Betreff
Wahlvorschlag an die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Chemnitz für die Wahl von drei Mitgliedern des Verwaltungsrates und eines Stellvertreters
Vorlage
BV/028/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1. Der Kreistag schlägt für die Wahl von weiteren Mitgliedern des Verwaltungsrates der Sparkasse Chemnitz folgende zwei Personen vor:

-        Herrn/Frau

-        Herrn/Frau

2. Der Kreistag schlägt für die Wahl von übrigen weiteren Mitgliedern des Verwaltungsrates der Sparkasse Chemnitz folgende Person vor:

-        Herrn/Frau

3. Der Kreistag schlägt für die Wahl eines Stellvertreters für die Gruppe der übrigen weiteren Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse Chemnitz folgende Person vor:

-        Herrn/Frau

  


Begründung:

Die Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse Chemnitz werden gemäß dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Stadt Chemnitz und dem Landkreis Chemnitz (jetzt Landkreis Zwickau) über die Besetzung der Organe des Sparkassenzweckverbands Chemnitz und der Sparkasse Chemnitz auf Vorschlag der Verbandsmitglieder durch den Sparkassenzweckverband Chemnitz (Verbandsversammlung) gewählt.

Die Leiter der Verwaltungen der Zweckverbandsmitglieder gehören laut Gesetz dem Verwaltungsrat an.

Die Zahl der Mitglieder des Verwaltungsrates ist in der Satzung der Sparkasse Chemnitz bzw. im SächsSpG geregelt.

Die Anzahl der anteilig vom Landkreis Zwickau vorzuschlagenden Mitglieder/Stellvertreter teilte die Sparkasse Chemnitz mit Schreiben vom 26. Juli 2024 mit.

Die Wahl erfolgt für die Dauer der Wahlperiode des Hauptorgans.

Wählbar sind sachkundige Bürger. Bis zu zwei Drittel von ihnen können dem Hauptorgan angehören; die übrigen Mitglieder müssen für das Hauptorgan des Trägers wählbar sein.

Bei der Auswahl der Mitglieder ist hinsichtlich der Anforderungen auf das Merkblatt der BaFin vom 04.01.2016 (zuletzt geändert am 17. November 2023) zu verweisen. Darin werden die Anforderungen an Sachkunde, Zuverlässigkeit und die Höchstzahl von Mandaten beschrieben.

 


Gesetz über die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute im Freistaat Sachsen und Sachsen-Finanzgruppe (SächsSpG), Satzung Sparkasse Chemnitz in der jeweils geltenden Fassung