Betreff
Wahl von sechs stimmberechtigten Mitgliedern und deren Stellvertreter für den Jugendhilfeausschuss auf Vorschlag der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe
Vorlage
BV/007/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag wählt folgende sechs stimmberechtigte Mitglieder und deren Stellvertreter für den Jugendhilfeausschuss des Landkreises Zwickau auf Vorschlag der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe:

                               Mitglied                                                                              Stellvertreter

- Herrn/Frau .......                                                           - Herrn/Frau ……..

                               - Herrn/Frau .......                                                           - Herrn/Frau ……..

                               - Herrn/Frau .......                                                           - Herrn/Frau ……..

                               - Herrn/Frau .......                                                           - Herrn/Frau ……..

                               - Herrn/Frau .......                                                           - Herrn/Frau ……..

                               - Herrn/Frau .......                                                           - Herrn/Frau ……..

 


Begründung:

Der Jugendhilfeausschuss besteht aus dem Vorsitzenden, stimmberechtigen Mitgliedern und beratenden Mitgliedern.

Stimmberechtigte Mitglieder sind:

- der Landrat

- acht Mitglieder des Kreistages oder an deren Stelle in der Jugendhilfe erfahrene Bürgerinnen und

  Bürger des Landkreises

- sechs Bürgerinnen und Bürger auf Vorschlag der im Kreisgebiet wirkenden anerkannten   

  Träger der freien Jugendhilfe.

Bei der Wahl der Mitglieder sind die Vorschläge der Wohlfahrts- und Jugendverbände angemessen zu berücksichtigen. Für die Wahl soll die doppelte Anzahl der zu wählenden Mitglieder vorgeschlagen werden.

Für jedes stimmberechtigte Mitglied ist ein Stellvertreter zu wählen.

Die Vorschläge sind in der Anlage aufgelistet.


§§ 5 und 6 Satzung für das Jugendamt des Landkreises Zwickau