Betreff
Überplanmäßige Auszahlung zur Finanzierung der Investitionsmaßnahme "K 9351 Ausbau der OD Steinpleis" (Investmaßnahme 542101 9351 13 1)
Vorlage
BV/459/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Kreistag beschließt zur Sicherung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens 542101 9351 13 1 „K 9351 Ausbau der OD Steinpleis“ eine weitere überplanmäßige Auszahlung von 105.000,00 Euro im Produktkonto 54210101.7851200 (0960002).

Mit Beschluss BV/398/2022 wurden bereits 400.000,00 Euro genehmigt. Damit erhöht sich der Gesamtbedarf der überplanmäßigen Auszahlung von 400.000,00 Euro um 105.000,00 Euro auf 505.000,00 Euro.

2.         Die Deckung erfolgt aus der freien Liquidität in Höhe von 105.000,00 Euro aufgrund von Minderauszahlungen (Einzelmaßnahmen siehe Anlage).

 


Begründung:

 

Für das Bauvorhaben wurde am 23.04.2019 ein Antrag auf Förderung in Höhe von 80 v. H. der voraussichtlichen Gesamtkosten beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) gestellt. Aufgrund der Preisentwicklungen folgte am 25.08.2021 ein Änderungsantrag mit einer 10%igen Kostensteigerung. Mit Bescheid vom 28.10.2021 wurde vom Freistaat Sachsen im Rahmen der Förderung des kommunalen Straßen- und Brückenbaus (RL KStB Teil A) eine Zuwendung bewilligt. Jedoch, aufgrund einer geänderten Förderstrategie, nur mit 50 v. H. der voraussichtlich zuwendungsfähigen Kosten vom Erstantrag (Kostenermittlungsstand 23.04.2019).

Um die nun entstandene Finanzierungslücke zu ermitteln, wurde vom Amt für Straßenbau im Dezember 2021 die zu erwartenden Gesamtkosten nach dem aktuellen Baupreisindex hochgerechnet. Der ermittelte Finanzbedarf in Höhe von 400.000,00 Euro wurde mit Beschluss BV/398/2022 bereits bewilligt.

 

Nach erfolgter Ausschreibung fand die Angebotseröffnung statt. Den Zuschlag im Namen und für Rechnung des Landkreises Zwickau soll die Fa. Loebel Bau GmbH mit einer Summe von 979.899,00 Euro erhalten. Nach Überprüfung der zwischenzeitlich noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, den zu erwartenden Mehrerträgen aus Fördermitteln lt. Zuwendungsbescheid und den zu erbringenden Eigenmitteln der Gemeinde musste festgestellt werden, dass zusätzlich ein Fehlbedarf von 105.000,00 Euro besteht.

 

In den Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides vom 28.10.2021 wurden Fristen für die Vergabe festgelegt. Innerhalb von vier Monaten nach Erhalt des Bescheides ist der Bewilligungs-behörde der Nachweis zu erbringen, dass mit dem erforderlichen Vergabefahren für die Bauleistung begonnen wurde. Wird der Nachweis nicht fristgerecht erbracht, kann der Zuwendungsbescheid widerrufen werden. Mit Schreiben der Bewilligungsbehörde vom 19.11.2021 wurde eine Fristverlängerung für die Ausschreibung der Maßnahme bis spätestens 31.05.2022 gewährt. Der Termin konnte gehalten werden, erfordert aber, um einen Widerruf der Förderung zu vermeiden, eine baldige Vergabe. Diese soll am 13.07.2022 im Wirtschafts-, Bau- und Umweltausschuss erfolgen.

 

Sollte das Bauvorhaben jetzt nicht vergeben werden, ist wichtig darauf hinzuweisen, dass bei Verlängerung der Bindefrist keine Bindung an die angebotenen Preise mehr besteht. Bieter können von ihrem Angebot zurücktreten, was zur Folge haben kann, dass neu ausgeschrieben werden muss. Weiterhin bestehen fünf Vereinbarungen mit Ver- und Entsorgern, die auch zeitlich an die ausgeschriebenen Bautermine gebunden sind. Bei Verschiebung der Bauzeiten gibt es keine Gewähr, dass bei allen Baubeteiligten eine Realisierung ermöglicht werden kann.

 

Zur Sicherung der Gesamtfinanzierung des gegenständlichen Vorhabens werden zusätzliche überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 105.000 Euro benötigt.

 


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