Betreff
Freiwillige Leistung des Landkreises als Förderinstrument zur Familienunterstützung zur Begrenzung des Eigenanteils bei Erwerb des BildungsTickets und in der satzungsgemäßen Schülerbeförderung für Schüler der Klassenstufen 1 bis 4
Vorlage
BV/446/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.    Der Kreistag beschließt unter Bezugnahme auf den Beschluss des Kreistages vom 30.03.2022 (Beschluss 170/22/KT), den ab dem Schuljahr 2022/23 geltenden Eigenanteil für das Bildungsticket und für die notwendige Schülerbeförderung gemäß Schülerbeförderungssatzung des Zweckverbandes Mittelsachsen in Höhe von 180,00 EUR für Eltern von Schülern der Klassenstufen 1 bis 4, welche ihren Wohnsitz im Landkreis Zwickau haben, um jährlich 120,00 EUR pro Kind über die beigefügte Förderrichtlinie zu bezuschussen.

2.    Der Landrat wird ermächtigt, zur effizienten Durchführung ein Verrechnungsverfahren mit der Regionalverkehr Westsachsen GmbH, der Städtische Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH und dem Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen zu vereinbaren und ergänzend ein Antragsverfahren anzubieten.

3.    Die Finanzierung des Zuschusses ab dem Jahr 2023 ist in die Haushaltsplanung aufzunehmen. Im Jahr 2023 ist eine Evaluierung der Inanspruchnahme des Bildungstickets sowie der Kosten und deren Finanzierung (Zuschüsse des Freistaates Sachsen, eigene Mittel des Landkreises und Elternbeitrag) durchzuführen.


Begründung:

In der Verbandsversammlung des für die Schülerbeförderung zuständigen Zweckverbandes Mittelsachsen (ZVMS) am 04.03.2022 wurde die neue Schülerbeförderungssatzung einstimmig beschlossen. Der Eigenanteil für die notwendige Schülerbeförderung wurde auf 180 EUR pro Schuljahr festgesetzt und für die Schülerbeförderung im ÖPNV auf den Erwerb eines Bildungstickets (BiTi) verwiesen. Das Tarifprodukt Bildungsticket ist bei den Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund im Jahresabonnement für einen Preis von 15 EUR pro Monat, also 180 EUR pro Jahr zu erwerben.

Durch Beschluss des Kreistages vom 30.03.2022 (Beschluss 170/22/KT) hat der Landrat den Auftrag erhalten, eine Beschlussvorlage mit dem Ziel einzubringen, den ab dem kommenden Schuljahr geltenden Eigenanteil für das neu eingeführte Bildungsticket (BiTi) in Höhe von 180 EUR für Eltern von allen Grundschulkindern, welche ihren Wohnsitz im Landkreis Zwickau haben, um jährlich mindestens 120 EUR pro Kind im Rahmen einer Erstattungsregelung zu senken. Die Beschlussvorlage dient der Umsetzung des vorgenannten Kreistagsbeschlusses mit nachfolgend dargestellter Ausgestaltung.

Neben dem Erwerb des Bildungstickets als Zuschussvariante, ist beabsichtigt, auch eine Gleichstellung von Schülern der Klassenstufen 1 bis 4, welche in der satzungsgemäßen Schülerbeförderung über den ZVMS einen Elterneigenanteil von 180 EUR zu leisten haben, vorzunehmen. Die Gleichstellung betrifft aktuell ca. 900 Schüler der Primarstufe im Landkreis Zwickau.

Durch die mit den beiden anderen Landkreisen Mittelsachsen und Erzgebirgskreis konforme Formulierung „Schüler der Klassenstufen 1 bis 4“ sind neben den Grundschülern auch Förderschüler für die Zuschussgewährung umfasst. Das betrifft aktuell ca. 480 Förderschüler des Landkreises Zwickau.

Diese Erweiterung des Personenkreises wurde insbesondere aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes gemäß Artikel 3 Grundgesetz (GG) eingearbeitet.

Die Schulzugehörigkeit, Grund- oder Förderschule, als auch der Anschluss an den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in ländlichen Regionen des Landkreises, sollen keine Unterscheidung für die Bezuschussung im Rahmen der freiwilligen Leistung des Landkreises im Rahmen der Familienunterstützung zur Folge haben.

