Beschlussvorschlag:
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Herrn/Frau
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Herrn/Frau
2. Der Kreistag schlägt für die Wahl von
übrigen weiteren Mitgliedern des Verwaltungsrates der Sparkasse Chemnitz
folgende Person vor:
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Herrn/Frau
3. Der Kreistag schlägt für die Wahl eines
Stellvertreters für die Gruppe der übrigen weiteren Mitglieder des
Verwaltungsrates der Sparkasse Chemnitz folgende Person vor:
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Herrn/Frau
Begründung:
Die Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse Chemnitz werden gemäß
dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Stadt Chemnitz und dem
Landkreis Chemnitz (jetzt Landkreis Zwickau) über die Besetzung der Organe des
Sparkassenzweckverbands Chemnitz und der Sparkasse Chemnitz auf Vorschlag der
Verbandsmitglieder durch den Sparkassenzweckverband Chemnitz
(Verbandsversammlung) gewählt.
Die Leiter der Verwaltungen der
Zweckverbandsmitglieder gehören laut Gesetz dem Verwaltungsrat an.
Die Zahl der Mitglieder des Verwaltungsrates ist in der Satzung der
Sparkasse Chemnitz bzw. im SächsSpG geregelt.
Die Anzahl der anteilig vom Landkreis Zwickau vorzuschlagenden
Mitglieder/Stellvertreter teilte die Sparkasse Chemnitz mit Schreiben vom 26.
Juli 2024 mit.
Die Wahl erfolgt für die Dauer der
Wahlperiode des Hauptorgans.
Wählbar sind sachkundige Bürger. Bis zu zwei Drittel von ihnen können
dem Hauptorgan angehören; die übrigen Mitglieder müssen für das Hauptorgan des
Trägers wählbar sein.
Gesetz über die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute im Freistaat Sachsen und Sachsen-Finanzgruppe (SächsSpG), Satzung Sparkasse Chemnitz in der jeweils geltenden Fassung