Der Hauptausschuss nimmt die Information „Haushaltsdurchführung 2022 des Landkreises Zwickau zum Stand 30. September 2022“ zur Kenntnis.
Begründung:
Die
Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan des Landkreises Zwickau für die
Haushaltsjahre 2021/2022 wurde in der Sitzung des Kreistages am 2. Dezember
2020 beschlossen (Beschluss-Nr. 079.2/20/KT) und am 7. Dezember 2020 der Rechtsaufsichtsbehörde
zur Feststellung der Gesetzmäßigkeit vorgelegt. Mit Schreiben vom 23. März 2021
erfolgten durch die Landesdirektion Sachsen unter Berücksichtigung bestimmter
Auflagen die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit und die Genehmigung der festgesetzten
Gesamtbeträge der Kreditaufnahmen sowie Verpflichtungsermächtigungen. Seit 4.
Mai 2021 ist der Landkreishaushalt rechtskräftig.
Des Weiteren hat der Kreistag
beschlossen (Beschluss-Nr. 079.1/20/KT):
1.
den Hauptausschuss vierteljährlich für den Zeitraum
des Doppelhaushaltes 2021 und 2022 über den aktuellen Stand zur
Haushaltsentwicklung zu informieren und
2.
über die Verwendung freigewordener investiver
Mittel hat der Kreistag zu entscheiden.
Über den Einsatz von freiwerdenden
Investitionsmitteln aus dem Haushaltsvollzug 2021 hat der Kreistag am 13.
Oktober 2021 entschieden (Beschluss Nr. 135/21/KT).
Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO), Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils gültigen Fassung, Beschluss-Nr. 079.1/20/KT zum Doppelhaushalt 2021/2022