Betreff
Vergabe des Leistungsangebotes Schulsozialarbeit an der Schule "Pestalozzi Oberschule" in Limbach-Oberfrohna
Vorlage
BV/049/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

1.    Das Leistungsangebot Schulsozialarbeit an der Pestalozzischule Oberschule Limbach-Oberfrohna wird an den Träger Gemeinsam Ziele Erreichen e. V. vergeben.

2.    Die Finanzierung der Leistungen der Schulsozialarbeit erfolgt im Rahmen der verfügbaren Landesmittel des Freistaates Sachsen und der Fördermittel des Landkreises Zwickau. Die Trägerbestimmung für eine Schule begründet keinen Anspruch auf Finanzierung der Leistungen der Schulsozialarbeit.

 


Begründung:

Die „Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) zur Förderung von Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen (FRL Schulsozialarbeit)“ vom 14. Februar 2017, geändert mit der Richtlinie des SMS zur Änderung der FRL Schulsozialarbeit vom 12. März 2020, geändert zum 14.05.2024 bildet die Grundlage der Finanzierung der Schulsozialarbeit im Landkreis Zwickau.

Die Pestalozzischule Limbach-Oberfrohna ist eine Oberschule, an der Schulsozialarbeit durch den Träger GAFUG mbH durchgeführt wird. Die Zusammenarbeit wurde durch die Schulleitung zum 31. Juli 2024 beendet.

Aus diesem Grund erfolgte am 24.07.2024 im Landkreiskurier des Landkreises Zwickau die Veröffentlichung der Ausschreibung des Leistungsangebotes Schulsozialarbeit an der Pestalozzischule Oberschule Limbach-Oberfrohna zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Die Ausschreibungsfrist endete am 09.08.2024. Für die Pestalozzischule Oberschule Limbach-Oberfrohna liegt eine Bewerbung vor.

Zu dieser Bewerbung wurden durch die Mitglieder der Bewertungskommission Stellungnahmen (Anlage 1) verfasst.

Anhand dieser Stellungnahmen schlägt die Verwaltung die Vergabe des Leistungsangebotes Schulsozialarbeit an folgenden Träger vor:

Gemeinsam Ziele Erreichen e.V.

Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Landes- und Landkreismittel im Produktkonto Jugendsozialarbeit 36310102 4318524.

Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass eine Trägerbestimmung des JHA allein keine Förderung begründet; eine solche ist nur bei zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln möglich.

Anlage 1              Stellungnahmen der Mitglieder der Bewertungskommission

 


Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII);

§ 12 der Hauptsatzung des Landkreises Zwickau;

§ 8 Nr. 3 Satzung des Jugendamtes des Landkreises Zwickau;

„Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) zur Förderung von Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen (FRL Schulsozialarbeit)“ vom 12. März 2020, geändert zum 14.05.2024 bildet die Grundlage der Finanzierung der Schulsozialarbeit im Landkreis Zwickau