Technische Überprüfung - Hauptuntersuchung (HU)
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Die Hauptuntersuchung (HU) gehört in Deutschland zu den wichtigsten, gesetzlich vorgeschriebenen Fahrzeuguntersuchungen, wenn es um die Sicherheit und Umweltverträglichkeit Ihres Fahrzeugs im Straßenverkehr geht. Ohne bestandene HU ist eine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig.

Seit dem 01.01.2010 ist die bisher als "AU" oder "ASU" bekannte Untersuchung des Abgasverhaltens untrennbarer Bestandteil der HU geworden. Aus diesem Grund werden ab diesem Datum auch keine AU-Plaketten mehr auf die vorderen Kennzeichen geklebt. Die HU-Plakette auf dem hinteren Kennzeichen weist sowohl das Bestehen der HU als auch der bisherigen AU aus.
Mit der HU wird festgestellt, ob Ihr Fahrzeug den technischen Vorschriften entspricht, bei der AU wird speziell das Abgasverhalten überprüft. Beide Untersuchungen werden zusammen durchgeführt – der AU-Teil kann aber auch von dafür speziell anerkannten Kfz-Werkstätten vor der HU durchgeführt werden; bei der HU wird das Ergebnis dieser Werkstattprüfung dann berücksichtigt.


Voraussetzungen:
In der Regel werden bei einer Hauptuntersuchung die folgenden Bereiche geprüft:
  • Bremsanlage
  • Lenkanlage
  • lichttechnische Einrichtungen und andere Teile der elektrischen Anlage
  • Achsen, Räder, Reifen, Aufhängungen
  • Fahrgestell, Rahmen, Aufbau sowie daran befestigte Teile
  • sonstige Ausstattung
  • Umweltverträglichkeit (Abgas- und Geräuschverhalten, Verlust von Öl und anderen Flüssigkeiten)
  • Sichtverhältnisse
  • Identifizierung des Fahrzeugs
Tipp: Viele Prüforganisationen bieten auf ihrer Internetseite eine entsprechende Checkliste an

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