Betreff
Schülerbeförderung - Bezuschussung des Eigenanteils der Eltern von Grundschulkindern für das Bildungsticket - Antrag der Fraktionen CDU und SPD/Grüne
Vorlage
BV/417/2022
Art
Beschlussvorlage.

Beschlussvorschlag:

Der Landrat wird beauftragt, für die Sitzung des Kreistages des Landkreises Zwickau am 06.07.2022 eine Beschlussvorlage mit dem Ziel einzubringen, den ab dem kommenden Schuljahr geltenden Eigenanteil für das neu eingeführte Bildungsticket in Höhe von 180,0 Euro für Eltern von allen Grundschulkindern, welche ihren Wohnsitz im Landkreis Zwickau haben, um jährlich 120,00 Euro pro Kind im Rahmen einer Erstattungsregelung zu senken.


Begründung:

Die sachsenweite Einführung des Bildungstickets zum 21.08.2021 hat zur Folge, dass am 4. März 2022 die Satzung des Verkehrsverbundes Mittelsachsen geändert werden muss. Das Bildungsticket ist mit einem Gesamtpreis von 584,16 Euro im Jahr kalkuliert. Die Eltern können dieses für 180,00 Euro erwerben. Den verbleibenden Teil tragen der Freistaat Sachsen und der Landkreis. Diese Regelung bringt insbesondere für Eltern von Grundschulkindern eine erhebliche und aus unserer Sicht nicht zu rechtfertigende Steigerung des Eigenanteils mit sich, sodass für uns diese Preissteigerung die Vorteile des Bildungstickets überwiegt. Eine Situation, die wir angesichts aktuell steigender Preise in vielen Bereichen des Alltags nicht hinnehmen können. Das gilt besonders, wenn es um Familien mit Schulkindern geht. Daher sehen wir dringend Handlungsbedarf.

Damit die geplante starke zusätzliche Belastung von Eigenanteilen mit der Einführung des Bildungstickets gegenüber dem vorherigen Produkt Schülerverbundkarte abgemildert werden kann, braucht es einen Zuschuss durch den Landkreis. Die Kosten des Landkreises für das bisherige Angebot entfallen zum neuen Schuljahr, sodass die Bezuschussung als Erstattungsregelung durch den Kreishaushalt geschultert werden kann. Die dann geltende Regelung hat in Anbetracht der Preissteigerungen eine moderate und zumutbare Erhöhung der Eigenanteile zur Folge. Zudem würde der Kreis der Begünstigten größer werden, da der bei dem bisherigen Angebot geltende Ausschlussgrund der Mindestentfernung zur nächstgelegenen Schule für alle Schülerinnen und Schüler entfällt.

Die Preissteigerung für Eltern von Kindern oberhalb der Grundschule erachten wir als vertretbar. Denn das Ticket kann von den Schülerinnen und Schülern zwölf statt bisher nur zehn Monate benutzt werden. Hier ist die Wahrscheinlichkeit, dass Heranwachsende in den Oberschulen und Gymnasien das Ticket auch außerhalb des Schulweges für ihre Freizeitgestaltung nutzen, deutlich größer, da sie bereits selbstständiger und mobiler als Kinder im Grundschulalter sind.

 


Dr. Luther

Vorsitzender Fraktion CDU

Weigel

Vorsitzender Fraktion SPD/Grüne


§ 31 a SächsLKrO