Beschlussvorschlag:
Der Kreistag bestimmt folgende vier Mitglieder in den Aufsichtsrat der
Gemeinnützige Aus-, Fortbildungs- und Umschulungsgesellschaft mbH:
-
Herrn/Frau
-
Herrn/Frau
-
Herrn/Frau
-
Frau Angelika Hölzel (vom Landrat benannter Bediensteter der Verwaltung)
Begründung:
Aufgrund der
Regelungen in den Gesellschaftsverträgen der Beteiligungsgesellschaften des
Landkreises Zwickau sind gemäß § 63 SächsLKrO i. V. m.
§ 98 Abs. 2 SächsGemO vom Kreistag die Mitglieder der
Aufsichtsräte widerruflich zu bestimmen.
Gemäß
Kreistagsbeschluss vom 5. November 2014 (Beschlussnummer 008/14/KT)
findet für die Bestimmung der Aufsichtsräte das Benennungsverfahren Anwendung.
Der Aufsichtsrat
der Gemeinnützige Aus-, Fortbildungs- und Umschulungsgesellschaft Oberlungwitz
besteht aus fünf Mitgliedern, vier Vertretern des Landkreises und dem
Gesellschafter Herrn Reinhard Roßner. Die Vertreter des Landkreises sind vom
Kreistag zu bestimmen.
Wenn der Kreistag
mehr als ein Mitglied in den Aufsichtsrat entsenden kann, dann ist auch der
Landrat oder ein von ihm benannter Bediensteter der Verwaltung vom Kreistag zu
bestimmen.
Als Mitglieder des Aufsichtsrates dürfen nur Personen bestimmt werden, die über die für diese Aufgabe erforderliche betriebswirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde verfügen.
§ 63 SächsLKrO i. V. m. §§ 98 Abs. 2, 42 Abs. 2 SächsGemO sowie § 6 des Gesellschaftsvertrages der Gemeinnützige Aus-, Fortbildungs- und Umschulungsgesellschaft mbh in der jeweils gültigen Fassung