Die Beschränkung auf die Klassenstufen 1 bis 4 bleibt bestehen. Altersbedingt nutzen diese Altersstufen den ÖPNV weniger als ältere Schüler. Damit schränkt sich der Mehrwert durch die Nutzung des BiTi außerhalb des Schulweges ein. Außerdem betrifft die Erhöhung des Eigenanteils von bisher 15 EUR auf 180 EUR jährlich die Klassenstufen 1 bis 4. Für die Klassenstufen ab Klasse 5 bildet die Anpassung lediglich die Erweiterung der Nutzbarkeit von 10 Monaten (bisherige Schülerverbundkarte) auf 12 Monate (jetziges Bildungsticket) sowie die regelmäßige Tarifsteigerung bei Tarifprodukten des ÖPNV ab.

Die Ausgestaltung der Förderung wurde mit den Landkreisen Mittelsachsen und Erzgebirgskreis abgestimmt, so dass die Regelungen in den drei Landkreisen des Verkehrsverbundes einheitlich sind. Der Beschluss des Erzgebirgskreises ist am 30.03.2022 im Kreistag ergangen. Im Landkreis Mittelsachsen ist die Beschlussfassung für den 06.07.2022 geplant.

Weitere Fördervoraussetzung ist der Hauptwohnsitz des Schülers im Landkreis Zwickau (Wohnortprinzip).

In der Umsetzung soll die Leistung einerseits eine Direktverrechnung mit den Leistungserbringern (Verkehrsunternehmen, ZVMS) und andererseits als Antragsverfahren auf Erstattung über die Verwaltung erbracht werden.

Die Verrechnungsvereinbarungen mit den Verkehrsunternehmen sind noch in Abstimmung. Es wurde eine softwaregestützte Verfahrenslösung direkt beim Verkauf des Bildungstickets im Jahres-Abo an Schüler der Klassenstufen 1 bis 4 gefunden. Mit dem ZVMS ist noch in Klärung, ob eine Direktverrechnung umsetzbar ist. Die Verrechnungsverfahren hätten den Vorteil, dass die Familien direkt um den Zuschussbetrag entlastet werden und keinen nachgelagerten Antrag mit Nachweisen stellen müssen.

Der Prüfauftrag an den Landrat aus dem Kreistagsbeschluss vom 30.03.2022 beinhaltete, ob und in welcher Höhe ein über den Betrag von 120 EUR/Jahr hinausgehender Erstattungsbetrag von möglich ist. Im Ergebnis der Prüfung wird die Förderhöhe mit 120 EUR pro Jahr beibehalten.

Das Bildungsticket hat einen Referenzpreis von 584,16 EUR/Jahr. Der gesetzlich vorgegebene Höchstpreis im Verkauf von 180 EUR/Jahr deckt somit nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten. Den verbleibenden Teil tragen der Freistaat Sachsen und der Landkreis Zwickau. Pro Bildungsticket finanziert die öffentliche Hand also bereits 404,16 EUR. Mit der weiteren Bezuschussung in Höhe von 120 EUR verbleiben von den Kosten des BiTi (584,16 EUR) 60 EUR, also ca. 10 %, bei den Nutzern.

Eine vollständige Freistellung von den Kosten oder ein geringerer Eigenanteil als 5 EUR pro Monat (60 EUR pro Jahr) verursachen das Risiko, dass Bildungstickets erworben werden, obwohl kein Bedarf dafür besteht. Dies würde einen Fehlanreiz darstellen, der potentiell zu mehr Inanspruchnahme der Förderung und damit zu höheren Kosten führen kann. Im Gegensatz zur bisherigen Schülerverbundkarte werden beim Erwerb des Bildungstickets keine Voraussetzungen nach Schülerbeförderungssatzung (Mindestentfernung zur Schule, Besuch der nächstgelegenen Schule) mehr geprüft.

Für eine höhere Bezuschussung besteht der finanzielle Spielraum nicht:

Entsprechend der Haushaltsplanung des ZVMS vermindert sich durch Einführung des Bildungstickets der Zuschuss an den ZVMS durch den Landkreis für die Schülerbeförderung für das Jahr 2023 um ca. 3,06 Mio. EUR (Jahr 2024 ca. 3,0 Mio. EUR) gegenüber 2022.

Da die Ausgleichszahlungen des Freistaates Sachsen gem. § 1 Abs. 1a Gesetz zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVFinAusG) nur einen Anteil am Zuschuss für das Bildungsticket decken, fällt gleichzeitig ein Mehraufwand für den Landkreis durch Zuschuss an den ZVMS für das Bildungsticket für 2023 in Höhe von ca. 2,26 Mio. EUR an (Jahr 2024 2,37 Mio. EUR).

Dies ergibt eine Aufwendungsersparnis bzw. finanziellen Spielraum im Jahr 2023 von ca. 800 TEUR, im Jahr 2024 von ca. 690 TEUR.

