Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss
ermächtigt den Landrat, die Verlängerung des Mietvertrages mit der STABAC
Projektmanagement GmbH, geschäftsansässig Tirgrathsfeldweg 7 in 04447 Moers –
vertreten durch den Generalbevollmächtigten/Eigentümer, Herrn B. Fuest, – für
das Objekt
Oststraße 17 in 09212 Limbach-Oberfrohna
gemäß Anlage
abzuschließen.
Begründung:
1.
Rechtliche Rahmenbedingungen für die
Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern und
anderen ausländischen Flüchtlingen
Gemäß § 2 des Gesetzes zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen
im Freistaat Sachsen (Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz - SächsFlüAG) vom
25. Juni 2007 ist der Vollzug dieses Gesetzes dem Landkreis Zwickau als untere
Unterbringungsbehörde als Pflichtaufgabe nach Weisung übertragen. Der Landkreis
Zwickau ist verpflichtet, die ihm vom Freistaat Sachsen zugewiesenen
Asylbewerber und anderen ausländischen Flüchtlinge unterzubringen und die
erforderlichen Unterbringungseinrichtungen zu schaffen und zu betreiben. Die
Durchführung dieser Aufgabe kann auf Dritte übertragen werden.
Die Möglichkeit der Beauftragung Dritter mit dem Betrieb von
Unterbringungseinrichtungen nimmt der Landkreis Zwickau seit dem Jahr 2008 in
Anspruch; die Rechtsvorgänger haben dies bis dahin ebenso gehandhabt. Die
Beauftragung Dritter richtet sich dabei nach dem Vergaberecht.
2.
Aktuelle Unterbringungs- und Betreuungssituation
Der Landkreis Zwickau verfügt aktuell über
-
vier zentral betriebene Gemeinschaftsunterkünfte
(Wohnheime) mit einer Mindestkapazität von insgesamt 599 Plätzen/einer
Höchstkapazität von insgesamt 849 Plätzen sowie
-
sechs dezentral betriebene Gemeinschaftsunterkünfte
(Wohnprojekte) mit einer Mindestkapazität von insgesamt 767 Plätzen/einer
Höchstkapazität von insgesamt 2.135 Plätzen.
Alle optionalen Möglichkeiten der Vertragserweiterung wurden durch den
Landkreis Zwickau in Anspruch genommen, so dass aktuell insgesamt 2.984
Unterbringungsplätze vertraglich vereinbart sind.
Entsprechend dem Unterbringungskonzept des Landkreises Zwickau, zu
welchem Einvernehmen mit den Bürgermeistern der Städte und Gemeinden besteht,
sind die gemeinschaftlichen Unterbringungsplätze auf die aus der Jugend- und
Sozialhilfe bestehenden Planungsräume I – V nach dem Einwohnerschlüssel zu
verteilen.
Die Verteilung
stellt sich wie folgt dar:
Planungsraum |
Kapazitäten der Wohnheime und Wohnprojekte
Stand 01.11.2022 |
I |
769 |
II |
700 |
III |
487 |
IV |
626 |
V |
402 |
gesamt |
2.984 |
Der stetige Anstieg an zugewiesenen Asylbewerbern sowie die
gleichzeitige Migration ukrainischer Flüchtlinge haben im Landkreis Zwickau zu
einer starken Auslastung der Unterbringungseinrichtungen, insbesondere der
Wohnheime, geführt. Dabei ist festzustellen, dass der zeitweise rückläufige
Anteil an allein reisenden Personen wieder zunimmt.
Zum 01.11.2022 waren die Wohnheime mit insgesamt 800 Personen, die
Wohnprojekte mit 1.444 Personen belegt. Dies entspricht einer Auslastung von
94,2 bzw. 67,6 Prozent. 288 Personen waren darüber hinaus in selbst
angemieteten Wohnungen untergebracht.
Die Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge erfolgt vorrangig in
Gewährträgerwohnungen, mit deren Anmietung Städte und Gemeinden durch den
Landkreis Zwickau beauftragt wurden. Zum 01.11.2022 waren 113 ukrainische
Flüchtlinge in Gewährswohnungen untergebracht.
3. Unterbringungs- und
Betreuungssituation
Gemäß den Informationen des Landes Sachsen vom 22.09.2022 bzw.
18.10.2022 bewegen sich die Zugangszahlen an Asylbewerbern seit der 20.
Kalenderwoche (KW) auf hohem Niveau, so dass hohe Zahlen im Bereich der
landesinternen Verteilung zu bewältigen sind. Aktuell wird weiterhin mit einer
Abverteilung in die Landkreise und kreisfreien Städte von wöchentlich 600
Personen geplant.
