Betreff
Änderung der Verordnung des Landkreises Zwickau über den Taxitarif (Taxitarifverordnung)
Vorlage
BV/401/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Verordnung des Landkreises Zwickau über den Taxitarif (Taxitarifverordnung).

 


Begründung:

 

Mit dieser Beschlussvorlage wird dem Kreistag die geänderte Verordnung des Landkreises Zwickau über den Taxitarif (Taxitarifverordnung) vorgelegt.

 

Die letzte Anpassung des Taxitarifes im Geltungsbereich des Landkreises Zwickau trat
zum 2. Februar 2015 in Kraft. Seither wurde von der Funktaxi Zwickau und Umgebung e.G. in mündlicher und schriftlicher Form mehrmals auf die steigenden Kosten im Taxengewerbe hingewiesen und um Erhöhung des Taxitarifes gebeten. Am 31. Mai 2021 reichte die Genossenschaft, stellvertretend für die Mehrheit der Taxiunternehmen im Landkreis Zwickau, einen konkreten Antrag zur begehrten Anpassung der Beförderungsentgelte unter Darstellung der kostensteigernden Faktoren ein.

 

Gemäß § 51 Abs. 3 i.V.m. § 14 Abs. 2 S. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) hat die Genehmigungsbehörde vor der Entscheidung über den Antrag für die Festsetzung von Beförderungsentgelten und -bedingungen die Gemeinde, in deren Gebiet der Betriebssitz des Unternehmens liegt, die nach Landesrecht für die Gewerbeaufsicht zuständige Behörde, die Industrie- und Handelskammer, die Fachgewerkschaften und Verkehrsverbände gutachtlich zu hören. Im Ergebnis äußerten sich vier anzuhörende Stellen, die keine Einwendungen zu einer Erhöhung der Taxitarifes bekundeten.

 

Trotz der räumlichen Beschränkung des Geltungsbereiches der Taxitarifverordnung auf den Landkreis Zwickau sind bei der Beurteilung die geltenden Beförderungsentgelte aller sächsischen Genehmigungsbehörden sowie der beiden an den Landkreis Zwickau angrenzenden thüringischen Landkreise ebenfalls berücksichtigt worden.

 

Bei dem Antragsteller der Funktaxi Zwickau und Umgebung e.G. handelt es sich um eine Vereinigung einer Vielzahl von Taxenunternehmern im Raum Zwickau und Werdau. Um die Ansicht der Unternehmer ohne Mitgliedschaft in der Genossenschaft gleichermaßen zu berücksichtigen, wurde mit Schreiben vom 25. Juni 2021 eine Befragung aller im Landkreis Zwickau zu diesem Zeitpunkt genehmigten Unternehmer im Taxenverkehr durchgeführt. Der Fragenkatalog zur Taxitariferhöhung umfasst Angaben aus den drei Bereichen Unternehmen, Fahrzeuge und Fahrten sowie eine abschließende Gesamtbeurteilung zur Einführung einer möglichen Tarifanpassung. Die erfragten Auskünfte aus den drei Kategorien dienen zur Beurteilung der jährlichen Kosten eines Taxenunternehmers sowie zur Einschätzung, bei welchen einzelnen Kostenfaktoren des Taxitarifes eine Anpassung sinnvoll wäre. Im Ergebnis nahmen 40 der 79 Taxenunternehmer an der Befragung teil, was einer Teilnahmequote von 50,63 Prozent entspricht. Die Erhöhung des Taxitarifes wird von 33 Unternehmern befürwortet,
vier Unternehmer sprechen sich gegen eine Tarifanpassung aus und drei Unternehmer enthalten sich zur Gesamteinschätzung. Dementsprechend stehen 82,5 Prozent der Unternehmen, die an der Befragung teilgenommen haben, einer Tarifsteigerung positiv entgegen.

