Beschlussvorschlag:
1.
Der Kreistag nimmt das Abwägungsgutachten zum
Erwerb der Paracelsus-Klinik Zwickau durch die Heinrich-Braun-Klinikum gGmbH,
zum Erwerb der Paracelsus Zwickau MVZ GmbH durch die HBK-Poliklinik gGmbH und
zum Erwerb von Vermögensgegenständen der PKS-Paracelsus-Klinik Service GmbH
durch die HBK-Service gGmbH (Anlage 1) zur Kenntnis.
2.
Der aus
der Umsetzung des in Ziffer 1 genannten Vorhabens resultierenden wesentlichen
Umstrukturierung und Veränderung der Heinrich-Braun-Klinikum gemeinnützige GmbH
wird zugestimmt.
4.
Der
Landrat wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der
Heinrich-Braun-Klinikum gGmbH dem Abschluss des als Anlage 3 beigefügten Kauf-
und Übertragungsvertrages zuzustimmen.
5.
Der
Landrat wird ermächtigt, alle im Zusammenhang mit der Umsetzung der
vorstehenden Ziffern 2 bis 4 stehenden Handlungen vorzunehmen sowie die
erforderlichen Beschlüsse zu fassen.
6. Ergeben sich im Rahmen der Umsetzung dieses
Beschlusses Änderungen redaktioneller Art oder von untergeordneter Bedeutung
für die Interessen des Landkreises Zwickau, bedarf es keiner erneuten
Beschlussfassung des Kreistages.
Begründung:
Ausgangslage:
Im Konzern der Heinrich-Braun-Klinikum g GmbH (HBK) wurde auf die verschiedenen Herausforderungen und
Entwicklungen frühzeitig, konsequent und daher erfolgreich reagiert. Die
zahlreichen Umstrukturierungen und Projekte sind aus früheren Beschlussvorlagen
bekannt. Gleichwohl erfordern die ständigen Änderungen der Rahmenbedingungen
weitere Handlungen zur Sicherung, Weiterentwicklung und Verbesserung der
regionalen medizinischen Versorgung der Bevölkerung.
Im unmittelbaren regionalen Umfeld des HBK-Unternehmensverbundes agieren
starke Wettbewerber im Kernbereich der Krankenhausversorgung. Hierzu gehört
insbesondere die Paracelsus-Klinik Zwickau (PKZ),
Betriebsstätte der Paracelsus-Kliniken Deutschland GmbH & Co. KGaA
(Paracelsus). Die PKZ ist ein Krankenhaus der Regelversorgung, verfügt über 180
Planbetten und ist nur wenige Fahrminuten vom Standort Zwickau der HBK entfernt
gelegen. Die neurochirurgische Abteilung der PKZ ist mit operativen Eingriffen
der allgemeinen und speziellen Neurochirurgie überregional tätig. Sie betreibt
34 Betten. Im Bereich der Neurologie werden 38 Betten betrieben. Beide
Kliniken, größer als ihr jeweiliges Pendant am HBK, sind ein wesentlicher
Wettbewerbsfaktor der PKZ.
Das dem PKZ zugehörige MVZ Zwickau, dessen Träger die Paracelsus Zwickau
MVZ GmbH (MVZ GmbH) ist, bietet eine
dem stationären Leistungsangebot der PKZ entsprechende ambulante Versorgung an
insgesamt fünf Standorten in der Region. Im MVZ sind 9,5 KV-Sitze integriert,
die jährlich ca. 27.000 Behandlungsfälle vorweisen.
Die PKZ bezieht diverse Dienstleistungen (Catering, Reinigung u. ä.) von
der PKS Paracelsus Kliniken Service GmbH (PKS).
PKZ, MVZ und PKS beschäftigen Personal im Umfang von rund 400 Vollzeitstellen
in Zwickau und Umgebung. Zu weiteren Informationen zu diesen Unternehmen wird
auf Anlage 1 (dort S. 19 ff. verwiesen).
Die in der PKZ
vorhandenen Kliniken und Fachbereiche (Orthopädie und Unfallchirurgie, Innere
Medizin und Schmerztherapie, Neurologie, Neurochirurgie, Bauch- und Gefäßklinik
sowie Anästhesie, Intensiv-, Notfallmedizin) werden auch von der HBK vorgehalten.
