Betreff
Feststellung der Jahresrechnung des Landkreises Zwickau für das Jahr 2019
Vorlage
BV/483/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag stellt den örtlich geprüften Jahresabschluss des Landkreises Zwickau zum

31.12.2019 wie folgt fest:

                1. In der Ergebnisrechnung

 

                    in den ordentlichen Erträgen in Höhe von EUR                                             366.086.622,67

                    in den ordentlichen Aufwendungen in Höhe von EUR                               362.839.937,34

    mit einem ordentlichen Ergebnis in Höhe von EUR                         3.246.685,33

                    (nachrichtlich Verwendung: Einstellung in die Rücklage aus dem ordentlichen Ergebnis)

                   

    in den außerordentlichen Erträgen in Höhe von EUR                     1.149.135,49

                    in den außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von EUR          166.570,95

                    mit einem Sonderergebnis in Höhe von EUR                                         982.564,54

                    (nachrichtlich Verwendung: Einstellung in die Rücklage des Sonderergebnisses)

                2. In der Finanzrechnung

 

                    mit einem Anfangsbestand an Zahlungsmitteln am 01.01.2018

                    in Höhe von EUR                                                                                                          34.538.330,00

                    mit einem Endbestand an Zahlungsmitteln am 31.12.2018

                    in Höhe von EUR                                                                                                          45.309.952,45

                3. In der Vermögensrechnung

                    mit einer Bilanzsumme in Höhe von EUR                                         481.442.419,14


Begründung:

Der Jahresabschluss des Landkreises Zwickau für das Haushaltsjahr 2019 wurde entsprechend den haushaltsrechtlichen Vorschriften der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen in Verbindung mit der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen und den zu ihrer Ausführung erlassenen Vorschriften aufgestellt und dem Rechnungsprüfungsamt am 8. Juli 2022 zur Prüfung zugeleitet.

Mit dem Dritten Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts vom 9. Februar 2022 (SächsGVBl. S. 134) wurde die Sächsische Gemeindeordnung geändert und der § 88 Absatz 5 wie folgt gefasst:

„Die Gemeinden dürfen nach Beschluss des Gemeinderats bei den Jahresabschlüssen der Haushaltsjahre bis einschließlich 2020 auf die Bestandteile gemäß Absatz 2 Satz 2 sowie Absatz 3 und 4 verzichten.“

Die vorliegende Fassung berücksichtigt diese Regelung zur Vereinfachung und Beschleunigung bei der Aufstellung offener Jahresabschlüsse. Der als Anlage beigefügte Jahresabschluss gliedert sich in die Bestandteile:

·             Ergebnisrechnung,

·             Finanzrechnung,

·             Vermögensrechnung (Bilanz – Aktiva und Passiva).

Zu den einzelnen Positionen der Vermögensrechnung, der Ergebnis- und der Finanzrechnung sind schwerpunktmäßige Erläuterungen beigefügt.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2019 hat der Landkreis von folgenden gesetzlichen Erleichterungen gemäß § 88 Abs. 5 SächsGemO Gebrauch gemacht:

·             Verzicht auf den Anhang (§ 88 Absatz 2 Satz 2 SächsGemO),

             Verzicht auf den Rechenschaftsbericht (§ 88 Absatz 2 Satz 2 SächsGemO) sowie

·             Verzicht auf den Bestandteil gemäß § 88 Abs. 3 SächsGemO.

Folgende Übersichten, die als Anlagen zum Anhang (§ 88 Abs. 4 SächsGemO) bestimmt sind, wurden an einer anderen Stelle im Jahresabschluss eingefügt: (Seite 20 ff.):

·             die Anlagenübersicht,

·             die Verbindlichkeitenübersicht,

·             die Forderungsübersicht und

·             die Übersicht über die in das folgende Jahr übertragenen Haushaltsmittel.

Anlage

 


§ 61 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen i. V. m.
§ 88 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen