Betreff
Feststellung der Jahresrechnung des Landkreises Zwickau für das Jahr 2017
Vorlage
BV/403/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.            Der Kreistag stellt den örtlich geprüften Jahresabschluss des Landkreises Zwickau zum

                31.12.2017 wie folgt fest:

                1. In der Ergebnisrechnung

 

                    in den ordentlichen Erträgen in Höhe von EUR                                             359.889.369,40

                    in den ordentlichen Aufwendungen in Höhe von EUR                               355.270.054,16

                    mit einem ordentlichen Ergebnis  in Höhe von EUR                        4.619.315,24

                    (nachrichtlich Verwendung: Einstellung in die Rücklage aus dem ordentlichen Ergebnis)

                   

    in den außerordentlichen Erträgen in Höhe von EUR                     1.167.477,47

                    in den außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von EUR       7.938.108,30

                    mit einem Sonderergebnis in Höhe von EUR                                     -6.770.630,83

                    (nachrichtlich Verwendung: Verrechnung mit der Rücklage des Sonderergebnisses)

                2. In der Finanzrechnung

 

                    mit einem Anfangsbestand an Zahlungsmitteln am 01.01.2017

                    in Höhe von EUR                                                                                                          34.104.547,54

                    mit einem Endbestand an Zahlungsmitteln am 31.12.2017

                    in Höhe von EUR                                                                                                          27.398.952,63

                3. In der Vermögensrechnung

                    mit einer Bilanzsumme in Höhe von EUR                                         414.655.846,28

2.            Die im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses 2017 des Landkreises Zwickau

                ausgeübten Erleichterungen gemäß § 88 Abs. 5 SächsGemO werden bestätigt:

· Verzicht auf den Anhang und

· Verzicht auf den Rechenschaftsbericht.

 


Begründung:

Der Jahresabschluss des Landkreises Zwickau für das Haushaltsjahr 2017 wurde entsprechend den haushaltsrechtlichen Vorschriften der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen in Verbindung mit der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen und den zu ihrer Ausführung erlassenen Vorschriften aufgestellt und dem Rechnungsprüfungsamt am 14. Januar 2022 zur Prüfung zugeleitet. Durch die Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung vom 15. Juli 2020 wurde die Möglichkeit geschaffen, auf Anhang und Rechenschaftsbericht bei Jahresabschlüssen bis 2018 zu verzichten. Die vorliegende Fassung vom 12. Januar 2022 berücksichtigt diese Regelung zur Vereinfachung und Beschleunigung bei der Aufstellung offener Jahresabschlüsse. Der als Anlage beigefügte vollständige Jahresabschluss gliedert sich in die Bestandteile:

·             Ergebnisrechnung,

·             Finanzrechnung,

·             Vermögensrechnung (Bilanz – Aktiva und Passiva).

Zum methodischen Aufbau des Jahresabschlusses sowie zu den einzelnen Positionen der Vermögensrechnung, der Ergebnis- und der Finanzrechnung sind schwerpunktmäßige Erläuterungen beigefügt.

Folgende Anlagen sind nicht, wie im Gesetz vorgesehen, im Anhang bzw. den Erläuterungen zum methodischen Aufbau des Jahresabschlusses beigefügt, sondern an anderer Stelle im Jahresabschluss enthalten (Seite 40 ff.):

·             die Anlagenübersicht,

·             die Verbindlichkeitenübersicht,

·             die Forderungsübersicht und

·             die Übersicht über die in das folgende Jahr übertragenen Haushaltsmittel.

Anlage


§ 61 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen i. V. m. 

§ 88 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen