Betreff
Bestimmung von fünf Mitgliedern in den Aufsichtsrat der Kommunalentsorgung Chemnitzer Land GmbH (KECL)
Vorlage
BV/015/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag bestimmt folgende fünf Mitglieder in den Aufsichtsrat der Kommunalentsorgung Chemnitzer Land GmbH (KECL):

-     Herrn/Frau

-     Herrn/Frau

-     Herrn/Frau

-     Herrn/Frau

-     Herrn Mario Müller   (vom Landrat benannter Bediensteter der Verwaltung)

 


Begründung:

Aufgrund der Regelungen in den Gesellschaftsverträgen der Beteiligungsgesellschaften des Landkreises Zwickau sind gemäß § 63 SächsLKrO i. V. mit § 98 Abs. 2 SächsGemO vom Kreistag die Mitglieder der Aufsichtsräte widerruflich zu bestimmen.

Gemäß Kreistagsbeschluss vom 05.11.2014 (Beschlussnummer 008/14/KT) findet für die Bestimmung der Aufsichtsräte das Benennungsverfahren Anwendung.

Der Aufsichtsrat der Kommunalentsorgung Chemnitzer Land GmbH (KECL) besteht aus fünf Mitgliedern, die vom Kreistag zu bestimmen sind.

Wenn der Kreistag mehr als ein Mitglied in den Aufsichtsrat entsenden kann, dann ist auch der Landrat oder ein von ihm benannter Bediensteter der Verwaltung vom Kreistag zu bestimmen.

Als Mitglieder des Aufsichtsrates dürfen nur Personen bestimmt werden, die über die für diese Aufgabe erforderliche betriebswirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde verfügen.


§ 63 SächsLKrO i. V. m. §§ 98 Abs. 2, 42 Abs. 2 SächsGemO sowie § 6 des Gesellschaftsvertrages der Kommunalentsorgung Chemnitzer Land GmbH (KECL) in der jeweils gültigen Fassung