Beschlussvorschlag:
Der Kreistag wählt für die Verbandsversammlung des
Sparkassenzweckverbandes Chemnitz folgende sieben Vertreter sowie deren
Stellvertreter:
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Vertreter: Herrn/Frau Stellvertreter: Herrn/Frau
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Vertreter: Herrn/Frau Stellvertreter: Herrn/Frau
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Vertreter: Herrn/Frau Stellvertreter: Herrn/Frau
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Vertreter: Herrn/Frau Stellvertreter: Herrn/Frau
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Vertreter: Herrn/Frau Stellvertreter: Herrn/Frau
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Vertreter: Herrn/Frau Stellvertreter: Herrn/Frau
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Vertreter: Herrn/Frau Stellvertreter: Herrn/Frau
Begründung:
Entsprechend § 4
der Verbandssatzung gehört der Landrat als geborener Organvertreter der
Verbandsversammlung an. Darüber hinaus hat der Kreistag sieben Vertreter für
die Dauer ihrer Wahlzeit aus ihrer Mitte in die Verbandsversammlung zu wählen.
In gleicher Weise ist für jedes Mitglied auch ein Stellvertreter zu wählen.
Wenn mehr Wahlvorschläge vorliegen als die vorgesehene Anzahl der Vertreter/Stellvertreter, ist eine Listenwahl durchzuführen.
§ 4 Satzung des Sparkassenzweckverbandes Chemnitz