Beschlussvorschlag:
Der Kreistag wählt für die Verbandsversammlung des
Rettungszweckverbandes „Südwestsachsen“ folgende drei Vertreter sowie deren
Stellvertreter:
-
Vertreter: Herrn/Frau … Stellvertreter: Herrn/Frau …
-
Vertreter: Herrn/Frau … Stellvertreter: Herrn/Frau …
-
Vertreter: Herrn/Frau … Stellvertreter: Herrn/Frau …
Begründung:
Nach § 5 der
Verbandssatzung des Rettungszweckverbandes „Südwestsachsen“ wird der Landkreis
in der Verbandsversammlung durch den Landrat und drei weitere Vertreter
vertreten.
Die weiteren
Vertreter sind vom Kreistag für die Dauer ihrer Wahlperiode aus seiner Mitte zu
wählen.
Für jeden weiteren
Vertreter ist auch ein Stellvertreter zu wählen.
Wenn mehr
Wahlvorschläge vorliegen als die vorgesehene Anzahl der
Vertreter/Stellvertreter, ist eine Listenwahl durchzuführen.
§ 5 Verbandssatzung des Rettungszweckverbandes „Südwestsachsen“