Die jeweiligen Kliniken/Abteilungen der beiden Häuser befinden sich damit in
direkter Konkurrenz zueinander und agieren im Wettbewerb um die weniger
werdenden Patienten gegeneinander. Um die Marktposition der HBK zu schwächen,
meidet der Wettbewerber zudem die Zusammenarbeit mit der HBK in den Bereichen,
die er selbst nicht vorhält, und bezieht diese Leistungen von weiter entfernt
liegenden Einrichtungen. Statt beispielsweise die neuroradiologische
Fachkompetenz, die zur Behandlung von Schlaganfällen erforderlich ist, der HBK
einzubeziehen, werden die Patienten der PKZ häufig an andere, deutlich weiter
entfernt gelegene Häuser zur Behandlung gefahren. Ein anderes Beispiel ist die
Apothekenversorgung. Auch hier wird nicht die in unmittelbarer Nähe befindliche
Krankenhausapotheke der HBK genutzt, sondern es werden Kooperationen mit
Dritten geschlossen. Dies ist zum einen für die Behandlungsqualität schädlich,
verhindert jedoch zum anderen sinnvolle Synergien zwischen PKZ und HBK und
schwächt letztlich die Wirtschaftlichkeit der beiden Krankenhausbetreiber.
Projekt Schumann:
Zum Verkauf steht seitens Paracelsus die PKZ, das dazugehörige MVZ und
die vor Ort beauftragten Servicebereiche.
Die PKZ ist eine unselbständige Betriebsstätte der Paracelsus. Die Vermögenswerte
und Wirtschaftsgüter der PKZ mit den zugehörigen Arbeits-, Vertrags- und
Rechtsverhältnissen sollen an die HBK verkauft und im Wege der
Einzelrechtsnachfolge auf die HBK übertragen werden. Damit einher geht eine
maßgebliche Steigerung der Betriebsgröße im medizinischen Kernbereich der HBK.
Zentral ist die Integration des wesentlichsten Wettbewerbers in den
Geschäftsbetrieb der HBK. Dies dient der langfristigen Positionierung des
Kranken-hausbetriebs der HBK und der deutlichen Stärkung des stationären
Leistungsbereichs. Unter der Voraussetzung der Beibehaltung entsprechender
krankenhausplanerischer Versorgungsaufträge und personeller Kontinuität sollen
die vorderhand bestehenden medizinischen Fachbereiche der PKZ zunächst
aufrechterhalten und fortgeführt werden. Die Transaktion bietet jedoch die
Möglichkeit der Schaffung eines einheitlichen Krankenhauses, der
Zentralisierung und Spezialisierung der medizinischen Fachbereiche und damit
die Chance der weiteren Verbesserung der Behandlungsqualität, etwa durch höhere
Fallzahlen oder eine bessere Positionierung im Wettbewerb um Fachkräfte. Dies
sichert auch langfristig hochwertige Gesundheitsdienstleistungen für die
Bevölkerung von Zwickau und Umgebung in einer wirtschaftlichen Struktur.
Träger des MVZ Zwickau war zunächst die Park-Hospital GmbH (Park-Hospital), eine
Tochtergesellschaft der Paracelsus. Die Paracelsus hat ein weiteres, als
MVZ-Trägergesellschaft geeignetes Unternehmen, konkret die MVZ GmbH gegründet,
auf die das MVZ Zwickau von Park-Hospital im Wege der Abspaltung übertragen
wird. Die HBK-P soll die Geschäftsanteile an der MVZ GmbH anschließend
erwerben. Durch den Zukauf wird auch die HBK-Poliklinik ihre
Wettbewerbssituation verbessern, was sich positiv auf die qualitativ
hochwertige ambulante Versorgung der Bevölkerung auswirken wird.
Von der HBK-S sollen Vermögenswerte und Wirtschaftsgüter mit den dazu
gehörenden Arbeits-, Vertrags- und Rechtsverhältnissen des Teams Zwickau der
PKS übernommen werden. Für die HBK-Service bedeutet dies ein erhebliches
Wachstum, was die Positionierung des Unternehmens im Konzernverbund stärken
wird und zu Vorteilen im Wettbewerb um Fachpersonal gereichen kann.
Kommunalrechtliche
Einordnung des Vorhabens:
Der Erwerb der Vermögenswerte und Wirtschaftsgüter der PKZ führt zu
einer wesentlichen Veränderung der HBK im kommunalrechtlichen Kontext. Durch
Übernahme einer weiteren Betriebsstätte in Zwickau erfolgt eine wesentliche
Umstrukturierung des Unternehmens. Zudem ist der Wert des zu übernehmenden
Anlagevermögens (Grundstück, Gebäude, Medizintechnik, Einrichtungsgegenstände
usw.) erheblich.
Durch den Erwerb der Geschäftsanteile der MVZ GmbH durch die HBK-P wird
aus Sicht von Stadt und Landkreis Zwickau eine neue mittelbare
Unternehmensbeteiligung begründet.
Für die Realisierung dieser beiden Tatbestände sind die Zustimmungen des
Stadtrates Zwickau und des Kreistages Zwickau erforderlich. Die beiden
Beschlüsse bedürfen der rechtsaufsichtlichen Genehmigung.
