Betreff
Vergabe von zusätzlichen Bauleistungen nach VOB/A für das Objekt "K 9332 östl. Wiesenburg 2. BA, 2. TA - ID 9784" - Lückenschluss bis zur S 282
Vorlage
BV/584/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Wirtschafts-, Bau- und Umweltausschuss beschließt die Vergabe von zusätzlichen Bauleistungen nach VOB/A für das Objekt "K 9332 östl. Wiesenburg 2. BA, 2. TA - ID 9784" - Lückenschluss bis zur S 282 an das Unternehmen

 

Wolfgang Scharnagl GmbH

Hoch- und Tiefbau

Gewerbering 49

09456 Annaberg-Buchholz

 

mit einer geprüften Endsumme von 485.232,53 € (brutto).

 


Begründung der Notwendigkeit der Vergabe der Leistungen:

 

Mit den zusätzlichen Leistungen zur Herstellung des Straßenbaus zwischen der Einmündung der K 9332 in die S 282 bei Station 0+000 und dem derzeit geplanten Bauanfang bei Station 0+104 muss unverzüglich, so schnell wie möglich, begonnen werden. Die Beauftragung der zusätzlichen Leistungen muss auf schnellstmöglicher Zeitschiene erfolgen, da ansonsten die Fertigstellungstermine nicht eingehalten werden können.

 

Derzeit konzentrieren sich im Großraum Kirchberg/Weißbach/Wildenfels mehrere langfristige Straßenbaumaßnahmen, beauftragt durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV), den Landkreis Zwickau sowie die betreffenden Gemeinden. Aus diesem Grund gab es im Dezember 2022 mehrere Gesprächsrunden mit all diesen Beteiligten. In diesen Gesprächsrunden wurde ein Konzept entwickelt, in welcher zeitlichen Abfolge die einzelnen Maßnahmen mit den jeweils zugehörigen Straßensperrungen und Umleitungen durchzuführen sind. Dies bedeutet im Einzelnen für unsere Baumaßnahme:

 

·                Eine halbseitige Straßensperrung mit Einbahnstraßenverkehr der S 282 zur Vorbereitung der Asphaltarbeiten auf der K 9332 wird nur in den Sommerferien genehmigt.

·                Eine Woche Vollsperrung der S 282 im Einmündungsbereich zur Durchführung der Asphaltarbeiten wird ebenfalls nur in den Sommerferien genehmigt.

·                Beide Sperrungen werden erst genehmigt, wenn die Brückenbaumaßnahme im Zuge der S 282 in Schönau durch das LASuV fertiggestellt ist (läuft derzeit noch).

·                Die beiden Sperrungen der S 282 müssen vor dem Baustart der B 93 (Bereich von Wiesenburg Richtung Schneeberg unter Vollsperrung) am 31.08.2023 abgeschlossen sein.

Weiterhin ist bei den Baumaßnahmen an der K 9332 sicherzustellen, dass in der Woche vom 05.06.2023 bis 09.06.2023 die Anwohner der Thomas-Müntzer-Straße 1, 3 und 5 die Baustelle passieren können, da in diesem Zeitraum die Deutsche Bahn den Bahnübergang „Weißbach“ aufgrund Gleisbaumaßnahmen sperrt.

 

Zusätzlich sind noch umfangreiche Bauleistungen im Bereich der Stützwanderneuerungen an der K 9332 durchzuführen. Die gesamte in der Zwickauer Mulde liegende Baustraße muss zurückgebaut werden. Zur ökologischen Aufwertung der Zwickauer Mulde sind inklinante Buhnen als Ausgleichsmaßnahme herzustellen. Diese Leistungen im Gewässer dürfen aufgrund der Bestimmungen zum Schutz des Fischbestandes erst ab dem 16.06.2023 erfolgen. Bei diesen Arbeiten werden umfangreiche Materialtransporte sowohl aus der Mulde heraus (Schüttmaterial der Baustraße) als auch in die Mulde zurück (Wasserbausteine für Buhnenbau) erforderlich.

 

Gleichzeitig wirkt sich auf den Bauablauf aus, dass die Sanierung des Durchlasses „Goldbach“ quasi alle anderen Arbeiten im gesamten Baubereich „blockiert“, da der Durchlass direkt im Einmündungsbereich zur S 282 liegt und somit die erforderliche Baugrube eine Anfahrt durch Fahrzeuge in den übrigen Baubereich verhindert.

