Betreff
Wahl von fünf weiteren Verbandsräten und deren Stellvertreter für die Verbandsversammlung des Planungsverbandes Region Chemnitz
Vorlage
BV/026/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag wählt für die Verbandsversammlung des Planungsverbandes Region Chemnitz folgende fünf weitere Verbandsräte sowie deren Stellvertreter:

-     Verbandsrat: Herrn/Frau                             Stellvertreter: Herrn/Frau

-     Verbandsrat: Herrn/Frau                             Stellvertreter: Herrn/Frau

-     Verbandsrat: Herrn/Frau                             Stellvertreter: Herrn/Frau

-     Verbandsrat: Herrn/Frau                             Stellvertreter: Herrn/Frau

-     Verbandsrat: Herrn/Frau                             Stellvertreter: Herrn/Frau

 


Begründung:

Nach § 10 SächsLPlG gehören der Verbandsversammlung die Landräte und die Oberbürgermeister der Kreisfreien Städte der Planungsregion sowie weitere Verbandsräte an. Die weiteren Verbandsräte werden von den Kreistagen und von den Stadträten der Kreisfreien Städte für die Dauer der Wahlperiode gewählt.

Für jeden Verbandsrat ist auch ein Stellvertreter zu wählen.

Zum Verbandsrat kann gewählt werden, wer am Wahltag in den Landtag wählbar ist und seit mindestens sechs Monaten seinen Hauptwohnsitz in der Planungsregion hat. Nicht wählbar ist, wer Bediensteter einer Raumordnungsbehörde oder eines Regionalen Planungsverbandes ist.

Wenn mehr Wahlvorschläge vorliegen als die vorgesehene Anzahl der Vertreter/Stellvertreter, ist eine Listenwahl durchzuführen.

 


§ 10 SächsLPlG und § 5 der Satzung des Planungsverbandes Region Chemnitz