Betreff
Wahl von drei weiteren Vertretern und deren Stellvertreter für die Verbandsversammlung des Rettungszweckverbandes "Südwestsachsen"
Vorlage
BV/022/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag wählt für die Verbandsversammlung des Rettungszweckverbandes „Südwestsachsen“ folgende drei Vertreter sowie deren Stellvertreter:

-     Vertreter: Herrn/Frau …                              Stellvertreter: Herrn/Frau …

-     Vertreter: Herrn/Frau …                              Stellvertreter: Herrn/Frau …

-     Vertreter: Herrn/Frau …                              Stellvertreter: Herrn/Frau …

 


Begründung:

Nach § 5 der Verbandssatzung des Rettungszweckverbandes „Südwestsachsen“ wird der Landkreis in der Verbandsversammlung durch den Landrat und drei weitere Vertreter vertreten.

Die weiteren Vertreter sind vom Kreistag für die Dauer ihrer Wahlperiode aus seiner Mitte zu wählen.

Für jeden weiteren Vertreter ist auch ein Stellvertreter zu wählen.

Wenn mehr Wahlvorschläge vorliegen als die vorgesehene Anzahl der Vertreter/Stellvertreter, ist eine Listenwahl durchzuführen.

 


§ 5 Verbandssatzung des Rettungszweckverbandes „Südwestsachsen“