Betreff
Beteiligungsbericht für den Landkreis Zwickau für das Geschäftsjahr 2020
Vorlage
InfoV/442/2022
Art
Informationsvorlage

Der Kreistag nimmt den Beteiligungsbericht des Landkreises Zwickau für das Geschäftsjahr 2020 zur Kenntnis. 


Begründung:

 

Der Beteiligungsbericht wurde auf Basis der geprüften Jahresergebnisse 2020 der Unternehmen in Verbindung mit den gesetzlichen Erfordernissen erstellt.

 

Den Zeitpunkt für die Vorlage des Beteiligungsberichtes an den Kreistag fixiert § 99 Abs. 2 Satz 1 SächsGemO auf das Jahresende, also zum 31. Dezember.

 

Berichtsgegenstand ist das Jahr 2020, das heißt über die Beteiligungen des Landkreises im Jahr 2020 war dem Kreistag bis zum 31. Dezember 2021 zu berichten.

 

Aufgrund der Einführung eines neuen Fachprogramms und dem damit im Zusammenhang stehenden zeitlichen Verzug der Fertigstellung des Beteiligungsberichtes 2019, kann der Beteiligungsbericht 2020 erst zum jetzigen Zeitpunkt dem Kreistag vorgelegt werden.

 

Der Beteiligungsbericht informiert über die Entwicklung sowie die Lage der wirtschaftlichen Beteiligungen des Landkreises Zwickau. Er hat das Ziel, einen Überblick über die wirtschaftliche Betätigung des Landkreises Zwickau in privaten Unternehmen und Zweckverbänden zu vermitteln.

 

Im Vergleich zum Vorjahr ergaben sich keine Veränderungen des Beteiligungsportfolios.

 

Der Beteiligungsbericht wurde nach den Anforderungen des § 99 der SächsGemO gefertigt und wird zur Einsichtnahme für die Öffentlichkeit von den Bürgerservicestellen des Landkreises ganzjährig zur Verfügung gestellt. Entsprechend § 99 Abs. 4 SächsGemO erfolgt die Bekanntmachung im elektronischen Amtsblatt des Landkreises Zwickau.

 

 

Anlage:

Beteiligungsbericht

 


§ 63 SächsLKrO i. V. m. § 99 SächsGemO

in der jeweils gültigen Fassung