Beschlussvorschlag:
Der Wirtschafts-, Bau- und Umweltausschuss beschließt die Vergabe von zusätzlichen Bauleistungen nach VOB/A für
das Objekt "K 9332 östl. Wiesenburg 2. BA, 2. TA - ID 9784" -
Lückenschluss bis zur S 282 an das Unternehmen
Wolfgang Scharnagl
GmbH
Hoch- und
Tiefbau
Gewerbering 49
09456 Annaberg-Buchholz
mit einer geprüften Endsumme von 485.232,53 € (brutto).
Begründung der Notwendigkeit der Vergabe der Leistungen:
Mit den
zusätzlichen Leistungen zur Herstellung des Straßenbaus zwischen der Einmündung
der K 9332 in die S 282 bei Station 0+000 und dem derzeit geplanten
Bauanfang bei Station 0+104 muss unverzüglich, so schnell wie möglich, begonnen
werden. Die Beauftragung der zusätzlichen Leistungen muss auf
schnellstmöglicher Zeitschiene erfolgen, da ansonsten die
Fertigstellungstermine nicht eingehalten werden können.
Derzeit
konzentrieren sich im Großraum Kirchberg/Weißbach/Wildenfels mehrere
langfristige Straßenbaumaßnahmen, beauftragt durch das Landesamt für Straßenbau
und Verkehr (LASuV), den Landkreis Zwickau sowie die betreffenden Gemeinden.
Aus diesem Grund gab es im Dezember 2022 mehrere Gesprächsrunden mit all diesen
Beteiligten. In diesen Gesprächsrunden wurde ein Konzept entwickelt, in welcher
zeitlichen Abfolge die einzelnen Maßnahmen mit den jeweils zugehörigen
Straßensperrungen und Umleitungen durchzuführen sind. Dies bedeutet im Einzelnen
für unsere Baumaßnahme:
·
Eine
halbseitige Straßensperrung mit Einbahnstraßenverkehr der S 282 zur
Vorbereitung der Asphaltarbeiten auf der K 9332 wird nur in den Sommerferien
genehmigt.
·
Eine
Woche Vollsperrung der S 282 im Einmündungsbereich zur Durchführung der
Asphaltarbeiten wird ebenfalls nur in den Sommerferien genehmigt.
·
Beide
Sperrungen werden erst genehmigt, wenn die Brückenbaumaßnahme im Zuge der
S 282 in Schönau durch das LASuV fertiggestellt ist (läuft derzeit noch).
·
Die
beiden Sperrungen der S 282 müssen vor dem Baustart der B 93 (Bereich von
Wiesenburg Richtung Schneeberg unter Vollsperrung) am 31.08.2023 abgeschlossen
sein.
Weiterhin ist bei
den Baumaßnahmen an der K 9332 sicherzustellen, dass in der Woche vom
05.06.2023 bis 09.06.2023 die Anwohner der Thomas-Müntzer-Straße 1, 3 und 5 die
Baustelle passieren können, da in diesem Zeitraum die Deutsche Bahn den
Bahnübergang „Weißbach“ aufgrund Gleisbaumaßnahmen sperrt.
Zusätzlich sind
noch umfangreiche Bauleistungen im Bereich der Stützwanderneuerungen an der K
9332 durchzuführen. Die gesamte in der Zwickauer Mulde liegende Baustraße muss
zurückgebaut werden. Zur ökologischen Aufwertung der Zwickauer Mulde sind
inklinante Buhnen als Ausgleichsmaßnahme herzustellen. Diese Leistungen im
Gewässer dürfen aufgrund der Bestimmungen zum Schutz des Fischbestandes erst ab
dem 16.06.2023 erfolgen. Bei diesen Arbeiten werden umfangreiche
Materialtransporte sowohl aus der Mulde heraus (Schüttmaterial der Baustraße)
als auch in die Mulde zurück (Wasserbausteine für Buhnenbau) erforderlich.
Gleichzeitig wirkt
sich auf den Bauablauf aus, dass die Sanierung des Durchlasses „Goldbach“ quasi
alle anderen Arbeiten im gesamten Baubereich „blockiert“, da der Durchlass
direkt im Einmündungsbereich zur S 282 liegt und somit die erforderliche
Baugrube eine Anfahrt durch Fahrzeuge in den übrigen Baubereich verhindert.