 

Um die dargestellte Kostenentwicklung der Funktaxi Zwickau und Umgebung e.G. seit Inkrafttreten der letzten Tariferhöhung im Februar 2015 und die Angemessenheit einer Taxitarifsteigerung beurteilen zu können, erfolgte eine eigene Recherche des Straßenverkehrsamtes zu den wesentlichen Kostenfaktoren. Bei der Beurteilung wurden sowohl die allgemeinen Preissteigerungen des alltäglichen Lebens als auch die spezifischen Kosten des Taxengewerbes berücksichtigt. Im Rahmen der allgemeinen Kostenfaktoren erfolgte eine Betrachtung des Mindestlohnes und des Arbeitgeberanteiles an Krankenversicherungsbeiträgen. Bei den gewerbespezifischen Kostenfaktoren wurden Preissteigerungen im Fahrzeugerwerb, bei der technischen Untersuchung, Reparatur und Versicherung der Fahrzeuge, bei den Kraftstoffen sowie für die gesetzlich vorgeschriebene Eichung der Fahrpreisanzeiger der Fahrzeuge berücksichtigt.

 

Aus der umfangreichen Recherche des Straßenverkehrsamtes ergibt sich eine durchschnittliche Kostensteigerung vom Jahr 2015 zum Jahr 2021 um 19,6 Prozent. Aus dem Antrag der Funktaxi Zwickau und Umgebung e.G. ist eine geringfügig höhere prozentuale Preisentwicklung dargestellt worden.

 

Im Ergebnis wird die Anpassung der Beförderungsentgelte für den Taxenverkehr durch das Straßenverkehrsamt zum nächstmöglichen Zeitpunkt als notwendige Maßnahme gesehen.

 

Dem Antrag der Funktaxi Zwickau und Umgebung e.G. mit den konkreten Vorstellungen zur Anpassung der Beförderungsentgelte kann jedoch nicht in vollem Umfang entsprochen werden. Denn im Vergleich der Beförderungsentgelte der umliegenden Genehmigungsbehörden liegt der derzeit geltende Taxitarif des Landkreises Zwickau von 2015 auch im Jahr 2021 noch im oberen Bereich. Somit wird die Erhöhung des Taxitarifs in dem Umfang der ermittelten Kostensteigerung als unverhältnismäßig erachtet. Um dennoch eine merkliche Anpassung der Taxitarifs an die steigenden Kosten realisieren zu können, wurde unter Berücksichtigung der Beförderungsentgelte umliegender Genehmigungsbehörden sich intern für eine höchstmögliche Anpassung von Grundpreis, Kilometerpreis und Wartezeitpreis entschieden.

 

Mit der nunmehr beabsichtigten Änderung der Taxitarifverordnung wird eine durchschnittliche Erhöhung der Beförderungsentgelte im Tagtarif um 13 Prozent und im Nachttarif um 11 Prozent umgesetzt.

 

Mit der Überarbeitung der Beförderungsentgelte in der neuen Verordnung des Landkreises Zwickau über den Taxitarif wurden zudem einige optische und rechtliche Korrekturen mit vorgenommen. Konkret betrifft das die Anpassung der Gesetzesermächtigung zum Erlass der Rechtsverordnung nach dem aktuellen Rechtsstand zu Beginn der Verordnung,
in § 6 Taxitarifverordnung die rechtliche Richtigstellung der Verweisnorm sowie redaktionelle Korrekturen in der Tabelle zu § 1 Abs. 4, § 4 Abs. 1 und § 8 Taxitarifverordnung.

 

Mit der angestrebten Beschlussfassung kann die neue Verordnung des Landkreises Zwickau über den Taxitarif (Taxitarifverordnung) zum 1. Juli 2022 in Kraft treten.

 

 

Anlagen:

Entwurf der Verordnung des Landkreises Zwickau über den Taxitarif (Taxitarifverordnung) 2022

Fachliche Stellungnahme des Straßenverkehrsamtes

Vergleich zu anderen Gebietskörperschaften

Vergleich bisheriger und beabsichtigter Tarif


§ 51 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in der gültigen Fassung i.V.m. Artikel 1 Gesetz zur Neuregelung des sächsischen Straßenverkehrsrechts vom 3. Mai 2019 i.V.m. § 21 Abs. 2 Gesetz zur Regelung des Straßenverkehrs- und Kraftfahrwesens im Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßenverkehrsrechtsgesetz – SächsStrVRG) vom 3. Mai 2019