Beschlussvorschlag:
Der Kreistag
bestätigt im Rahmen der Umsetzung des Standortkonzeptes für den Standort
Zwickau folgendes Vorgehen:
(1) Der Kreistag erklärt den Kreistagsbeschluss
Nr. 157/16/KT vom 7. Dezember 2016 als nicht mehr umsetzbar und hebt diesen
auf.
(2) Der Landrat wird beauftragt, die Umsetzung
des Standortkonzeptes hinsichtlich der
zentralen Unterbringung des
Dezernates 2 und der Synergieeffekte bei der gemeinsamen
Verortung mit Teilen des
Dezernates 3 auf Alternativen zu überprüfen und diese dem
Kreistag zur Entscheidung vorzulegen.
Begründung:
Es wurde ein
entsprechendes Verhandlungsverfahren nach
§ 3a Abs. 2 Nr. 1c) EU VOB/A vorbereitet.
Die Absicht der geplanten Auftragsvergabe wurde 2017 mittels Veröffentlichung
einer Vorinformation bekanntgeben. Diese enthielt alle in der Ausschreibung
enthaltenen Anforderungen und Hinweise.
Kriterien
der Suche waren:
·
Der Ausschreibungsgegenstand ist ein Mietvertrag
für den Neubau eines Gebäudes oder eine Bestandsimmobilie, ggf. mit
Umbau-/Sanierungsbedarf.
·
Die Realisierung des Projektes ist im Rahmen eines
Investoren-Mietmodells geplant. Der Auftragnehmer führt die
Investitionsmaßnahmen eigenverantwortlich durch und vermietet die
Verwaltungsflächen anschließend langfristig an den Landkreis Zwickau.
·
Der Auftrag umfasst alle zur Anmietung durch den
Landkreis Zwickau erforderlichen Leistungen, wie z. B. Projektentwicklungs-,
Planungs-, Bauleistungen, die Bauzeitfinanzierung sowie Betriebsleistungen.
·
Es muss eine enge räumliche Nähe zum
Verwaltungszentrum Zwickau bestehen, da das Dezernat 2 der Hauptmieter
sein soll.
·
Es sind ca. 170 Arbeitsplätze und ca.
150 PKW-Stellplätze anzubieten.
·
Die Ausführungsfrist ist mit einer Übergabe der
Mietfläche bis zum 01.01.2022 gesetzt, unterliegt aber der Konkretisierung im
Rahmen des Verhandlungsverfahrens.
- Die
Einhaltung aller aktuellen Vorschriften für eine Gebäudenutzung durch die
öffentliche Hand wird gewährleistet.
Anhand der
Wirtschaftlichkeitsberechnung der Kreistagsvorlage zum Beschluss 157/16/KT vom
7. Dezember 2016 wurde von einer Kostenobergrenze von 7,50 €/m²
(Kaltmiete) ausgegangen.
Interessierte
Unternehmen konnten sodann eine Interessenbekundung beim Auftraggeber Landkreis
Zwickau einreichen.
Es sind zwei
Interessenbekundungen eingegangen, in deren Ergebnis nur die der
Stadtverwaltung Zwickau angegebene Bestandsgebäude der Anforderung zur
räumlichen Nähe zum Verwaltungszentrum entsprach.
Im Dezember
2017 erfolgte ein Aufklärungsgespräch mit der Stadtverwaltung Zwickau zur
Konkretisierung des Mietangebotes. Die Stadtverwaltung Zwickau bekundete ihr
Interesse zur Vermietung des Hauses 5 im Verwaltungszentrum Zwickau. Eine
Planung zur Sanierung/Modernisierung läge der Stadtverwaltung bereits vor und
die dadurch notwendigen Anpassungen lägen im Bereich der üblichen
Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen, so dass kein
ausschreibungspflichtiger Mietvertrag gemäß
§ 103 Abs. 3 S. 2 GWB zustande kommt.
