Beschlussvorschlag:
Der Bildungs- und Kulturausschuss beschließt, einen Zuschuss zur Gewährung von Fördermitteln aus der FöriKitaBau für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen für den Hort der Sperlingsbergschule - Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Lernen in Trägerschaft des FAB e. V. i. H. v. 26.593,14 € (25 vom Hundert der Gesamtausgaben) zur Verfügung zu stellen.
Begründung:
Der Landkreis ist
Schulträger der Sperlingsbergschule – Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt
Lernen. Gem. § 16 Abs. 2 SchulG hat der Schulträger für Schüler der Primarstufe
der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen außerunterrichtliche Betreuungsangebote
vorzuhalten. Diesem Anspruch wird durch den Betrieb eines Hortes an der
Sperlingsbergschule in Trägerschaft des freien Trägers der Jugendhilfe FAB e.
V. entsprochen.
Der FAB e. V. hat
mit seinem Antrag auf Zuwendungen nach FöriKitaBau vom 10.08.2021 für die
Modernisierung der Außenanlagen sowie die Gebäudeerneuerung im Hort der
Sperlingsbergschule einen Finanzierungsplan eingereicht, dem die Gesamtkosten
der Maßnahme in Höhe von 106.372,56 €. zugrunde liegen.
Finanzierungsplan |
Anteil
in € |
Anteil
in % |
Kosten der Maßnahme (gesamt) |
106.372,56 € |
100 % |
dav. zuwendungsfähige Ausgaben |
106.372,56 € |
100 % |
Landesmittel |
53.186,28 € |
50 % |
Landkreismittel |
5 % |
|
Anteil Schulträger |
25 % |
|
Anteil freier Träger |
21.274,51 € |
20 % |
Die beantragten
Landesmittel i. H. v. 53.186,28 € (50 vom Hundert der Gesamtkosten) sowie die
Landkreismittel i. H. v. 5.318,63 € (10 vom Hundert der Landesmittel,
entspricht 5 vom Hundert der Gesamtkosten) wurden im Jugendhilfeausschuss am
16.09.2021 unter der Beschlussnummer 036/21/JHA bestätigt.
Gem. § 7 Satz 2
FöSchülBetrVO soll der öffentliche Schulträger die nicht anderweitig gedeckten
Baukosten übernehmen, soweit sie angemessen sind und der Träger der freien
Jugendhilfe Eigenleistungen nicht erbringen kann.
Der FAB e. V. hat in seinem Antrag dargestellt, dass er sich an den
Gesamtkosten i. H. v. 20 vom Hundert durch Eigenmittel beteiligen könne. Der
Finanzierungsplan sieht darüber hinaus eine Beteiligung des Schulträgers i. H.
v. 26.593,14 € (25 vom Hundert der Gesamtkosten) vor.
Die entsprechenden
Haushaltsmittel für den Zuschuss des Schulträgers stehen unter dem
Produktsachkonto 36520101 4318000 (Instandhaltungsnr. 9365 2010100221) zur
Verfügung.
Anlagen
Antrag FAB e. V.
SächsFöSchülBetrVO
FöriKitaBau
§ 16 Sächsisches
Schulgesetz (i. d. F. vom 01.08.2021)
§ 7
SächsFöSchülBetrVO (i. d. F. vom 01.06.2019)
Förderrichtlinie KitaBau – FöriKitaBau (vom 08.10.2020)