Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt:
1.
Das
Leistungsangebot Schulsozialarbeit an der Pestalozzischule Oberschule
Limbach-Oberfrohna wird an den Träger Gemeinsam Ziele Erreichen e. V. vergeben.
2.
Die
Finanzierung der Leistungen der Schulsozialarbeit erfolgt im Rahmen der
verfügbaren Landesmittel des Freistaates Sachsen und der Fördermittel des
Landkreises Zwickau. Die Trägerbestimmung für eine Schule begründet keinen
Anspruch auf Finanzierung der Leistungen der Schulsozialarbeit.
Begründung:
Die „Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) zur Förderung von Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen (FRL Schulsozialarbeit)“ vom 14. Februar 2017, geändert mit der Richtlinie des SMS zur Änderung der FRL Schulsozialarbeit vom 12. März 2020, geändert zum 14.05.2024 bildet die Grundlage der Finanzierung der Schulsozialarbeit im Landkreis Zwickau.
Die Pestalozzischule Limbach-Oberfrohna ist eine Oberschule, an der Schulsozialarbeit durch den Träger GAFUG mbH durchgeführt wird. Die Zusammenarbeit wurde durch die Schulleitung zum 31. Juli 2024 beendet.
Aus diesem Grund
erfolgte am 24.07.2024 im Landkreiskurier des Landkreises Zwickau die
Veröffentlichung der Ausschreibung des Leistungsangebotes Schulsozialarbeit an
der Pestalozzischule Oberschule Limbach-Oberfrohna zum nächstmöglichen
Zeitpunkt.
Die
Ausschreibungsfrist endete am 09.08.2024. Für die Pestalozzischule Oberschule
Limbach-Oberfrohna liegt eine Bewerbung vor.
Zu dieser Bewerbung
wurden durch die Mitglieder der Bewertungskommission Stellungnahmen (Anlage 1)
verfasst.
Anhand dieser
Stellungnahmen schlägt die Verwaltung die Vergabe des Leistungsangebotes
Schulsozialarbeit an folgenden Träger vor:
Gemeinsam Ziele Erreichen e.V.
Die Finanzierung
erfolgt im Rahmen der verfügbaren Landes- und Landkreismittel im Produktkonto Jugendsozialarbeit 36310102 4318524.
Zur Klarstellung
wird darauf hingewiesen, dass eine Trägerbestimmung des JHA allein keine
Förderung begründet; eine solche ist nur bei zur Verfügung stehenden
Haushaltsmitteln möglich.
Anlage 1 Stellungnahmen der Mitglieder der Bewertungskommission
Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII);
§ 12 der Hauptsatzung des Landkreises Zwickau;
§ 8 Nr. 3 Satzung des Jugendamtes des Landkreises Zwickau;
„Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) zur Förderung von Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen (FRL Schulsozialarbeit)“ vom 12. März 2020, geändert zum 14.05.2024 bildet die Grundlage der Finanzierung der Schulsozialarbeit im Landkreis Zwickau