Der Kreistag nimmt den Beteiligungsbericht des Landkreises Zwickau für das Geschäftsjahr 2020 zur Kenntnis.
Begründung:
Der Beteiligungsbericht wurde auf Basis der geprüften Jahresergebnisse
2020 der Unternehmen in Verbindung mit den gesetzlichen Erfordernissen
erstellt.
Den Zeitpunkt für
die Vorlage des Beteiligungsberichtes an den Kreistag fixiert § 99 Abs. 2 Satz
1 SächsGemO auf das Jahresende, also zum 31. Dezember.
Berichtsgegenstand
ist das Jahr 2020, das heißt über die Beteiligungen des Landkreises im Jahr
2020 war dem Kreistag bis zum 31. Dezember 2021 zu berichten.
Aufgrund der
Einführung eines neuen Fachprogramms und dem damit im Zusammenhang stehenden
zeitlichen Verzug der Fertigstellung des Beteiligungsberichtes 2019, kann der
Beteiligungsbericht 2020 erst zum jetzigen Zeitpunkt dem Kreistag vorgelegt
werden.
Der
Beteiligungsbericht informiert über die Entwicklung sowie die Lage der
wirtschaftlichen Beteiligungen des Landkreises Zwickau. Er hat das Ziel, einen
Überblick über die wirtschaftliche Betätigung des Landkreises Zwickau in
privaten Unternehmen und Zweckverbänden zu vermitteln.
Im Vergleich zum Vorjahr ergaben sich keine Veränderungen des
Beteiligungsportfolios.
Der Beteiligungsbericht wurde nach den
Anforderungen des § 99 der SächsGemO gefertigt und wird zur Einsichtnahme für
die Öffentlichkeit von den Bürgerservicestellen des Landkreises ganzjährig zur
Verfügung gestellt. Entsprechend § 99 Abs. 4 SächsGemO erfolgt die
Bekanntmachung im elektronischen Amtsblatt des Landkreises Zwickau.
Anlage:
Beteiligungsbericht
§ 63 SächsLKrO i.
V. m. § 99 SächsGemO
in der jeweils gültigen Fassung