Das geplante
Vergabeverfahren wurde daraufhin nicht eingeleitet und der Kreistag in seiner
Sitzung am 21.03.2018 darüber informiert, dass die Verhandlung mit der Stadtverwaltung
Zwickau vorbereitet wird.
Neben der
Vorbereitung dieser Erweiterung wurde im Rahmen der Verhandlungen deutlich,
dass auch die bestehenden Mietverträge zu den bereits angemieteten Gebäuden im
Verwaltungszentrum der Verhandlung bedürfen, um einen ganzheitlich
zukunftsfähigen Standort gewährleisten zu können. Aus diesem Grund wurde im
gegenseitigen Einvernehmen eine Vereinheitlichung der bestehenden Mietverträge
einschließlich der neuen zusätzlichen Arbeitsplätze mitverhandelt.
Die
Raumbedarfe aller betroffenen Organisationseinheiten des Landratsamtes wurden
erfasst, um diese gebäudeunabhängig als Grundlage für neue Belegungsvarianten
nutzen zu können.
Im August
2018 wurden schließlich das daraus resultierende Raumprogramm, die gewünschten
baulichen Qualitäten und weitere Infrastrukturanforderungen an die
Stadtverwaltung Zwickau zur Prüfung übergeben. Nach Prüfung erfolgte eine
intensive Verhandlungsphase zwischen der Landkreisverwaltung und der
Stadtverwaltung Zwickau, auf deren detaillierte Darstellung aufgrund
umfassender Information der durch den Kreistag gebildeten AG Standortkonzept am
03 03. 2022 hier verzichtet wird. Nach Abschluss dieser Verhandlungsphase
konnte kein den in der Vorlage zum Beschluss 157/16/KT festgelegten
Hauptkriterien entsprechendes Ergebnis erzielt werden, sodass nach Diskussion
zum weiteren Vorgehen die
Stadtverwaltung Zwickau letztmalig zur
Abgabe eines konkreten Mietangebotes aufgefordert wurde, um eine Behandlung im
Juli – Kreistag sicherzustellen.
Der Bitte um
Übersendung eines Mietangebotes bis Ende April entsprach dann die Stadt
Zwickau. Über den Inhalt dieses Mietangebotes wurde die AG Standortkonzept am
15. 09. 2022 ausführlich informiert. Auch dieses Mietangebot entsprach nicht
den in der Vorlage zum Beschluss 157/16/KT festgelegten Hauptkriterien, sodass
zusammenfassend festgestellt werden muss, dass der Beschluss 157/16/KT des
Kreistages nicht zu einem Ergebnis geführt werden konnte. Ebenfalls kann
aufgrund der Verhandlungshistorie nicht
mehr erwartet werden, dass in wesentlichen Punkten des Beschlusses 157/16/KT
Konsens zwischen den Verhandlungspartnern gefunden wird.
Die weitere
Nutzung der bestehenden Arbeitsplätze im Verwaltungszentrum steht nicht in
Frage und wird in der künftigen Betrachtung zur Umsetzung des Standortkonzeptes
einbezogen.
Im Ergebnis
bedeutet dies, dass die Unterbringung des Dezernates 2 und Teilen des
Dezernates 3 in Zwickau einer
erneuten Prüfung unterzogen werden müssen, um daraus eine neue Standort- und
Unterbringungsbetrachtung zur Umsetzung oder ggf. Anpassung des
Standortkonzeptes aus 2013 durchzuführen..
An der Einbindung und Zusammenarbeit
der durch den Kreistag gebildeten AG Standortkonzept in Vorbereitung einer Kreistagsentscheidung wird
festgehalten. Sofern Beratungsleistungen beauftragt werden sollen, wird dort
frühzeitig informiert bzw. vorberaten, wenn die Leistungsvergabe dem
Hauptausschuss bzw. Kreistag obliegt.
Anlage
Kreistagsbeschluss 157/16/KT vom 7. Dezember 2016
SächsLKrO, Hauptsatzung des Landkreises Zwickau
Kreistagsbeschluss 157/16/KT