Beschlussvorschlag:
1. |
Der Kreistag beschließt zur
Sicherung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens |
2. |
Die Deckung erfolgt im Rahmen des
vorläufigen Jahresabschlusses 2020 und 2021 aus der freien Liquidität in Höhe
von 670.000,00 Euro aufgrund von Mehreinnahmen und Minderauszahlungen sowie
aus Minderauszahlungen in den geplanten Ansätzen im Haushaltsjahr 2022 in
Höhe von 330.000,00 Euro (Einzelmaßnahmen siehe Begründung). |
Begründung:
Die Baumaßnahme soll ausschließlich aus Maßnahmen des Amtes für Straßenbau gedeckt werden.
Investitions-nummer |
Bezeichnung |
Betrag
in € |
Davon
Liquidität |
Davon
freie Ansätze im HHJ 2022 |
Begründung |
5421010100134Pos. 2 |
Straßenentwässerungspauschale |
-550.000,00 |
-270.000,00 |
-280.000,00 |
Mittel werden nicht vollumfänglich benötigt. Bereits
vereinbarte und neu zu erwartende pauschale Straßenentwässerungskosten werden
aus den noch zu bildenden Haushaltsermächtigungen bzw. Ansatz 2022
realisiert. |
5421010100135Pos. 2 |
Allgemeiner Planungsvorlauf |
-50.000,00 |
-50.000,00 |
-0,00 |
Mittel werden nicht vollumfänglich benötigt. Bereits
beauftragte und neue Planungsleistungen werden aus den noch zu bildenden
Haushalts-ermächtigungen bzw. Ansatz 2022 realisiert. |
5421017310121Pos. 2 |
K 7310 Ausbau der Ortsdurchfahrt Glauchau, 1. BA, Wehrstraße (NK 5141 031 Stat. 2.700
bis NK 5141 031 Stat. 3.250) |
-50.000,00 |
-50.000,00 |
-0,00 |
Bereits beauftragte und neue Planungsleistungen werden aus den noch zu
bildenden Haushaltser-mächtigungen bzw. Ansatz 2022 realisiert. |
5421017330081Pos. 2 |
K 7330 Absenkung der Fahrbahn in der Ortslage Hohenstein-Ernstthal (NK
5242 028 Stat. 1.440 bis NK 5242 028 Stat. 1.672) |
-121.717,00 |
-71.717,00 |
-50.000,00 |
Die Maßnahme wird nicht fortgeführt. Die zur Verfügung stehenden
Eigenmittel können vollumfänglich zur Deckung herangezogen werden. |
5421017370141Pos. 2 |
EF - K 7370 Hangsicherung Remse |
-53.063,00 |
-53.063,00 |
-0,00 |
Die Abnahme der Maßnahme erfolgte am 14.10.2020. Alle Restleistungen
wurden erbracht. Die zur Verfügung stehenden Eigenmittel können
vollumfänglich zur Deckung herangezogen werden. |
5421017370141Pos. 12 |
|
-10.000,00 |
-10.000,00 |
-0,00 |
|
5421019332121Pos. 2 |
K 9332 Ausbau Wiesen (NK 5341 032 Stat. 2.800 bis NK 5341 032 Stat.
4.710) |
-50.000,00 |
-50.000,00 |
-0,00 |
Bereits beauftragte und neue Planungsleistungen werden aus dem Ansatz
2022 realisiert. |
5491020200171Pos. 6 |
Neubau Straßenmeisterei Werdau |
-115.220,00 |
-115.220,00 |
-0,00 |
Die neue Straßenmeisterei in der Ulmenstr. 5 Werdau wurde
am 16.12. 2021 in Betrieb genommen. Die zur
Verfügung stehenden Eigenmittel werden für Rest-leistungen und
Schluss-rechnungen nicht mehr vollumfänglich benötigt. |
Summe: |
|
-1.000.000,00 |
-670.000,00 |
-330.000,00 |
|
Wie der Aufstellung zu entnehmen ist, sind keine Maßnahmen enthalten, die durch die geplante Übertragung von Mitteln nicht mehr umgesetzt werden könnten.
Vielmehr kann den Bemerkungen der einzelnen Positionen eindeutig entnommen werden, dass es sich a) um Mittel handelt, die nicht vollumfänglich benötigt werden und b) um Mittel aus beendeten Maßnahmen.