Für die Leistung wird jährlich voraussichtlich für ca. 5.900 Schüler inklusive Verwaltungsaufwand eine Summe von ca. 764 TEUR aufzuwenden sein.

Zum Schuljahr 2021/2022 werden 10.435 Grundschüler und ca. 480 Förderschüler im Landkreis Zwickau beschult (10.915), davon ca. 900 über den freigestellten Schülerverkehr (fSV) befördert.

Unter der Annahme einer geschätzten Nutzungsquote des BiTi von 50 % durch Schüler der Primarstufe ohne fSV (10.015), also ca. 5.000 Schüler, zuzüglich der Schüler im freigestellten Schülerverkehr (900), ist bei einer vollständigen Inanspruchnahme der Bezuschussung aufgrund des hohen Anreizes der 2/3 Erstattung von 120 EUR/Jahr mit jährlich ca. 5.900 Zuschüssen zu rechnen. Dies entspricht ca. 708 TEUR pro Schuljahr.

Nach Prognose des ZVMS ist ein Anstieg der Schülerzahlen der Primarstufe bis zum Schuljahr 2025/2026 und damit ein Anstieg der anfallenden Erstattungskosten für den Landkreis Zwickau nach dem Schuljahr 2022/2023 zu erwarten. Eine steigende Nachfrage wegen der Attraktivität des BiTi ist ebenfalls möglich.

Für den Fall, dass die Nutzungsquote des BiTi durch Schüler der Primarstufe ohne fSV (10.015) um 10 %-Punkte höher als angenommen (also statt 50 % bei 60 %) liegt, würde sich der Aufwand um jährlich 120 TEUR erhöhen. Dann gäbe es 6.000 BiTi-Nutzer und 900 fSV-Schüler, also 6.900 Zuschussempfänger. Der Zuschussbedarf würde dann 828 TEUR betragen und wäre nicht mehr von der o.g. Aufwendungsersparnis gedeckt. Noch höhere Nutzungsquoten des BiTi durch Schüler der Primarstufe ohne fSV würden je 10 %-Punkte-Erhöhung eine Aufwandserhöhung um weitere 120 TEUR jährlich bedeuten.

Hinzu kommt noch ein interner Verwaltungsaufwand für die Administration des Erstattungsverfahren im Landkreis in Höhe von 56 TEUR/Jahr. Mögliche Aufwandspositionen könnten bei den Verkehrsunternehmen im Rahmen der Einbindung eines Verrechnungsverfahrens anfallen.

Damit ist der finanzielle Spielraum ausgeschöpft.

Die Förderung wird auf Grundlage der beigefügten Richtline gewährt.

Die mögliche Rückforderung des Zuschusses ist als „Kann-Bestimmung“ ausgestaltet. Es ist beabsichtigt, Bagatellbeträge bis zu 30 EUR nach Ermessensgebrauch nicht zurückzufordern.

Der entsprechende Zuschuss für dieses Förderinstrument zur Familienunterstützung wird für den Haushaltsvollzug 2022 durch Minderaufwand im Produkt Schülerbeförderung (Aufwandskonto 24110101.43130000) finanziert und im Finanzhaushalt über das Unterproduktkonto 24110101.7313000, alternativ über den Deckungskreis ÖPNV/Schülerbeförderung.

Die Finanzierung des Zuschusses ab dem Jahr 2023 ist in die Haushaltsplanung aufzunehmen.

Wegen der starren Abhängigkeit der Gesamtfinanzierung von der tatsächlichen Inanspruchnahme des BiTi sowie der Kosten und Finanzierung (Zuschüsse des Freistaates Sachsen, eigene Mittel des Landkreises und Elternbeiträge) ist im Jahr 2023 eine Evaluierung durch die Landkreisverwaltung vorzunehmen.

Redaktionelle Änderungen werden vorbehalten.

Anlage:

Richtlinie zur Gewährung eines Zuschusses für Schüler/Schülerinnen und Förderschüler/Förderschülerinnen der Klassen 1 bis 4 für deren Beförderung zur Grundschule oder Förderschule


Hauptsatzung des Landkreis Zwickau

Sächsische Landkreisordnung (§ 24 Absatz 1, 2 Nr. 3, 4 SächsLKrO)

Sächsische Haushaltsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 2022 (SächsGVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Mai 2021 (SächsGVBl. S. 578)

Personenbeförderungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 16. April 2021

Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen (ÖPNVG) vom 14. Dezember 1995 (SächsGVBl. S 412, ber. S. 449), zuletzt geändert durch Art. 36 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130)