Betreff
Bildung der Fraktionen im Kreistag Zwickau
Vorlage
InfoV/001/2024
Art
Informationsvorlage
Der Kreistag nimmt die Informationsvorlage zur Kenntnis.
Begründung:
Kreisräte können sich zu Fraktionen zusammenschließen. Diese sind Organteile des Kreistages.
Eine Fraktion muss aus mindestens fünf Kreisräten bestehen und jeder Kreisrat kann nur einer Fraktion angehören. Bildung, Auflösung einer Fraktion, ihre Bezeichnung, die Namen der Vorsitzenden und der Mitglieder sind dem Landrat schriftlich mitzuteilen.
Die Bildung der Fraktionen wurden dem Landrat schriftlich laut Anlage mitgeteilt.
§ 31a SächsLKrO