, Schrott und Weihnachtsbäume abgeholt werden,
  • dass Altkleider, Elektrogeräte und Batterien an Annahmestellen angenommen werden,
  • dass Schadstoffe am Schadstoffmobil abgegeben werden können,
  • die Abfalltonnen,
  • Hilfe, um Abfall zu vermeiden,
  • dass alte Deponien saniert und betreut werden und
  • die Entsorgung von Abfall, den Menschen illegal abgelagert haben. 

Leistungsgebühren

Die Leistungsgebühr deckt die Kosten für das Einsammeln, das Transportieren und das Entsorgen des Abfalls. Bei der Biotonne ist auch die Reinigung einmal im Jahr enthalten. Diese Gebühr hängt von der Größe der Tonne ab. 

Sie kostet pro Leerung einer Restabfalltonne mit:
  • 60 Liter                                       →      2,53 Euro,
  • 70 Liter (Restabfallsack)    →      3,50 Euro,
  • 80 Liter                                      →      3,38 Euro,
  • 120 Liter                                    →      5,06 Euro,
  • 240 Liter                                    →    10,12 Euro,
  • 1 100 Liter                                 →    46,35 Euro.

und pro Leerung einer Biotonne mit:
  • 60 Liter                                      →      1,52 Euro,
  • 80 Liter                                      →      2,02 Euro,
  • 120 Liter                                    →      3,04 Euro,
  • 240 Liter                                    →      6,07 Euro.

Sie müssen Ihren Restabfall richtig entsorgen. Deshalb bezahlen Sie jedes Kalenderjahr mindestens eine Leerung der Restabfalltonne. Das ist die Mindestentleerung. Für die Gebühr zählen die Restabfalltonnen, die am 31. Dezember auf Ihrem Grundstück stehen.


Zusatzgebühren
  • Behälterumstellung
Sie zahlen eine zusätzliche Gebühr, wenn Sie eine Restabfall- oder Papiertonne neu bestellen oder eine Biotonne abholen lassen. Ab dem Jahr 2025 kostet das:
  • 60 bis 240 Liter-Tonne   →   10,00 Euro,
  • 1 100 Liter-Tonne             →   50,00 Euro.

Diese Gebühr ist nicht zu bezahlen, wenn :
  • Ihr Grundstück zum ersten Mal an die Abfallentsorgung angeschlossen wird,
  • Sie zum ersten Mal eine Biotonne bestellen und deshab eine kleinere Restabfalltonne brauchen. 

  • Bereitstellungsservice
Diese zusätzliche Gebühr deckt die Kosten, wenn wir Abfalltonnen ab 240 Litern aus Müllschleusen oder verschlossenen Standplätzen holen und wieder zurückstellen. Das sind zum Beispiel Zäune, Schränke oder Räume. Sie kostet pro Abfalltonne und Leerung 3,03 Euro. 

Eigentümerinnen, Eigentümer oder Bevollmächtigte beantragen den Service schriftlich beim Landkreis. 

Wir bieten den Service nicht an, wenn der Weg für die Tonne länger als zwanzig Meter ist oder über Stufen, Absätze und Treppen führt.


Transportgebühr für Elektrogeräte

Sie können alte Elektrogeräte kostenlos an den Annahmestellen abgeben. Die Kosten dafür stecken bereits in der Sockelgebühr. Wenn wir die alten Geräte bei Ihnen abholen sollen, bezahlen Sie eine Transportgebühr. Diese Gebühr besteht aus zwei Teilen: der Anfahrtsgebühr und der Gerätegebühr. 

Die Gebühr für jede Anfahrt beträgt 9,90 Euro. Dazu kommen:
  • 4,95 Euro für jedes Großgerät (mindestens eine Seite ist länger als 0,50 Meter, aber keine Seite ist länger als 1,50 Meter) und 
  • 39,62 Euro für jedes Maxigerät (mindestens eine Seite ist länger als 1,50 Meter, aber keine Seite ist länger als 3,00 Meter).

Sie bezahlen die Anfahrtsgebühr auch dann, wenn Sie am Abholtag keine Geräte bereitstellen und den Termin nicht rechtzeitig absagen. Denn in diesem Fall fährt das Entsorgungsunternehmen umsonst zu Ihnen.

Wir schicken Ihnen nach der Abholung einen Gebührenbescheid für den Transport.



Stellenbezeichnung:Kontakt Abfallwirtschaft
Aufgabenbeschreibung:Wir beantworten Ihre Fragen zur Abfallentsorgung im Landkreis Zwickau.
Telefon:0375 4402-26600
Fax:0375 4402-26119
E-Mail:abfallwirtschaft@landkreis-zwickau.de
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