Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beruft als Mitglieder der Trägerversammlung für das Jobcenter Zwickau
Frau Angelika Hölzel, Erste Beigeordnete
Herrn Mathias Hartung, Dezernent für Finanzen und Service (D1)
Frau Cornelia Bretschneider, Dezernentin für Jugend, Soziales und Bildung (D2)
sowie als stellvertretende Mitglieder der Trägerversammlung
Herrn Mario Müller, Beigeordneter
Herrn Dirk Mehlhorn, Amtsleiter Amt für Finanzverwaltung, Kreiskasse
Frau Steffi Eberhart, Amtsleiterin Sozialamt.
Begründung:
Der Landkreis Zwickau und die Agentur für Arbeit Zwickau haben als Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende (§ 6 SGB II) auf Grundlage von § 44b SGB II für das Gebiet des Landkreises Zwickau eine gemeinsame Einrichtung (Jobcenter) gebildet und dazu eine Vereinbarung geschlossen.
Die gemeinsame Einrichtung hat nach § 44c SGB II eine Trägerversammlung, welche sich je zur Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitsagentur und des kommunalen Trägers, also des Landkreises zusammensetzt.
In der nach § 44b SGB II geschlossenen Vereinbarung zur gemeinsamen Einrichtung im Landkreis Zwickau haben sich die Träger auf jeweils drei Mitglieder pro Träger in der Trägerversammlung geeinigt. In der gleichen Anzahl der Mitglieder der Trägerversammlung sind Stellvertreter zu benennen.
Die Trägerversammlung entscheidet zu organisatorischen, personalwirtschaftlichen, personalrechtlichen und personalvertretungsrechtlichen Angelegenheiten.
§ 44c SGB II