Betreff
Förderung der Träger der freien Jugendhilfe im Jahr 2023 im Leistungsbereich § 11 SGB VIII
Vorlage
BV/547/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt

1.    Die Rangfolge der Förderung der Träger der freien Jugendhilfe in dem Leistungsbereich § 11 SGB VIII für das Haushaltsjahr 2023

1.1.  zunächst entsprechend der Reihenfolge ihrer Priorisierung bis zur Deckung des Primär-bedarfs aller richtlinienkonform gestellten Anträge (Anlage 2) und darauffolgend

1.2.  entsprechend der Reihenfolge ihrer Priorisierung bis zur Deckung des Sekundärbedarfs -aller richtlinienkonform gestellten Anträge (Anlage 2).

2.    Mehrerträge aus der Zuweisung der Jugendpauschale 2023 sowie nicht abgerufene Förder-mittel aus dem Fördervollzug 2023 werden an die Leistungsangebote entsprechend der Reihenfolge ihrer Priorisierung, vorbehaltlich der Kofinanzierung der Sitzkommune, vergeben. Mindererträge aus der Jugendpauschale mindern in umgekehrter Reihenfolge der Priorisierung die Förderung (Anlage 2).

3.    Die Verwaltung wird ermächtigt, bei richtlinienkonformer Bewilligung aller Anträge im Leistungsbereich § 11 SGB VIII die noch zur Verfügung stehenden Mittel auf die Leistungsbe-reiche §§ 12-14 SGB VIII und § 16 SGB VIII zu verteilen.

4.    Der Vollzug der Förderung nach Ziffer 1 bis 3 steht unter dem Vorbehalt der

a)    Bereitstellung der Fördermittel des Freistaates Sachsen 2023 (FRL Jugendpauschale),

b)    des Haushaltsbeschlusses 2023 durch den Kreistag,

c)    der Genehmigung des Haushaltes 2023 durch die Landesdirektion und

d)    des wirksamen Inkrafttretens des Haushaltes 2023.


Begründung:

Die Richtlinie des Landkreises Zwickau zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich der freien Jugendhilfe §§ 11 – 14 und § 16 SGB VIII (FRL Freie Jugendhilfe) und die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Unterstützung örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe (FRL Jugendpauschale) bilden Grundlage der Finanzierung der Fachkraftförderung im Landkreis Zwickau.

Die Bewertung aller richtlinienkonform gestellten Anträge auf Fachkraftförderung in den Leistungsbereichen §§ 11 - 14 und § 16 SGB VIII erfolgte anhand der vom Jugendhilfeausschuss am 02.11.2022 beschlossenen Bewertungsmatrix inkl. der Erstellung einer Priorisierungsliste basierend auf den Ergebnissen der Bewertung in den einzelnen Leistungsbereichen.

Das Ergebnis der Bewertung der Angebote des Leistungsbereiches § 11 SGB VIII und die sich hieraus ergebende Priorisierungsreihenfolge ist in der Anlage 2 dargestellt.

Gemäß Vorabinformation des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen (KSV) werden dem Landkreis Zwickau für das Jahr 2023 insgesamt 1.089.091,39 Euro (2022: 1.101.836,41 Euro) im Rahmen der FRL Jugendpauschale zur Verfügung gestellt. Da sich aus dieser Vorabinformation keine rechtsverbindliche Fördermittelbereitstellung ergibt und zum aktuellen Zeitpunkt auch kein kommunaler Haushalt in Kraft getreten ist, kann eine finanzielle Darstellung der gewährten Fördermittel je Projekt nicht erfolgen.

Der Fördervollzug entsprechend des zur Verfügung stehenden Budgets sowie die Vergabe von unterjährig nicht abgerufenen Fördermitteln und eventueller Rücklaufmittel aus weiteren Leistungs-bereichen erfolgt gemäß der Reihenfolge der Priorisierung nach Bereitstellung der Fördermittel des Landes Sachsen, dem Beschluss des Haushaltes 2023 durch den Kreistag, dessen Genehmigung durch die Landesdirektion und dem wirksamen Inkrafttreten des Haushaltes 2023.

Der Antrag des Trägers CVJM e.V. für das Leistungsangebot „bunte Box“ wurde nicht fristgerecht eingereicht und konnte somit keine Berücksichtigung finden.

Der Antrag des Trägers FV für offene Jugendarbeit im Limbacher Land e.V.: Förderung einer Vernetzungsstelle im Rahmen der Fachkraftförderung für die Leistungsangebote Jugendhaus „Area23“ Rußdorf und Jugendclub „suspect“ (§ 11 SGB VIII) sowie Mobile Jugendsozialarbeit

(§ 13/1 SGB VIII) wird nicht befürwortet. Der Einsatz einer Fachkraft für die Koordinierung von Projekten in verschiedenen Leistungsbereichen eines Trägers ist gemäß der Förderrichtline

„Freie Jugendhilfe“ nicht vorgesehen.

Anlage 1: Darstellung der Aufwendungen im Bereich der Förderung der Träger der freien Jugend-hilfe 2023 für die Angebote in den Leistungsbereichen §§ 11-14 und § 16 SGB VIII vor-behaltlich dem Inkrafttreten der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans des Land-kreises sowie der Bereitstellung der Jugendpauschale durch den Freistaat Sachsen

Anlage 2: Förderung der Träger der freien Jugendhilfe in dem Leistungsbereich § 11 SGB VIII im Jahr 2023

 


Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII);

§ 12 der Hauptsatzung des Landkreises Zwickau;

§ 8 Nr. 3 Satzung des Jugendamtes des Landkreises Zwickau;

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Unterstützung örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe (FRL Jugendpauschale)

Richtlinie des Landkreises Zwickau zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich der freien Jugendhilfe §§ 11 – 14 und
§ 16 SGB VIII (FRL Freie Jugendhilfe)