Beschlussvorschlag:
1. Der Kreistag stellt den örtlich geprüften Jahresabschluss des Landkreises Zwickau zum
31.12.2017 wie folgt fest:
1. In
der Ergebnisrechnung
in den ordentlichen Erträgen in Höhe von EUR 359.889.369,40
in den ordentlichen Aufwendungen in Höhe von EUR 355.270.054,16
mit einem ordentlichen Ergebnis in
Höhe von EUR
4.619.315,24
(nachrichtlich Verwendung: Einstellung in die Rücklage aus dem ordentlichen Ergebnis)
in den außerordentlichen Erträgen in Höhe von EUR 1.167.477,47
in den außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von EUR 7.938.108,30
mit einem Sonderergebnis in Höhe von EUR -6.770.630,83
(nachrichtlich Verwendung: Verrechnung mit
der Rücklage des Sonderergebnisses)
2. In
der Finanzrechnung
mit einem Anfangsbestand an Zahlungsmitteln am 01.01.2017
in Höhe von EUR 34.104.547,54
mit einem Endbestand an Zahlungsmitteln am 31.12.2017
in Höhe von EUR 27.398.952,63
3. In der Vermögensrechnung
mit einer Bilanzsumme in Höhe von EUR
414.655.846,28
2. Die im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses 2017 des Landkreises Zwickau
ausgeübten Erleichterungen gemäß § 88 Abs. 5 SächsGemO werden bestätigt:
· Verzicht auf den Anhang und
· Verzicht auf den Rechenschaftsbericht.
Begründung:
Der Jahresabschluss des Landkreises Zwickau für das Haushaltsjahr 2017 wurde entsprechend den haushaltsrechtlichen Vorschriften der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen in Verbindung mit der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen und den zu ihrer Ausführung erlassenen Vorschriften aufgestellt und dem Rechnungsprüfungsamt am 14. Januar 2022 zur Prüfung zugeleitet. Durch die Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung vom 15. Juli 2020 wurde die Möglichkeit geschaffen, auf Anhang und Rechenschaftsbericht bei Jahresabschlüssen bis 2018 zu verzichten. Die vorliegende Fassung vom 12. Januar 2022 berücksichtigt diese Regelung zur Vereinfachung und Beschleunigung bei der Aufstellung offener Jahresabschlüsse. Der als Anlage beigefügte vollständige Jahresabschluss gliedert sich in die Bestandteile:
· Ergebnisrechnung,
· Finanzrechnung,
· Vermögensrechnung (Bilanz – Aktiva und Passiva).
Zum methodischen Aufbau des Jahresabschlusses sowie zu den einzelnen Positionen der Vermögensrechnung, der Ergebnis- und der Finanzrechnung sind schwerpunktmäßige Erläuterungen beigefügt.
Folgende Anlagen sind nicht, wie im Gesetz vorgesehen, im Anhang bzw. den Erläuterungen zum methodischen Aufbau des Jahresabschlusses beigefügt, sondern an anderer Stelle im Jahresabschluss enthalten (Seite 40 ff.):
· die Anlagenübersicht,
· die Verbindlichkeitenübersicht,
· die Forderungsübersicht und
· die Übersicht über die in das folgende Jahr übertragenen Haushaltsmittel.
Anlage
§ 61 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen i. V. m.
§ 88 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen