Betreff
Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Vorlage
BV/387/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Annahme einer Zuwendung der Aktion „Fleißige Hände für kleine Füße“ 2021 nach § 61 SächsLkrO i.V.m. § 73 Abs. 5 SächsGemO gemäß Anlage.


Begründung:

 

Gemäß § 61 SächsLKrO i.V.m. § 73 Abs. 5 SächsGemO darf der Landkreis zur Erfüllung seiner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen.

Die Einwerbung und Entgegennahme des Angebotes einer Zuwendung obliegt ausschließlich dem Landrat sowie den Beigeordneten.

Über die Annahme entscheidet der Kreistag in öffentlicher Sitzung.

 

Bei dem Zuwendungsangebot handelt es sich um eine Zuwendung aus dem Jahr 2021 zur Erfüllung kreislicher Aufgaben im Sinne von § 1 Abs.1 SächsLKrO (analog § 1 Abs. 2 SächsGemO).


§ 61 SächsLKrO i.V.m. § 73 Abs. 5 SächsGemO i.V.m. § 24 SächsLKrO