Betreff
Bestimmung von vier Mitgliedern in den Aufsichtsrat der Gemeinnützigen Aus-, Fortbildungs- und Umschulungsgesellschaft mbH Oberlungwitz
Vorlage
BV/018/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag bestimmt folgende vier Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gemeinnützige Aus-, Fortbildungs- und Umschulungsgesellschaft mbH:

-           Herrn/Frau

-           Herrn/Frau

-           Herrn/Frau

-           Frau Angelika Hölzel                (vom Landrat benannter Bediensteter der Verwaltung)

 


Begründung:

Aufgrund der Regelungen in den Gesellschaftsverträgen der Beteiligungsgesellschaften des Landkreises Zwickau sind gemäß § 63 SächsLKrO i. V. m. § 98 Abs. 2 SächsGemO vom Kreistag die Mitglieder der Aufsichtsräte widerruflich zu bestimmen.

Gemäß Kreistagsbeschluss vom 5. November 2014 (Beschlussnummer 008/14/KT) findet für die Bestimmung der Aufsichtsräte das Benennungsverfahren Anwendung.

Der Aufsichtsrat der Gemeinnützige Aus-, Fortbildungs- und Umschulungsgesellschaft Oberlungwitz besteht aus fünf Mitgliedern, vier Vertretern des Landkreises und dem Gesellschafter Herrn Reinhard Roßner. Die Vertreter des Landkreises sind vom Kreistag zu bestimmen.

Wenn der Kreistag mehr als ein Mitglied in den Aufsichtsrat entsenden kann, dann ist auch der Landrat oder ein von ihm benannter Bediensteter der Verwaltung vom Kreistag zu bestimmen.

Als Mitglieder des Aufsichtsrates dürfen nur Personen bestimmt werden, die über die für diese Aufgabe erforderliche betriebswirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde verfügen.


§ 63 SächsLKrO i. V. m. §§ 98 Abs. 2, 42 Abs. 2 SächsGemO sowie § 6 des Gesellschaftsvertrages der Gemeinnützige Aus-, Fortbildungs- und Umschulungsgesellschaft mbh in der jeweils gültigen Fassung