 

Die Leistungen müssen schnellstmöglich beauftragt werden, um eine Durchführung der Arbeiten bis 31.08.2023 sicherstellen zu können. Sollte dies nicht gelingen, sind die bereits genehmigten Fördermittel für diesen Lückenschluss in Höhe von ca. 500.000 € zurückzugeben.


 

Begründung der Vergabe als Nachtragsleistung:

 

Im Zuge der Planungen und Abstimmungen zum möglichen Zeitfenster der Realisierung des zusätzlichen Abschnittes von Stat. 0+000 bis Stat. 0+104 wurden ebenfalls Überlegungen zur Form der Vergabe der Leistungen angestellt. Als Zwangspunkte bei diesen Überlegungen stellten sich heraus:

 

1.         Die Durchführung dieser zusätzlichen Leistungen muss zeitgleich mit der Herstellung der Straßenbaumaßnahmen der Teilbauwerke Stützwand BW 5341 677 und Stützwand BW 5341 679 erfolgen, da sonst die fristgerechte Abrechnung der Fördermittel beim Fördermittelgeber per Verwendungsnachweis nicht machbar ist.

2.         Für die Durchführung der Asphaltarbeiten speziell im Einmündungsbereich der K 9332 in die S 282 steht ausschließlich die oben genannte Zeitphase, eine Woche in den Sommerferien 2023, zur Verfügung. Werden diese Arbeiten nicht in diesem Zeitfenster durchgeführt, so ist eine neuerliche Sperrung der S 282 aufgrund der umfangreichen Bautätigkeit in den kommenden Monaten/Jahren im Großraum Kirchberg/Weißbach/Wildenfels nicht absehbar.

3.         Im Falle einer öffentlichen Ausschreibung der in Rede stehenden zusätzlichen Leistungen besteht die Gefahr, dass eine zweite Baufirma diese Ausschreibung gewinnt. Der mögliche Ausführungszeitraum bliebe aufgrund der unter 1. genannten Gründe identisch. Es wären also zwei verschiedene Baufirmen im gleichen Baufeld tätig. Dies würde zwangsläufig zu gegenseitigen Behinderungen führen, die zur Folge haben können, dass die Zufahrtswege der derzeit tätigen Baufirma zwischen Baufeld und Zwischenlagerfläche unterbrochen sind. Eine Anfahrt über das andere Ende der Baustelle (aus Richtung Weißbach) wäre nur mit extrem weiten Umwegen möglich, die zwangsläufig zu weiterem enormen Nachtragspotential führen würden.

Aus den genannten Gründen wurde sich für die Vergabe als Nachtragsleistung an die bereits tätige Baufirma entschieden. Eine Vergabe durch eine öffentliche Ausschreibung ist aus technologischen, zeitlichen und finanziellen Gründen ausgeschlossen.

 

Die Überprüfung der Kalkulation der zusätzlichen Leistungen ergab, dass die Einheitspreise im gleichen Preisrahmen der Kalkulation der Hauptvertragsleistungen plus Zuschläge für Material- und Lohnpreissteigerungen von April 2021 bis Dezember 2022 liegen.

 

Nach Prüfung des Angebotes soll das Unternehmen

 

Wolfgang Scharnagl GmbH

Hoch- und Tiefbau

Gewerbering 49

09456 Annaberg-Buchholz

 

auf Grundlage der geprüften Endsumme von 485.232,53 € (brutto) bezuschlagt werden.

 

Die Bauzeit für die Gesamtbaumaßnahme (BW 5341 677, BW 5341 679 inkl. Straßenbau sowie die in Rede stehenden zusätzlichen Leistungen) wurde vom 27.07.2021 bis 15.09.2023 festgelegt.

 

Die Kosten in Höhe von 485.232,53 (brutto) sind unter dem Produktkonto 75421101.78512000 für die Vorhabennummer 7542119332131 (ID 9784) eingestellt und durch den Fördermittelbescheid aus dem Hochwasserschadensbeseitigungsprogramm 2013 vom 03.03.2023 sowie die mündliche Zusage des LASuV vom 24.03.2023 gedeckt.  


§ 631 – 651 BGB,

SächsVergabeG,

VOB/B,

§ 37 Abs. 3 Satz 1 SächsLkrO,

§ 8 Hauptsatzung des Landkreises Zwickau