Der Erwerb von Vermögenswerten und Wirtschaftsgütern der PKS durch die
HBK-S führt zu einer wesentlichen Veränderung der HBK-S. Da es sich aus Sicht
von Stadt und Landkreis lediglich um eine mittelbare Unternehmensbeteiligung
handelt, ist für die rechtmäßige Umsetzung dieses Teilvorhabens die
Gesellschafterversammlung der HBK-S abschließend zuständig.
Chancen und Risiken
des Vorhabens, Auswirkungen auf private Wirtschaft, Abwägung Rechtsform
Die Chancen und Risiken des Vorhabens sowie dessen Auswirkungen auf die
private Wirtschaft sind im als Anlage 1 beigefügten Abwägungsgutachten
umfassend beschrieben. Auf die Ausführungen ab S. 30 ff. wird ausdrücklich
verwiesen.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Chancen des Vorhabens
bedeutender sind als seine Risiken. Für die weitere Entwicklung der HBK ist die
Beendigung des teilweise ruinösen Wettbewerbs mit der PKZ von erheblicher
Bedeutung. Gleichzeitig wird der Markteintritt eines neuen Konkurrenten,
beispielsweise der SRH Wald-Klinikum GmbH Gera oder der Klinikum Chemnitz gGmbH
verhindert. Ein solches Szenario würde die Entwicklung der HBK erheblich
beeinträchtigen. Wichtige eigene Kliniken könnten dann nicht mehr
wirtschaftlich geführt werden. Dies wiederum würde eine Verringerung der
Bettenzahl, ggf. auch den Verlust von krankenhausplanerischen Versorgungsaufträgen
und letztlich Personalabbau zur Folge haben. Hieraus können sich auch
nachteilige Folgen auf überregionale Wettbewerbsaspekte ergeben, etwa im
Hinblick auf den Luftrettungsstandort Zwickau oder die Zulassung der HBK zum
Schwerstverletztenartenverfahren (SAV). Diese sind an die zumindest teilweise
gegebene überregionale Bedeutung der HBK geknüpft, was etwa zu einer
Wettbewerbslage mit anderen Schwerpunkt- und Maximalversorgern der Region
führt. Der Verlust des Luftrettungsstandortes oder der SAV-Zulassung würde die
HBK in ihrer Entwicklung um Jahre zurückwerfen und das Klinikum auf die
Bedeutung eines Regionalversorgers verweisen.
Zu den für das Vorhaben maßgeblichen Fragen der geeigneten Rechtsformen
wird ebenfalls auf Anlage 1 (dort S. 43 ff.) verwiesen. In allen Fällen ist die
GmbH die geeignete Rechtsform.
rechtliche
Zulässigkeit des Vorhabens:
Das Vorhaben mit seinen sämtlichen Bestandteilen ist sowohl
kommunalrechtlich wie auch spezialrechtlich zulässig. Zu den
kommunalrechtlichen Aspekten wird auf Anlage 1 (dort S. 28 ff. und 47 f.)
verwiesen.
Die Regelungen des § 94a SächsGemO (Wirtschaftliche Unternehmen) sind
nicht einschlägig, da es sich bei den beteiligten Unternehmen in jedem Fall um
Einrichtungen der Gesundheits- und Wohlfahrtspflege handelt.
Die Regelungen der §§ 96 (Unternehmen in Privatrechtsform) und 96a
(Inhalt des Gesellschaftsvertrages) werden durchgängig beachtet. Die
Gesellschaftsverträge der HBK und der HBK-S müssen nicht angepasst werden, so
dass die gesetzlichen Vorgaben auch weiterhin erfüllt sind. Im Falle des
Erwerbs der Geschäftsanteile der MVZ GmbH soll unverzüglich nach dem Vollzug
der als Anlage 2 beigefügte Gesellschaftsvertrag in Kraft gesetzt und die
Umfirmierung in HBK MVZ Zwickau gGmbH erfolgen. Der Gesellschaftsvertrag enthält
die im HBK-Konzern üblichen Inhalte.
Zu den spezialrechtlichen Aspekten (Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht,
Steuerrecht, Vergaberecht, Kartellrecht und Krankenhausrecht) wird auf Anlage 1
(dort S. 56 ff. verwiesen).
Umsetzung des Vorhabens:
Sämtliche genannten Erwerbsgeschäfte werden Gegenstand eines Kauf- und
Übertragungsvertrages sein, dessen vorläufiger Entwurf als Anlage 3 zur
Beschlussvorlage beigefügt ist. Zu den Inhalten wurde Vertraulichkeit
vereinbart.
