Betreff
Trägerbestimmung für das Projekt zur Betreuung nicht schulfähiger bzw. nicht gruppenfähiger junger Menschen im Landkreis Zwickau
Vorlage
BV/629/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss bestimmt die Diakonie Westsachsen Stiftung als Träger des Projektes zur Betreuung nicht schulfähiger bzw. nicht gruppenfähiger junger Menschen der Primarstufe im Landkreis Zwickau im Projektzeitraum 2023 - 2024.  


Begründung:

 

Im Landkreis Zwickau sind zwei Kooperationsprojekte zwischen dem Landkreis Zwickau und dem Landesamt für Schule und Bildung, Standort Zwickau, verortet, die nicht schul- bzw. gruppenfähige Jugendliche der Sekundarstufe I mit dem Ziel der Rückführung in die Regelschule unterrichten und begleiten. Für Kinder der Primarstufe besteht aktuell kein vergleichbares Angebot. Dem gegenüber steht ein von verschiedenen Professionen, insbesondere dem Landesamt für Schule und Bildung, signalisierter Bedarf für Grundschüler.

 

Die öffentliche Aufforderung zur Antragstellung für ein Projekt zur Betreuung nicht schulfähiger bzw. nicht gruppenfähiger junger Menschen im Landkreis Zwickau wurde potentiellen Trägern über die Internetseite des Landkreises, den Landkreiskurier, eine Pressemitteilung sowie eine Information über Trägerverteiler mit Fristsetzung bis zum 30.06.2023 bekannt gemacht.

 

Insgesamt gingen drei Anträge fristgerecht ein (Anlage 1).

 

Die vorliegenden drei Anträge wurden jeweils von drei Experten verschiedener Fachbereiche des Jugendamtes getrennt voneinander geprüft. Hierbei stand neben Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen das jeweilige pädagogische Konzept im Vordergrund. Alle drei vorliegenden Projektanträge wurden im Hinblick auf ihre Wirtschaftlichkeit positiv bewertet, es liegen lediglich geringe Unterschiede der Projektkosten vor. Vor dem Hintergrund der Folgekosten ist Kalkulation der Diakonie Westsachsen Stiftung am günstigsten. In übereinstimmender Bewertung kamen alle drei Experten zu der Einschätzung, dass das Projekt der Diakonie Westsachsen Stiftung als am besten einzustufen und für die Förderung auszuwählen sei. Hervorzuheben ist hierbei die außerordentlich gute und detaillierte Konzeption, die neben der konkret beschriebenen Kooperation mit dem Landesamt für Schule und Bildung sowie der Zusammenarbeit mit den Sorgeberechtigten der Kinder auch auf Aspekte wie Beschwerde- und Partizipationsmöglichkeiten eingeht.

 

In diesem Zusammenhang wird darüber hinaus darauf verwiesen, dass sich der Freistaat Sachsen aktuell mit der Dritten Richtlinie des SMK zur Änderung der SMK-ESF-Plus-Richtlinie Bildungspotenziale lebenslanges Lernen 2021 – 2027 beschäftigt. Gegenstand der Förderung sind in Teil C Vorhaben zur Erhöhung der Abschlussquote von Schülerinnen und Schülern. Der Landkreis beabsichtigt, sich mit der Durchführung seiner Projekte zukünftig an dem Rahmen der benannten Förderrichtlinie und damit der Sichtweise des SMK insoweit zu orientieren, dass die dort zu fördernden Schularten auch als Zielgruppe für Schulverweigerungsprojekte im Landkreis Zwickau gesehen und unterstützt werden. Vor diesem Hintergrund wird das Kooperationsprojekt für die Kinder der Primarstufe zunächst bis Ende 2024 befristet.

 

Das Projekt „Schulabstinenz Grundschule“ ist im Produktsachkonto 36330102.4331000 mit jährlich 150.000,00 € geplant. Eine Deckung ist gegeben.

 

 

Anlage 1              Übersicht über die eingereichten Anträge für das Projekt zur Betreuung nicht

schulfähiger bzw. nicht gruppenfähiger junger Menschen im Landkreis

Zwickau

 


Sächsische Landkreisordnung

§ 12 Hauptsatzung des Landkreises Zwickau