Betreff
Haushaltsdurchführung 2022 des Landkreises Zwickau zum Stand 30. September 2022
Vorlage
InfoV/529/2022
Art
Informationsvorlage

Der Hauptausschuss nimmt die Information „Haushaltsdurchführung 2022 des Landkreises Zwickau zum Stand 30. September 2022“ zur Kenntnis.

  


Begründung:

Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan des Landkreises Zwickau für die Haushaltsjahre 2021/2022 wurde in der Sitzung des Kreistages am 2. Dezember 2020 beschlossen (Beschluss-Nr. 079.2/20/KT) und am 7. Dezember 2020 der Rechtsaufsichtsbehörde zur Feststellung der Gesetzmäßigkeit vorgelegt. Mit Schreiben vom 23. März 2021 erfolgten durch die Landesdirektion Sachsen unter Berücksichtigung bestimmter Auflagen die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit und die Genehmigung der festgesetzten Gesamtbeträge der Kreditaufnahmen sowie Verpflichtungsermächtigungen. Seit 4. Mai 2021 ist der Landkreishaushalt rechtskräftig.

Des Weiteren hat der Kreistag beschlossen (Beschluss-Nr. 079.1/20/KT):

1.    den Hauptausschuss vierteljährlich für den Zeitraum des Doppelhaushaltes 2021 und 2022 über den aktuellen Stand zur Haushaltsentwicklung zu informieren und

2.    über die Verwendung freigewordener investiver Mittel hat der Kreistag zu entscheiden.

Über den Einsatz von freiwerdenden Investitionsmitteln aus dem Haushaltsvollzug 2021 hat der Kreistag am 13. Oktober 2021 entschieden (Beschluss Nr. 135/21/KT).

  


Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO), Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils gültigen Fassung, Beschluss-Nr. 079.1/20/KT zum Doppelhaushalt 2021/2022