Der Kreistag nimmt die Informationsvorlage zum Stand der Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 zur Kenntnis.
Begründung/Information:
Dem Kreistag kann zum jetzigen Zeitpunkt kein nach den Vorschriften der Sächsischen Landkreisordnung ausgeglichener und genehmigungsfähiger Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 vorgelegt werden. Die Gründe dafür werden nachfolgend erläutert. Dem Kreistag werden die Planungsunterlagen zum gegenwärtigen Bearbeitungsstand mit dieser Vorlage zur Verfügung gestellt.
Der Planungsprozess für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wurde durch die Landkreisverwaltung als Doppelhaushalt inhaltlich und terminlich so gestaltet, dass eine Einbringung in die Kreistagssitzung am 5. Oktober 2022, die Beratung in den Fraktionen und Ausschüssen dann anschließend bis Anfang Dezember 2022 und die Beschlussfassung in der Sitzung am 7. Dezember 2022 erfolgen und möglich sein sollte.
Der Planungsprozess wurde ausgehend von den Ergebnissen der abgeschlossenen Haushaltsjahre und den Erfahrungen mit den Planungen der letzten Jahre so umgestellt, dass zum einen ein strafferer Planungsprozess und zum anderen eine bessere und genauere Schätzung der Planungsansätze erreicht wurden. Diese sind jetzt insgesamt risikoorientierter und anspruchsvoller im Hinblick auf die Einhaltung des Budgets gebildet. So konnte unter Inanspruchnahme von Ersatzdeckungsmitteln und Rücklagen bis August 2022 ein vorlage- und genehmigungsfähiger Haushaltsplan für die Jahre 2023 und 2024 aufgestellt werden, der im Ergebnis sehr knapp aber durchführbar war.
Folgende kurzfristige Änderungen führten dazu, dass nach Abschluss der Vorbereitungen die Bearbeitung der Vorlage abgebrochen werden musste:
- Entwicklungen am Energiemarkt
- weitere Erhöhung der Sozialumlage des Kommunalen Sozialverbandes
- Anpassungen im Bereich Asyl in Bezug auf die Ukraine-Flüchtlinge
Eine kurzfristige Deckung der zusätzlich angekündigten Mehrausgaben von 7 bis 10 Mio. € kann ohne zusätzliche Mittelzuführungen oder Leistungseinschränkungen nicht im Haushaltsplan abgebildet werden. Einsparpotenziale wurden bereits im Planungsverlauf aufgedeckt und eingekürzt. Eine Deckung aus zusätzlichen Zuweisungen des Freistaates über das SächsFAG scheidet nach vorliegenden Informationen aus. Insoweit kann zur Sitzung des Kreistages am 5. Oktober 2022 kein Entwurf für einen genehmigungsfähigen Haushaltsplan vorgelegt werden.
Dem Kreistag werden zur Information über den
aktuellen Planungsstand in den Anlagen
(Stand: 7. September 2022):
· Erläuterungen zu Schwerpunkthemen,
· der Entwurf des Ergebnishaushaltes,
· der Entwurf des Finanzhaushaltes,
· der Haushaltsquerschnitt – Ergebnishaushalt (Entwurf),
· der Haushaltsquerschnitt – Finanzhaushalt (Entwurf),
· eine Übersicht über die geplanten Investitionen und
· eine Übersicht über die im Ergebnishaushalt geplanten Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen ( > 50.000 €)
für den Doppelhaushalt 2023/2024 zur Kenntnis gegeben.
Der vorliegende Haushaltsplan enthält alle in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 für die Erfüllung der Aufgaben des Landkreises voraussichtlich:
- anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen,
- eingehenden ergebnis- und vermögenswirksamen Einzahlungen und zu leistenden ergebnis- und vermögenswirksamen Auszahlungen und
- notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Es ist vorgesehen, in der Kreistagssitzung am 7. Dezember 2022 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023/2024 als 1. Lesung in den Kreistag einzubringen und zur Beschlussfassung in der Kreistagssitzung am 22. März 2023 vorzulegen. Die Verwaltung schlägt dazu folgenden Ablauf vor:
23. November 2022 Vorstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2023/2024 (Eckdaten) im Hauptausschuss
7.
Dezember 2022 Kreistag
Einbringung
der 1. Lesung – Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2023/2024
8. Dezember 2022 bis Auslegung des Haushaltsplanes in den Bürgerservicebüros
16. Dezember 2022
8. Dezember 2022 bis Zeitraum für Einwendungen der Bürger
29. Dezember 2022
bis 7. März 2023 Vorberatung des Entwurfs (Auszüge) im Sozial- und Gesundheits-ausschuss
bis 7. März 2023 Vorberatung des Entwurfs (Auszüge) im Jugendhilfeausschuss
bis 7. März 2023 Vorberatung des Entwurfs (Auszüge) im Bildungs- und Kulturausschuss
bis 7. März 2023 Vorberatung des Entwurfs (Auszüge) im Wirtschafts-, Bau- und Umweltausschuss
bis 7. März 2023 Vorberatung des Entwurfs (Auszüge) im Beteiligungsausschuss
8. März 2023 Vorberatung im Hauptausschuss
22. März
2023 Kreistag
Beschluss Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023/2024
Anlagen
(werden am 29. September 2022 im Somacos eingestellt)
· Erläuterungen zu Schwerpunkthemen,
· Entwurf des Ergebnishaushaltes,
· Entwurf des Finanzhaushaltes,
· Haushaltsquerschnitt – Ergebnishaushalt (Entwurf),
· Haushaltsquerschnitt – Finanzhaushalt (Entwurf),
· Übersicht über die geplanten Investitionen,
Übersicht über die im Ergebnishaushalt geplanten Instandhaltungs- und Instandsetzungs-maßnahmen (> 50.000 €)
§ 61 Sächsische Landkreisordnung i. V. m. §§ 74 ff.
Sächsische Gemeindeordnung