Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt jeweils durch einzelne Beschlussfassung:
1. Die Annahme von Zuwendungen zum Kauf eines Außenschwibbogens für die neu erbaute
Straßenmeisterei Werdau/Langenhessen nach § 61 SächsLKrO i. V. m. § 73 Abs. 5 SächsGemO
gemäß Anlage 1.
2. Die Annahme der Zuwendung des Fördervereins der Sonnenbergschule Werdau e.V.
nach § 61 SächsLKrO i. V. m. § 73 Abs. 5 SächsGemO gemäß Anlage 2.
Begründung:
Gemäß § 61 SächsLKrO i. V. m. § 73 Abs. 5 SächsGemO darf der Landkreis zur Erfüllung seiner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Die Einwerbung und Entgegennahme des Angebotes einer Zuwendung obliegt dem Landrat sowie seinen Beigeordneten.
Über die Annahme entscheidet der Kreistag in öffentlicher Sitzung.
Anlagen
§ 61 SächsLKrO i. V. m. § 73 Abs. 5 SächsGemO i. V. m. § 24 SächsLKrO