Die Leistungen
müssen schnellstmöglich beauftragt werden, um eine Durchführung der Arbeiten
bis 31.08.2023 sicherstellen zu können. Sollte dies nicht gelingen, sind die
bereits genehmigten Fördermittel für diesen Lückenschluss in Höhe von ca.
500.000 € zurückzugeben.
Begründung der
Vergabe als Nachtragsleistung:
Im Zuge der
Planungen und Abstimmungen zum möglichen Zeitfenster der Realisierung des
zusätzlichen Abschnittes von Stat. 0+000 bis Stat. 0+104 wurden ebenfalls
Überlegungen zur Form der Vergabe der Leistungen angestellt. Als Zwangspunkte
bei diesen Überlegungen stellten sich heraus:
1.
Die
Durchführung dieser zusätzlichen Leistungen muss zeitgleich mit der Herstellung
der Straßenbaumaßnahmen der Teilbauwerke Stützwand BW 5341 677 und Stützwand
BW 5341 679 erfolgen, da sonst die fristgerechte Abrechnung der
Fördermittel beim Fördermittelgeber per Verwendungsnachweis nicht machbar ist.
2.
Für die
Durchführung der Asphaltarbeiten speziell im Einmündungsbereich der K 9332 in
die S 282 steht ausschließlich die oben genannte Zeitphase, eine Woche in den
Sommerferien 2023, zur Verfügung. Werden diese Arbeiten nicht in diesem
Zeitfenster durchgeführt, so ist eine neuerliche Sperrung der S 282 aufgrund
der umfangreichen Bautätigkeit in den kommenden Monaten/Jahren im Großraum
Kirchberg/Weißbach/Wildenfels nicht absehbar.
3.
Im
Falle einer öffentlichen Ausschreibung der in Rede stehenden zusätzlichen
Leistungen besteht die Gefahr, dass eine zweite Baufirma diese Ausschreibung
gewinnt. Der mögliche Ausführungszeitraum bliebe aufgrund der unter 1.
genannten Gründe identisch. Es wären also zwei verschiedene Baufirmen im
gleichen Baufeld tätig. Dies würde zwangsläufig zu gegenseitigen Behinderungen
führen, die zur Folge haben können, dass die Zufahrtswege der derzeit tätigen
Baufirma zwischen Baufeld und Zwischenlagerfläche unterbrochen sind. Eine
Anfahrt über das andere Ende der Baustelle (aus Richtung Weißbach) wäre nur mit
extrem weiten Umwegen möglich, die zwangsläufig zu weiterem enormen
Nachtragspotential führen würden.
Aus den genannten
Gründen wurde sich für die Vergabe als Nachtragsleistung an die bereits tätige
Baufirma entschieden. Eine Vergabe durch eine öffentliche Ausschreibung ist aus
technologischen, zeitlichen und finanziellen Gründen ausgeschlossen.
Die Überprüfung der
Kalkulation der zusätzlichen Leistungen ergab, dass die Einheitspreise im
gleichen Preisrahmen der Kalkulation der Hauptvertragsleistungen plus Zuschläge
für Material- und Lohnpreissteigerungen von April 2021 bis Dezember 2022
liegen.
Nach Prüfung des Angebotes soll das Unternehmen
Wolfgang Scharnagl GmbH
Hoch- und Tiefbau
Gewerbering 49
09456 Annaberg-Buchholz
auf Grundlage der
geprüften Endsumme von 485.232,53 €
(brutto) bezuschlagt werden.
Die Bauzeit für die Gesamtbaumaßnahme (BW 5341 677, BW 5341 679 inkl.
Straßenbau sowie die in Rede stehenden zusätzlichen Leistungen) wurde vom
27.07.2021 bis 15.09.2023 festgelegt.
Die Kosten in Höhe von 485.232,53 € (brutto) sind unter dem Produktkonto 75421101.78512000 für die Vorhabennummer 7542119332131 (ID 9784) eingestellt und durch den Fördermittelbescheid aus dem Hochwasserschadensbeseitigungsprogramm 2013 vom 03.03.2023 sowie die mündliche Zusage des LASuV vom 24.03.2023 gedeckt.
§ 631 – 651 BGB,
SächsVergabeG,
VOB/B,
§ 37 Abs. 3 Satz 1 SächsLkrO,
§ 8 Hauptsatzung des Landkreises Zwickau