Der Vollzug des Vertrages ist vom Eintritt der nachfolgenden Bedingungen
abhängig:
-
Freigabe der Transaktion durch Bundeskartellamt,
-
Erteilung Feststellungsbescheid zum Weiterbetrieb
des PKZ durch HBK durch Sächsisches Staatsministerium für Soziales und
Gesellschaftlichen Zusammenhalt,
-
Übergang des Grundstücks in das Eigentum der HBK.
Der Geschäftsführer der HBK benötigt für die Unterzeichnung des
Vertrages die Zustimmung der Gesellschafterversammlung. Diese kann wiederum
erst tätig werden, nachdem Stadtrat und Kreistag Zwickau dem Vorhaben zugestimmt
haben und die erforderlichen rechtsaufsichtlichen Genehmigungen erteilt wurden.
Zur Bestimmung der Bandbreite eines angemessenen Kaufpreises hat die
eureos GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein Wertgutachten erstellt. Dieses
ist als Anlage 4 beigefügt.
finanzielle Auswirkungen:
Die finanzielle Belastung der HBK durch die Finanzierung des Vorhabens
ist beträchtlich aber vertretbar. Neben der Zahlung des Kaufpreises übernimmt
die HBK auch alle Verpflichtungen aus betrieblicher Altersvorsorge, insbesondere
die direkt zugesagten Pensionsverbindlichkeiten der Paracelsus gegenüber den
ehemaligen Arbeitnehmern der PKZ. Dabei handelt es sich um einen geschlossenen
Bestand mit begrenzten Anwartschaften, deren Barwert aufgrund verschiedener
Variablen (Zinsen, Rentenerhöhungen) innerhalb einer Spanne zwischen einem
Minimal- und einem Maximalwert liegt. Hierzu verweisen wir auf die
Stellungnahme der Beratungsgesellschaft Kern Mauch & Kollegen GmbH,
Stuttgart, die als Anlage 5 beigefügt ist.
Da der Kaufpreis in 5 Jahren abzuschreiben ist und wegen der genannten
zusätzlichen Versorgungsaufwendungen wird die HBK mittelfristig
Jahresfehlbeträge in Höhe eines mittleren bis unteren Millionenbetrages
ausweisen müssen. Ab dem Jahr 2027 sind wieder zumindest ausgeglichene Ergebnisse
zu erwarten. Die vorübergehend schwächere Ertragslage kann aufgrund der soliden
Wirtschafts- und Finanzlage der HBK und der vorhandenen Reserven hingenommen
werden.
Da die Finanzierung des Vorhabens etwa zur Hälfte durch Kredite erfolgt,
sind auch die Auswirkungen auf die Liquiditätslage vertretbar. Die geringeren
Jahresergebnisse sowie die zusätzlichen Tilgungsleistungen erfordern aber eine
vorübergehende Reduzierung der übrigen Investitionstätigkeit. Der
Realisierungszeitraum einiger Vorhaben wird sich somit insgesamt verlängern
oder verzögern.
Ergänzend wird auf
den Entwurf des geänderten und vorläufigen Wirtschaftsplanes 2022 der HBK
verwiesen (Anlage 1, dort Anlage).
Weitere Verfahrensschritte:
Dem Vorhaben muss auch die Stadt Zwickau zustimmen. Die Beschlussfassung
ist für die Stadtratssitzung am 30. Juni 2022 vorgesehen.
Die Beschlüsse des Stadtrates und des Landkreises bedürfen der
rechtsaufsichtlichen Genehmigung. Bei der zuständigen Landesdirektion Sachsen
wurde eine Auskunft zur Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens beantragt. Eine
Antwort steht noch aus.
Anlagen:
1.
Abwägungsgutachten gemäß § 95 SächsGemO zum Erwerb
der PKZ, der MVZ GmbH und von Vermögensgegenständen der PKS
2.
Gesellschaftsvertrag der HBK MVZ Zwickau gGmbH
(Entwurfsfassung vom 1. Juni 2022)
3.
Kauf- und Übertragungsvertrag (Entwurfsfassung vom
2 Juni 2022))
4.
Wertgutachten eureos GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vom 9. Mai 2022
5.
Betriebliche Altersversorgung, Schreiben Kern Mauch
& Kollegen GmbH vom 24. Mai 2022
Die Anlagen 2 bis 5 enthalten Angaben und Informationen, die unter die
mit Paracelsus vereinbarte Vertraulichkeitsvereinbarung fallen und/oder
Unternehmensinterna der Paracelsus, die nicht veröffentlicht werden dürfen. Aus
diesen Gründen stehen diese Anlagen lediglich zur Einsichtnahme für die
Mitglieder des Kreistages im Kreistagsbüro zur Verfügung.
§ 24 Abs. 2 Nr. 14
SächsLKrO, § 63 SächsLKrO i. V. m. §§ 94a – 96a und 102 SächsGemO in der
jeweils gültigen Fassung