Beschlussvorschlag:
1.
Der
Finanz- und Beteiligungsausschuss beschließt überplanmäßige
Mehraufwendungen/-auszahlungen im Haushaltsjahr 2024 für die Kulturraumumlage
(Produktkonto 61110101.4373100/7373100) in Höhe von 206.402 Euro.
2.
Die Deckung der überplanmäßigen Mehraufwendungen in
Höhe von 206.402 Euro erfolgt im Rahmen des Haushaltsvollzuges 2024
(ordentliches Ergebnis).
Die Deckung
der überplanmäßigen Mehrauszahlungen in Höhe von 206.402 Euro erfolgt ebenfalls im Rahmen des Haushaltsvollzuges
2024 (Saldo der laufenden Verwaltungstätigkeit).
Begründung:
Die überplanmäßige Mehraufwendung/-auszahlung ergibt sich aus der Erhebung und Festsetzung der Kulturraumumlage für das Jahr 2024 für den Landkreis Zwickau.
Gemäß § 1 Absatz 3 des Sächsischen Kulturraumgesetzes (SächsKRG) ist der Landkreis Zwickau Mitglied im Kulturraum Vogtland-Zwickau.
Die ländlichen Kulturräume erheben auf der Grundlage von § 6 Absatz 3 SächsKRG i. V. m. § 27 Absatz 1 Sächsisches Gesetz über den Finanzausgleich der Gemeinden und Landkreise (SächsFAG) eine Kulturumlage, um die Mitglieder des Kulturraumes an den Lasten der kulturellen Aktivitäten von regionaler Bedeutung angemessen zu beteiligen.
Der geplante Finanzbedarf des Landkreises Zwickau in Höhe von 2.950.000 Euro für das Haushaltsjahr 2024 zur Erbringung der Kulturraumumlage ergibt sich aus dem Doppelhaushalt 2023/2024 des Landkreises. Die Grundlage der Planwerte bildete die vom Kulturkonvent in seiner Sitzung am 21. Dezember 2022 beschlossene Haushaltssatzung.
Im Dezember 2022 teilte das SMWK mit, dass mit Beschluss des Doppelhaushaltes 2023/2024 des Freistaates Sachsen auch eine Erhöhung der Landeszuweisung an die Kulturräume gemäß § 6 Absatz 2 Buchstabe a des SächsKRG beschlossen werde.
Mit der höheren Landeszuweisung einhergehend bedurfte es gleichzeitig einer Erhöhung der Kulturraumumlage der beteiligten Gebietskörperschaften Stadt Plauen, Landkreis Vogtland, Stadt Zwickau sowie dem Landkreis Zwickau.
Die Kulturraumumlage des Landkreises Zwickau für das
Jahr 2024 beträgt auf Grundlage des vom Konvent des Kulturraum Vogtland Zwickau
beschlossenen Haushaltes
3.156.401,79 Euro. Dies stellt eine Mehrbelastung von 206.401,79 Euro gegenüber
dem im Doppelhaushalt 2023/2024 geplanten Ansatz in Höhe von 2.950.000,00 Euro
dar.
Die Mehrbelastung des Haushaltes in Höhe von 206.401,79 Euro wird durch entsprechende Erträge durch den Kulturraum Vogtland-Zwickau kompensiert.
Hauptsatzung des Landkreises Zwickau Sächsisches Kulturraumgesetz (SächsKRG)
Sächsischen Kulturraumverordnung SächsKRVO)