Beschlussvorschlag:
Der Kreistag bestimmt folgendes Mitglied in den Aufsichtsrat der
Business and Innovation Centre Zwickau GmbH:
-
Herrn/Frau
Begründung:
Aufgrund der
Regelungen in den Gesellschaftsverträgen der Beteiligungsgesellschaften des
Landkreises Zwickau sind gemäß § 63 SächsLKrO i. V. mit § 98 Abs. 2 SächsGemO
vom Kreistag die Mitglieder der Aufsichtsräte widerruflich zu bestimmen.
Gemäß
Kreistagsbeschluss vom 05.11.2014 (Beschlussnummer 008/14/KT) findet für die
Bestimmung der Aufsichtsräte das Benennungsverfahren Anwendung.
Der Aufsichtsrat
der Business and Innovation Centre Zwickau GmbH besteht aus sechs Mitgliedern.
Davon ist ein Mitglied vom Kreistag zu bestimmen.
Als Mitglieder des Aufsichtsrates dürfen nur Personen bestimmt werden, die über die für diese Aufgabe erforderliche betriebswirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde verfügen.
§ 63 SächsLKrO i. V. m. §§ 98 Abs. 2, 42 Abs. 2 SächsGemO sowie § 12 des Gesellschaftsvertrages der Business and Innovation Centre Zwickau GmbH in der jeweils gültigen Fassung