Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Vergabe bisher nicht abgerufener oder vom Freistaat Sachsen zusätzlich zur Verfügung gestellter Fördermittel im Leistungsbereich § 14 SGB VIII gemäß Anlage 2.
Begründung:
Es wurde nunmehr von den Trägern der freien Jugendhilfe mitgeteilt, dass die bereitgestellten Fördermittel nicht in der bewilligten Höhe abgerufen werden. Eine Gesamtübersicht über die zum Stichtag 15.07.2022 freigewordenen Fördermittel ist in Anlage 1 dargestellt.
Im Leistungsbereich des § 14 SGB VIII (Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz) belaufen sich die nicht abgerufenen Fördermittel auf 6.430,21 Euro.
Nach der fachlich-inhaltlichen Auseinandersetzung mit den bisher nicht vollumfänglich bewilligten Anträgen schlägt die Verwaltung des Landkreises vor, die freien Fördergelder dem folgenden Leistungsangebot zur Verfügung zu stellen (Anlage 2):
Leistung |
Leistungsträger
|
Fördervorschlag
zusätzliche Förderung |
Kinder- und Jugendtelefon |
Deutscher Kinderschutzbund KV Zwickau e. V. |
6.430,21
Euro |
Die Haushaltsmittel stehen im Haushaltsjahr 2022 in den Produktkonten 36310103.4318514 zur Verfügung.
Anlage 1: Darstellung bisher
nicht abgerufener Fördermittel in den Leistungsbereichen §§ 11-14 und § 16 SGB
VIII
Anlage 2:
Darstellung zur Vergabe bisher nicht abgerufener oder vom Freistaat Sachsen
zusätzlich
zur Verfügung gestellter
Fördermittel im Leistungsbereich § 14 SGB VIII
Sozialgesetzbuch
Achtes Buch (SGB VIII); § 12 der Hauptsatzung des Landkreises Zwickau; § 8 Nr.
3 Satzung des Jugendamtes des Landkreises Zwickau;
Richtlinie des
Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
zur Unterstützung örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe (FRL
Jugendpauschale) in der jeweils gültigen Fassung;
„Richtlinie des Landkreises Zwickau zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich der freien Jugendhilfe §§ 11-14 SGB VIII“ vom 01.01.2020