Betreff
Besetzung der Stelle Dezernent/Dezernentin Jugend, Soziales und Bildung
Vorlage
BV/397/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt auf Grundlage von § 3 Abs. 5 der Hauptsatzung die Besetzung der Stelle des/r Dezernenten/in des Dezernates Jugend, Soziales und Bildung (Stellennummer: 01.03.00.0000) mit Frau Cornelia Bretschneider als Tarifbeschäftigte mit der Eingruppierung in die Entgeltgruppe 15 TVöD-VKA.


Auf die interne Stellenausschreibung zur Nachbesetzung des langzeiterkrankten und nun rentenbedingt ausscheidenden langjährigen Stelleninhabers ging bis zum Bewerbungsschluss am 30.01.2022 nur die Bewerbung der stellvertretenden Dezernentin und Sozialamtsleiterin Frau Cornelia Bretschneider ein. Frau Bretschneider führte seit Beginn der krankheitsbedingten Abwesenheit des Stelleninhabers im Dezember 2020 stellvertretend das Dezernat.

Zur Besetzung der Stelle wurde im Anforderungsprofil die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsebene in den Fachrichtungen Allgemeine Verwaltung oder Gesundheit und Soziales (Schwerpunkt Sozialwissenschaftlicher Dienst) oder ein verwaltungswissenschaftlicher Hochschul- oder Universitätsabschluss gefordert. Gesucht wurde eine verantwortungsbewusste, dynamische und zielstrebige Führungspersönlichkeit mit langjähriger Leitungserfahrung in einer vergleichbaren Führungsposition in einer öffentlichen Verwaltung.

Frau Bretschneider leitet seit dem 01. Januar 2003 das Sozialamt der Landkreisverwaltung und befindet sich gegenwärtig, im Angestelltenverhältnis, in der Entgeltgruppe 14.  Sie verfügt mit dem Abschluss als Hochschulstaatswissenschaftlerin über einen verwaltungswissenschaftlichen Hochschulabschluss und damit über die erforderliche Qualifikation.

Frau Cornelia Bretschneider wird als bestens geeignete Bewerberin eingeschätzt. Sie hat die Erwartungen an Fachkompetenz und Urteils- und Entscheidungsfähigkeit sowie Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit in Ihrer langjährigen Führungstätigkeit in der Landkreisverwaltung immer wieder unter Beweis stellen können, zuletzt in der Dezernatsvertretung seit Dezember 2020.


  § 24 Abs. 4 Sächsische Landkreisordnung i. V. m. § 3 Abs. 5 der Hauptsatzung des Landkreises Zwickau