Betreff
Zuschuss zur Gewährung von Fördermitteln aus der FöriKitaBau für den Hort der Sperlingsbergschule – Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Lernen
Vorlage
BV/416/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bildungs- und Kulturausschuss beschließt, einen Zuschuss zur Gewährung von Fördermitteln aus der FöriKitaBau für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen für den Hort der Sperlingsbergschule - Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Lernen in Trägerschaft des FAB e. V. i. H. v. 26.593,14 € (25 vom Hundert der Gesamtausgaben) zur Verfügung zu stellen.

 


Begründung:

Der Landkreis ist Schulträger der Sperlingsbergschule – Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Gem. § 16 Abs. 2 SchulG hat der Schulträger für Schüler der Primarstufe der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen außerunterrichtliche Betreuungsangebote vorzuhalten. Diesem Anspruch wird durch den Betrieb eines Hortes an der Sperlingsbergschule in Trägerschaft des freien Trägers der Jugendhilfe FAB e. V. entsprochen.

Der FAB e. V. hat mit seinem Antrag auf Zuwendungen nach FöriKitaBau vom 10.08.2021 für die Modernisierung der Außenanlagen sowie die Gebäudeerneuerung im Hort der Sperlingsbergschule einen Finanzierungsplan eingereicht, dem die Gesamtkosten der Maßnahme in Höhe von 106.372,56 €. zugrunde liegen.

Finanzierungsplan

Anteil in €

Anteil in %

Kosten der Maßnahme (gesamt)

106.372,56 €

100 %

dav. zuwendungsfähige Ausgaben

106.372,56 €

100 %

Landesmittel

53.186,28 €

50 %

Landkreismittel

5.318,63 €

5 %

Anteil Schulträger

26.593,14 €

25 %

Anteil freier Träger

21.274,51 €

20 %

Die beantragten Landesmittel i. H. v. 53.186,28 € (50 vom Hundert der Gesamtkosten) sowie die Landkreismittel i. H. v. 5.318,63 € (10 vom Hundert der Landesmittel, entspricht 5 vom Hundert der Gesamtkosten) wurden im Jugendhilfeausschuss am 16.09.2021 unter der Beschlussnummer 036/21/JHA bestätigt.

Gem. § 7 Satz 2 FöSchülBetrVO soll der öffentliche Schulträger die nicht anderweitig gedeckten Baukosten übernehmen, soweit sie angemessen sind und der Träger der freien Jugendhilfe Eigenleistungen nicht erbringen kann.

Der FAB e. V. hat in seinem Antrag dargestellt, dass er sich an den Gesamtkosten i. H. v. 20 vom Hundert durch Eigenmittel beteiligen könne. Der Finanzierungsplan sieht darüber hinaus eine Beteiligung des Schulträgers i. H. v. 26.593,14 € (25 vom Hundert der Gesamtkosten) vor.

Die entsprechenden Haushaltsmittel für den Zuschuss des Schulträgers stehen unter dem Produktsachkonto 36520101 4318000 (Instandhaltungsnr. 9365 2010100221) zur Verfügung.

Anlagen

Antrag FAB e. V.

SächsFöSchülBetrVO

FöriKitaBau

 


§ 16 Sächsisches Schulgesetz (i. d. F. vom 01.08.2021)

§ 7 SächsFöSchülBetrVO (i. d. F. vom 01.06.2019)

Förderrichtlinie KitaBau – FöriKitaBau (vom 08.10.2020)