Betreff
Vergabe von Lieferleistungen nach VgV für Energieträger Strom für das Verwaltungszentrum Königswalder Str. 18, 08412 Werdau
Vorlage
BV/487/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Wirtschafts-, Bau- und Umweltausschuss beschließt:

 

1.    Die Vergabe der Lieferleistungen für den Energieträger Strom für das Verwaltungszentrum Königswalder Str. 18, 08412 Werdau für das Jahr 2023 an die

 

Stadtwerke Glauchau Dienstleistungsgesellschaft mbh mit einem Angebotspreis von

 

·         Arbeitspreis:         66,99 ct / kWh netto

·         Grundpreis:          1877,62 € / Monat netto.

 

Bei einem Jahresverbrauch von 434.000 kWh entspricht das einer Auftragssumme von 372.788,97 € brutto.

 

 

2.    Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Haushaltsplan im Ergebnisplan im Produktkonto 11180102.4241018 und im Finanzplan im Produktkonto 11180102.7241018 in entsprechender Höhe eingestellt.

 


Begründung:

 

Die Unsicherheiten auf den Energiemärkten und die angespannte Versorgungslage mit Erdgas haben zu hohen Energiepreissteigerungen beigetragen. Die hohen Preissteigerungen für Erdgas führen aufgrund der Abhängigkeit der Stromerzeugung vom Erdgas auch zu höheren Strompreisen. Die Energiepreise steigen in 2022 auf allen Wirtschaftsstufen exorbitant an.

 

Alle Energieversorger passen gegenwärtig für 2023 die Energielieferpreise den jeweils aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen am Markt an. Preissteigerungen um 300 % und mehr sind prognostiziert. Eine Stabilisierung und ein Preisrückgang sind bis auf Weiteres nicht zu erwarten, ein weiterer Preisanstieg jedoch umso mehr. Die aktuelle explosionsartige Entwicklung der Energiepreise zwingen den LK zum sofortigen Handeln für Vertragsabschlüsse für Energielieferungen für 2023.

 

Alle Energielieferverträge im Verantwortungsbereich des Zentralen Immobilienmanagements im Landratsamt (Sonderverträge) unterliegen dem Sonderkündigungsrecht bei Preisänderungen bzw. enden automatisch zum 31.12.2022, sofern die Vertragslaufzeit nicht verlängert wird. Erfolgt keine Anpassung des jeweiligen Sondervertrages, fällt die entsprechende Immobilie ab 01.01.2023 in die Grundversorgung des Netzbetreibers zurück. Die Grundversorgungspreise richten sich nach den am 01.01.2023 gehandelten Börsenpreisen. Das ist der ungünstigste Fall. Da alle bisherigen Energieversorger auch Netzbetreiber sind, ist die Grundversorgung durch diese gewährleistet.

 

Die Energieversorger können Energie an der Börse aktuell nur mit einer Laufzeit von mindestens   1 Jahr einkaufen. Änderungen zeichnen sich ab, sind aber für das Jahr 2023 noch nicht wirksam. Die Börsenpreise ändern sich laufend, es gibt keine garantierten Angebots- und Bindefristen an der Börse. Aufgrund dessen können die Energieversorger verbindliche Preisangebote nur äußerst kurzfristig (wenige Stunden) aufrechterhalten. Die Durchführung eines offenen (ggf. auch europaweiten) Vergabeverfahrens mit sehr langen Bindefristen würde deshalb ohne annehmbares Ergebnis verlaufen, da entweder keine oder nur extrem überhöhte Angebote unter spekulativer Preisentwicklung eingehen würden.

 

Deshalb hat die Verwaltung beschlossen, schnellstmöglich Energielieferverträge für alle Objekte des Landratsamtes für das gesamte Jahr 2023 abzuschließen. Die Vergabe wird aufgrund der aktuellen Preis- und Lieferentwicklung als dringend zur Erfüllung der Versorgungssicherheit und Arbeitsfähigkeit der Verwaltung eingestuft.

Ebenfalls aufgrund der Dringlichkeit wird das Verfahren abweichend von den Vorgaben der VOL bzw. VgV  im vorliegenden Ausnahmefall als beschränkte formlose Ausschreibung durchgeführt.

 

Nach einheitlicher Aussage der Energieversorger werden in der Regel aktuell keine Neukunden angenommen, deshalb wird der Bieterkreis auf die Lieferanten beschränkt, die bereits mindestens einen Energieliefervertrag mit dem Landkreis Zwickau abgeschlossen haben.

 

Zusätzlich zum Stromangebot erbitten wir optional separate Angebote für Ökostrom, wobei diesbezügliche Angebote nur Lieferungen aus erneuerbaren Energien ohne Zertifikatehandel beinhalten dürfen.

 

Alle Energielieferverträge wurden objektweise im Zuständigkeitsbereich des Amtes für ZIM ausgeschrieben (geschätzte Wertgrenze pro Vertrag < 250 T€ brutto). Für das Verwaltungszentrum Königswalder Str. 18, 08412 Werdau obliegt die Zuständigkeit der Vergabe dem Kreistag / WBU.

 

Auf Grund der von den Energieversorgern angezeigten sehr kurzen Bindefrist wurden die Termine wie folgt festgelegt

 

Laufzeit/Lieferzeitraum:              01.01.2023 bis 31.12.2023

Aufforderung zur Angebotsabgabe:        05.09.2022

Angebotsfrist (Eingang):              07.09.2022, 10:00 Uhr

Bindefrist:                                                          08.09.2022, 08:00 Uhr

 

Die Angebotsauswertung und der Vergabevorschlag werden zur Sitzung des WBU am 07.09.2022 in nichtöffentlicher Vorberatung vorgestellt, die Vorlage entsprechend mit den Angaben aus dem Bestangebot vervollständigt und zur Beschlussfassung empfohlen.

 


Vergabeverordnung – VgV

VOL/A

Hauptsatzung des Landkreises Zwickau