Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss wählt folgende Mitglieder für den ständigen Unterausschuss für die Angelegenheiten der örtlichen Jugendhilfeplanung:
Kreisräte: Herrn/Frau…
Herrn/Frau…
Herrn/Frau…
Herrn/Frau…
Träger der anerkannten Jugendhilfe: Herrn/Frau…
Herrn/Frau…
Herrn/Frau…
Herrn/Frau…
Der Jugendhilfeausschuss wählt folgende stellvertretenden Mitglieder für den ständigen Unterausschuss für die Angelegenheiten der örtlichen Jugendhilfeplanung:
Kreisräte: Herrn/Frau…
Herrn/Frau…
Herrn/Frau…
Herrn/Frau…
Träger der anerkannten Jugendhilfe: Herrn/Frau…
Herrn/Frau…
Begründung:
Der Jugendhilfeausschuss ist zur Bildung eines ständigen Unterausschusses für die Angelegenheiten der örtlichen Jugendhilfeplanung verpflichtet.
§ 6 Satz 2 LJHG,
§ 10 Abs. 1 Satz 1 Satzung des Jugendamtes des Landkreises Zwickau