Die Verteilquote des Landkreises Zwickau beträgt gemäß § 6 Abs. 3
SächsFlüAG 7,68 Prozent. Dies entspricht wöchentlichen Zuweisungen von jeweils
46 Asylbewerbern, so dass bis 31.12.2022 landesinterne Zuweisungen weiterer 414
Personen zu erwarten sind.
Auch für das kommende Jahr prognostiziert das Land Sachsen anhaltend
hohe Asylbewerberzahlen, ähnlich der Jahre 2018/2019. Demgemäß muss
davonausgegangen werden, dass dauerhaft die vorhandenen
Unterbringungskapazitäten im Landkreis Zwickau benötigt und ausgelastet werden.
Wie bereits unter Pkt. 2 dargelegt, betrug die Gesamtauslastung mit
2.244 belegten Plätzen in den Wohnheimen und Wohnprojekten zum Stichtag
01.11.2022 ca. 75 % (ohne Unterbringung Gewährträgerwohnraum für ukrainische
Flüchtlinge).
Sofern die Zuweisungen lt. Verteilplanungen der Landesdirektion Sachsen
annähernd eintreten, ist unter Berücksichtigung von Abgängen mit einer Belegung
von ca. 2.600 Plätzen in Wohnheimen und Wohnprojekten zu rechnen. Das
entspricht zum 31.12.2022 bereits einer Gesamtauslastung von 87%.
Die Suche nach geeigneten Objekten zur gemeinschaftlichen Unterbringung
von Asylbewerbern (Wohnheimen) gestaltet sich schwierig. Entsprechend ist der
Landkreis gehalten, bestehende Unterbringungskapazitäten zu den derzeit fixierten
Konditionen zu sichern.
4.
Änderungsvereinbarung
zum Mietvertrag
Seit dem Jahr 2016 nutzt der Landkreis Zwickau das Objekt Oststraße 17
in 09212 Limbach-Oberfrohna zur Unterbringung von maximal 150 Asylbewerbern und
anderen ausländischen Flüchtlingen.
Das Gebäude verfügt über 3 Etagen zzgl. Keller; die Gebäudenutzfläche
beträgt 2.660 m².
Der zwischen dem Landkreis Zwickau und der STABAC Projektmanagement GmbH
geschlossene Mietvertrag vom 17.02.2016/08.03.2016 regelt eine
Festvertragslaufzeit bis 30.04.2026 sowie das einseitige Optionsrecht des
Landkreises der Verlängerung der Vertragslaufzeit um fünfmal ein Jahr, somit
maximal bis 30.04.2031.
Vereinbart wurde eine Nettokaltmiete von 8,00 €/m². Die Kosten für
Nettokaltmiete betragen monatlich 21.280 € bzw. jährlich 255.360 €. Hinzu
kommen die Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV). Im
Kalenderjahr 2021 entstanden hierfür Kosten in Höhe von insgesamt 80.720,30 €
Am 27.07.2022 unterbreitete die Eigentümerin des Objektes dem Landkreis
Zwickau das Angebot der Verlängerung der Festvertragslaufzeit bis zum
31.12.2031 bei gleichbleibenden Mietkonditionen. Einschließlich der
unveränderten Vertragsverlängerungsoptionen wäre damit eine maximale
Vertragslaufzeit bis 31.12.2036 gewährleistet.
Das Gebäude erfüllt die Anforderungen an eine Gemeinschaftsunterkunft
für Asylbewerber gemäß der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen
Staatsministeriums des Innern über die Mindestempfehlungen zu Art, Größe und
Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften (VwV-Unterbringung).
Die Bestimmungen des
Vergaberechtes sind bezüglich der Vertragsverlängerung gewahrt. Nach § 107 Abs.
1 Nr. 2 GWB ist das Vergaberecht nicht anzuwenden unter anderem auf die Vergabe
von öffentlichen Aufträgen für die Miete von vorhandenen Gebäuden, ungeachtet
ihrer Finanzierung.
5.
Finanzierung
Die Haushaltsmittel werden im Produktkonto 31310105.4339230 ausgewiesen.
Anlagen:
Mietvertrag Oststraße 17 in 09212 Limbach-Oberfrohna
Entwurf
Änderungsmietvertrag
Gesetz zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen im Freistaat
Sachsen (Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz – SächsFlüAG)
Hauptsatzung des
Landkreises Zwickau
SächsLkrO