Betreff
Vergabe bisher nicht abgerufener oder vom Freistaat Sachsen zusätzlich zur Verfügung gestellter Fördermittel im Leistungsbereich § 14 SGB VIII
Vorlage
BV/469/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Vergabe bisher nicht abgerufener oder vom Freistaat Sachsen zusätzlich zur Verfügung gestellter Fördermittel im Leistungsbereich § 14 SGB VIII gemäß Anlage 2. 


Begründung:

In den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses vom 10.11.2021, 02.02.2022 und 11.05.2022 wurde die Förderung der Träger der freien Jugendhilfe auf der Grundlage der Richtlinien des Landkreises Zwickau zur Gewährung von Zuwendungen in den Bereichen der freien Jugendhilfe §§ 11–14 SGB VIII und § 16 SGB VIII für das Jahr 2022 beschlossen.

Es wurde nunmehr von den Trägern der freien Jugendhilfe mitgeteilt, dass die bereitgestellten Fördermittel nicht in der bewilligten Höhe abgerufen werden. Eine Gesamtübersicht über die zum Stichtag 15.07.2022 freigewordenen Fördermittel ist in Anlage 1 dargestellt.

Im Leistungsbereich des § 14 SGB VIII (Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz) belaufen sich die nicht abgerufenen Fördermittel auf 6.430,21 Euro.

Nach der fachlich-inhaltlichen Auseinandersetzung mit den bisher nicht vollumfänglich bewilligten Anträgen schlägt die Verwaltung des Landkreises vor, die freien Fördergelder dem folgenden Leistungsangebot zur Verfügung zu stellen (Anlage 2):

Leistung

Leistungsträger

Fördervorschlag zusätzliche Förderung

Kinder- und Jugendtelefon

Deutscher Kinderschutzbund

KV Zwickau e. V.

6.430,21 Euro

Die Haushaltsmittel stehen im Haushaltsjahr 2022 in den Produktkonten 36310103.4318514 zur Verfügung.

Anlage 1: Darstellung bisher nicht abgerufener Fördermittel in den Leistungsbereichen §§ 11-14 und § 16 SGB VIII

Anlage 2: Darstellung zur Vergabe bisher nicht abgerufener oder vom Freistaat Sachsen zusätzlich
                zur Verfügung gestellter Fördermittel im Leistungsbereich § 14 SGB VIII


Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII); § 12 der Hauptsatzung des Landkreises Zwickau; § 8 Nr. 3 Satzung des Jugendamtes des Landkreises Zwickau;

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Unterstützung örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe (FRL Jugendpauschale) in der jeweils gültigen Fassung;

„Richtlinie des Landkreises Zwickau zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich der freien Jugendhilfe §§ 11-14 SGB VIII“ vom 01.01.2020