Beschlussvorschlag:
Der Kreistag wählt folgende sechs stimmberechtigte Mitglieder und deren Stellvertreter für den Jugendhilfeausschuss des Landkreises Zwickau auf Vorschlag der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe:
Mitglied Stellvertreter
- Herrn/Frau ....... - Herrn/Frau ……..
- Herrn/Frau ....... - Herrn/Frau ……..
- Herrn/Frau ....... - Herrn/Frau ……..
- Herrn/Frau ....... - Herrn/Frau ……..
- Herrn/Frau ....... - Herrn/Frau ……..
- Herrn/Frau ....... - Herrn/Frau ……..
Begründung:
Der Jugendhilfeausschuss besteht aus dem Vorsitzenden, stimmberechtigen Mitgliedern und beratenden Mitgliedern.
Stimmberechtigte Mitglieder sind:
- der Landrat
- acht Mitglieder des Kreistages oder an deren Stelle in der Jugendhilfe erfahrene Bürgerinnen und
Bürger des Landkreises
- sechs Bürgerinnen
und Bürger auf Vorschlag der im Kreisgebiet wirkenden anerkannten
Träger der freien Jugendhilfe.
Bei der Wahl der Mitglieder sind die Vorschläge der Wohlfahrts- und Jugendverbände angemessen zu berücksichtigen. Für die Wahl soll die doppelte Anzahl der zu wählenden Mitglieder vorgeschlagen werden.
Für jedes stimmberechtigte Mitglied ist ein Stellvertreter zu wählen.
Die Vorschläge sind in der Anlage aufgelistet.
§§ 5 und 6 Satzung für das Jugendamt des Landkreises Zwickau