Beschlussvorschlag:
Der Kreistag wählt für die Verbandsversammlung des Planungsverbandes
Region Chemnitz folgende fünf weitere Verbandsräte sowie deren Stellvertreter:
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Verbandsrat: Herrn/Frau Stellvertreter: Herrn/Frau
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Verbandsrat: Herrn/Frau Stellvertreter: Herrn/Frau
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Verbandsrat: Herrn/Frau Stellvertreter: Herrn/Frau
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Verbandsrat: Herrn/Frau Stellvertreter: Herrn/Frau
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Verbandsrat: Herrn/Frau Stellvertreter: Herrn/Frau
Begründung:
Nach § 10 SächsLPlG
gehören der Verbandsversammlung die Landräte und die Oberbürgermeister der
Kreisfreien Städte der Planungsregion sowie weitere Verbandsräte an. Die
weiteren Verbandsräte werden von den Kreistagen und von den Stadträten der
Kreisfreien Städte für die Dauer der Wahlperiode gewählt.
Für jeden
Verbandsrat ist auch ein Stellvertreter zu wählen.
Zum Verbandsrat
kann gewählt werden, wer am Wahltag in den Landtag wählbar ist und seit
mindestens sechs Monaten seinen Hauptwohnsitz in der Planungsregion hat. Nicht
wählbar ist, wer Bediensteter einer Raumordnungsbehörde oder eines Regionalen
Planungsverbandes ist.
Wenn mehr
Wahlvorschläge vorliegen als die vorgesehene Anzahl der
Vertreter/Stellvertreter, ist eine Listenwahl durchzuführen.
§ 10 SächsLPlG und § 5 der Satzung des Planungsverbandes Region Chemnitz