Im 1. Quartal 2019 wurden die zu erwartenden Kosten der Baumaßnahme ermittelt und dem Erstantrag auf Zuwendung zugrunde gelegt. Diese zu erwartenden Kosten stellten in Verbindung mit dem zum damaligen Zeitpunkt in Aussicht stehenden Fördersatz von 80 v. H. der voraussichtlich zuwendungsfähigen Kosten die Grundlage der weiteren Finanzierung dar.
Aufgrund der erheblichen Verzögerungen zwischen Erstantrag und Erteilung des Zuwendungsbescheides wurde für die Komplexmaßnahme an der K 9310 in Berthelsdorf (beide Abschnitte - Hochwasser und RL KStB) entsprechend der aktualisierten Planungsunterlagen und bekannten Baupreissteigerungen eine Hochrechnung für die zu erwartenden Gesamtkosten erstellt.
Zusätzlich zu den Steigerungen der Marktpreise für Bauleistungen wurde durch den Freistaat Sachsen die Förderstrategie geändert und der Fördersatz von 80 v. H auf nur noch 50 v. H. abgesenkt.
Der zusätzliche Finanzbedarf setzt sich aus der Absenkung des Fördersatzes und den zu erwartenden Kostensteigerungen für Bauleistungen zusammen.
Der Erstantrag auf Förderung wurde für dieses Bauvorhaben am 29.03.2019/02.05.2019 beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) gestellt. Gemäß der zu diesem Zeitpunkt gültigen Förderrichtlinie enthielt der Zuwendungsantrag eine Förderquote in Höhe von 80 v.H. der voraussichtlich zuwendungsfähigen Kosten.
Am 25.08.2021 wurde aufgrund der bekannten Steigerungen der Marktpreise für Bauleistungen ein Änderungsantrag mit einer 10%igen Kostensteigerung gestellt.
Mit Bescheid vom 21.09.2021 wurde vom Freistaat Sachsen im Rahmen der Förderung des kommunalen Straßen- und Brückenbaus (RL KStB Teil A) eine Zuwendung bewilligt.
Wegen der geänderten Förderstrategie des Freistaates Sachsen wurden hierin jedoch nur noch
50 v. H. der voraussichtlich zuwendungsfähigen Kosten vom Erstantrag (Kostenermittlungsstand 29.03.2019) bewilligt. Der Änderungsantrag blieb unbeachtet.
Im baulichen Zusammenhang mit dieser Maßnahme steht die Hochwassermaßnahme „K 9310 Wiederherstellung des Durchlassbauwerkes BW 5241 751 Berthelsdorf“ (ID 9765 Maßnahme 754211 9310 14 1). Für den Hochwasserabschnitt liegt bereits seit 2016 ein Fördermittelbescheid vor. Aufgrund steigender Kosten wurde am 19.08.2021 ein weiterer Erhöhungsantrag gestellt. Dieser wurde von der Fördermittelbehörde bewilligt. Als Grundlage wurde eine Hochrechnung für beide Abschnitte (Hochwasser und RL KStB) entsprechend der aktualisierten Planungsunterlagen erstellt.
Diese Hochrechnung wurde zur Ermittlung der Finanzierungslücke für den Abschnitt „K 9310 Berthelsdorf Ausbau des Knotens mit der S 286“ herangezogen und ergab einen zusätzlichen Finanzbedarf von ca. 1.000.000 Euro.
In den Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides wird darauf hingewiesen, dass innerhalb von vier Monaten nach Erhalt desselben der Bewilligungsbehörde der Nachweis zu erbringen ist, dass mit dem erforderlichen Vergabefahren für die Bauleistungen begonnen wurde. Wird der Nachweis nicht fristgerecht erbracht, kann der Zuwendungsbescheid widerrufen werden. Dementsprechend erfolgte mit Antrag vom 26.10.2021 eine Fristverlängerung für die Ausschreibung. Mit Schreiben der Bewilligungsbehörde vom 19.11.2021 wurde eine Fristverlängerung für die Ausschreibung der Maßnahme bis spätestens 31.05.2022 gewährt.
Da beide Teilbauabschnitte (Hochwasser wie RL-KStB) nur im Zusammenhang realisiert werden können, besteht weiterhin die Gefahr, dass der Zuwendungsbescheid für den Hochwasserabschnitt ebenso widerrufen werden kann.
Zur Sicherung der Gesamtfinanzierung des gegenständlichen Vorhabens werden überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 1.000.000 Euro benötigt.
SächsLKrO
SächsGemO
SächsKomHVO