Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, im Rahmen der Anhörung zu der im Beschlussgegenstand bezeichneten Umgliederung der beigefügten Umgliederungsvereinbarung vom 16.02./10.02.2022 zuzustimmen und die angefügte Stellungnahme an die Landesdirektion abzugeben.
Begründung:
Die Gemeinde Hirschfeld (Landkreis Zwickau) hat mit der Stadt Lengenfeld (Vogtlandkreis) die beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung über eine Gebietsänderung abgeschlossen (Umgliederung). Die Vereinbarung bedarf der Genehmigung der Landesdirektion Sachsen. Da durch die Umgliederung auch Landkreisgebiet betroffen wird, ist die Landesdirektion Sachsen verpflichtet, vor Erteilung der Genehmigung den Landkreis gem. § 7 Abs. 3 SächsLKrO anzuhören.
Hintergrund der von den beiden Kommunen getroffenen Vereinbarung ist die geplante gewerbliche Entwicklung des Standortes eines ehemaligen Militärgeländes, welches zu DDR-Zeiten über die Kreisgrenze hinweg errichtet wurde.
Derzeit erstrecken sich die vorhandenen baulichen Anlagen des Gewerbeobjektes auf zwei Landkreise. Die Landkreisgrenze verläuft im südlichen Bereich der insgesamt eingefriedeten Fläche quer durch die aus der Errichtungszeit stammenden hallen. Perspektivisch müssen diese Hallen sukzessive erneuert bzw. ertüchtigt werden. Aufgrund des Grenzverlaufes ergeben sich dabei je nach Lage der Halle sowie der Einleitpunkte für Entwässerungsanlagen unterschiedliche territoriale Zuständigkeiten diverser unterer Behörden (z. B. untere Bauaufsichtsbehörde, untere Wasserbehörde und untere Forstbehörde). In der Örtlichkeit ist die Landkreisgrenze in keiner Weise erkennbar.
Die Eigentümerin der betroffenen Flurstücke beabsichtigt, den Standort für die Errichtung eines Logistikzentrums zu entwickeln. Das macht es erforderlich, das gesamte Gebiet zu überplanen. Hierfür wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Herstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung unter Einbeziehung der vorhandenen baulichen Anlagen erforderlich. Die territoriale Verquickung lässt eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu, da die Planungshoheit der einzelnen Kommune an der Gemeindegrenze endet. Zur Bereinigung dieser Situation soll eine Änderung der Hoheitsbereiche der Gemeinde Hirschfeld und der Stadt Lengenfeld erfolgen, die den Gewerbestandort dem Landkreis Zwickau zugeordnet.
Der flächenmäßige Umfang der Gebietsumgliederung ist für die beiden beteiligten Landkreise nahezu identisch. Einwohner sind nicht betroffen.
Aus Sicht der Landesdirektion bedarf es auch keiner Auseinandersetzungsregelung der beiden Landkreise i.S.d. § 8 Abs. 1 SächsLKrO.
Deshalb empfiehlt die Verwaltung, im Rahmen der Anhörung der Umgliederungsvereinbarung vom 16.02./10.02.2022 zuzustimmen und keine Einwendungen zu erheben.
Im Ergebnis schlägt die Verwaltung daher im Rahmen der Anhörung vor, die beigefügte Stellungnahme abzugeben.
§§ 7 Abs. 3, 24 Abs. 2 Nr. 5 SächsLKrO