Betreff
Bestimmung von sieben Mitgliedern in den Aufsichtsrat der Entsorgungsgesellschaft Zwickauer Land mbH
Vorlage
BV/016/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag bestimmt folgende sieben Mitglieder in den Aufsichtsrat der Entsorgungsgesellschaft Zwickauer Land mbH:

-     Herrn/Frau          

-     Herrn/Frau          

-     Herrn/Frau          

-     Herrn/Frau          

-     Herrn/Frau          

-     Herrn/Frau          

-     Herrn Mario Müller   (vom Landrat benannter Bediensteter der Verwaltung)

 


Begründung:

Aufgrund der Regelungen in den Gesellschaftsverträgen der Beteiligungsgesellschaften des Landkreises Zwickau sind gemäß § 63 SächsLKrO i. V. mit § 98 Abs. 2 SächsGemO vom Kreistag die Mitglieder der Aufsichtsräte widerruflich zu bestimmen.

Gemäß Kreistagsbeschluss vom 05.11.2014 (Beschlussnummer 008/14/KT) findet für die Bestimmung der Aufsichtsräte das Benennungsverfahren Anwendung.

Der Aufsichtsrat der Entsorgungsgesellschaft Zwickauer Land mbH besteht aus sieben Mitgliedern, die vom Kreistag zu bestimmen sind.

Wenn der Kreistag mehr als ein Mitglied in den Aufsichtsrat entsenden kann, dann ist auch der Landrat oder ein von ihm benannter Bediensteter der Verwaltung vom Kreistag zu bestimmen.

Als Mitglieder des Aufsichtsrates dürfen nur Personen bestimmt werden, die über die für diese Aufgabe erforderliche betriebswirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde verfügen.


§ 63 SächsLKrO i. V. m. §§ 98 Abs. 2, 42 Abs. 2 SächsGemO sowie § 6 des Gesellschaftsvertrages der Entsorgungsgesellschaft Zwickauer Land mbH in der jeweils gültigen Fassung