Betreff
Bestimmung eines Mitgliedes in den Aufsichtsrat der Business and Innovation Centre Zwickau GmbH
Vorlage
BV/019/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag bestimmt folgendes Mitglied in den Aufsichtsrat der Business and Innovation Centre Zwickau GmbH:

-     Herrn/Frau

 


Begründung:

Aufgrund der Regelungen in den Gesellschaftsverträgen der Beteiligungsgesellschaften des Landkreises Zwickau sind gemäß § 63 SächsLKrO i. V. mit § 98 Abs. 2 SächsGemO vom Kreistag die Mitglieder der Aufsichtsräte widerruflich zu bestimmen.

Gemäß Kreistagsbeschluss vom 05.11.2014 (Beschlussnummer 008/14/KT) findet für die Bestimmung der Aufsichtsräte das Benennungsverfahren Anwendung.

Der Aufsichtsrat der Business and Innovation Centre Zwickau GmbH besteht aus sechs Mitgliedern. Davon ist ein Mitglied vom Kreistag zu bestimmen.

Als Mitglieder des Aufsichtsrates dürfen nur Personen bestimmt werden, die über die für diese Aufgabe erforderliche betriebswirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde verfügen.


§ 63 SächsLKrO i. V. m. §§ 98 Abs. 2, 42 Abs. 2 SächsGemO sowie § 12 des Gesellschaftsvertrages der Business and Innovation Centre Zwickau GmbH in der jeweils gültigen Fassung